Leider nicht in diesem Land. Sorry.Zitat von Inaktiver User
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Thema: Ehevertrag
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18.08.2007, 23:10
AW: Ehevertrag
Wer keine Wahl hat, muss sich entscheiden.
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18.08.2007, 23:29
AW: Ehevertrag
Ich glaube, das ist wirklich der Punkt. Oder dein punkt?
Zitat von Satyr
Zwar einer, der nicht auf alle zutrifft, aber auf einige eben doch.
Ich habe, glaube ich, ähnliches mit meinem Ex durchlebt. Wäre er gebärfähig und hätte die Pille genommen, hätte ich ab einem gewissen Zeitpunkt schnell zusätzlich Kondome eingeführt. Oderso.
Er hat sich aus den gemeinsamen Zielen einfach verabschiedet und mich mit allem hängen lassen. Tatkräftig wie emotional.
Dennoch empfinde ich es als mein persönliches Scheitern, dagegen nicht angekommen zu sein. Aber nehmen wir seine überraschende Drillingsgeburt (*g) hinzu, wäre ich wohl heute arg angeschmiert?
Ich mache mal feierabend. Die Vorstellung meines Ex mit 3 Babies im Bauch schlachtet mich gerade emotional aus. *örgs*
Satyr,
Wer keine Wahl hat, muss sich entscheiden.
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18.08.2007, 23:36Inaktiver User
AW: Ehevertrag
Zitat von Levade
und ggf. können diese natürlich nie und nimmer abgeändert werden. nö. wär ja quatsche.
meine kollegin hat letztens einen ehevertrag gemacht, nach - ehmm 23 jahren ehe
- vereinbart wurde ihr ausstieg aus dem hauskredit. wegen einer zu erwartenden trennung, die durch ihr permanentes fremdgehen verursacht worden ist. ich wollte den fall ja schon mal unter "Zwei 2. Geigen" loswerden. Jarrrr, das war ja vorher nie absehbar, dass das so kommen könnte.
und weil es schon immer ist wie es sein wird gewesen werden tut, lassen wir es so, wie es denn hausfrauen gefallen tut werden wird getan. würde oliver kalkofe sagen.
gute nacht.
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18.08.2007, 23:49
AW: Ehevertrag
Würder der/die Unterhaltsberechtigte doch nicht, wenn sie darauf vertraut das der Partner auch nach der Trennung noch dafür sorgt das man eben nicht nackt auf der Strasse steht - oder?
Zitat von Levade
Also warum soll der Staat das per Ehe mit staatlichem Ehevertrag absichern, wenn man doch vertraut und nur einen Partner heiratet der nicht so fies ist einen im Regen stehen zu lassen?
Finde ich gut. Würde ich vielleicht auch machen.Und in meinem Fall war ich es, ich, die Frau, die dem Mann unter die Arme gegriffen hat. Weit über das hinaus, was der Staat ihm zugestanden hätte.
Nicht aber aus Pflichgefühl, sondern aus Freundschaft, Menschlichkeit.
FREIWILLIG gern.. aber staatlich verpflichtet? Nö.
Wenn es um Freiwilligkeit geht, würden viele Trennungen sicher ruhiger und mit weniger Streit ablaufen, also mit diesem Machtgefälle in dem Streit zu Erfolg führt - einseitig gesehen.
Jain. Wir vertrauen doch unseren Partnern.. oder? Also wofür dann ein (staatlicher) Ehevertrag? :)Aber wenn ich fies drauf gewesen wäre, wäre er zumindest irgendwie abgesichert. Eure Eheverträge wollen weniger als das. Und das stört mich.
Nichts dagegen. Aber wenn man vertraut, wieso muss dann der Staat das vorschreiben was man auch selbst individuell, untereinander regeln kann?Mein persönliches Anliegen geht weit darüber hinaus, nämlich, dass man sich soweit über den Weg (ver)traut, dass man im Falle des Falles eine faire individuelle Entscheidung trifft. Mein Versprechen habe ich einmal gehalten in vielerlei Hinsicht. Ich weiss also, dass ich mir selbst nicht zuviel abverlange.
Menschen oder Männern?Darüber hinaus gestehe ich anderen Menschen einfach zu, dass sie weniger sorglos in die Zukunft stapfen, als ich es tue. Ich habe noch viel vor, mir viele Möglichkeiten erarbeitet, mein Nervenkostüm ist eher robust. Das ist nicht jedem gegeben.
Männer die sorglos in eine Ehe (mit Kindern) stapfen sind.. sorry an die Männer die dies getan haben... dumm.
Nicht nur sich selbst gegenüber, sondern auch der Verantwortung des Kindes gegenüber. Denn dieses hat ein eigenes Recht auf eine intakte Vater-Kind Beziehung. Wenn man aber vorher weiß das diese eventuellen Störfaktoren ausgesetzt ist, sollte man von Anfang an versuchen diese Störungen erst garnicht aufkommen zu lassen.
Wo genau der Hase liegt, habe ich schon mehrfach ausgeführt. Und ich denke das die Politiker beim Formulieren dieser Texte SEHR genau wussten wie einseitig die Praxis sein wird, das sie aber das Grundgesetz beachten müssen :)Dieses Mann-Frau Spiel sehe in den Gesetzestexten nicht verankert. Wenn es mehrheitlich darauf hinausläuft, liegt der Hase ja wo anders im Pfeffer begraben.
Auf die meisten, würde ich sagen. Nicht unbedingt als handfeste Praxis, sondern als Machtgefälle im Kopf - ohne das viele Männer nicht so unter dem Pantoffel ihrer Frau, gleichzeitig Mutter ihrer Kinder, stehen würden.Ich glaube, das ist wirklich der Punkt. Oder dein punkt?
Zwar einer, der nicht auf alle zutrifft, aber auf einige eben doch.
Nicht nett. Hat das etwas an Dem Verhältnis zwischen Dir und Euren Kindern geändert, in negativer Weise? Ich denk mal nicht.Er hat sich aus den gemeinsamen Zielen einfach verabschiedet und mich mit allem hängen lassen. Tatkräftig wie emotional.
Und DAS ist der große Unterschied.
Soweit richtig. Sowas ist ein Scheitern auf der Paarebene - zu der immer zwei gehören.Dennoch empfinde ich es als mein persönliches Scheitern, dagegen nicht angekommen zu sein. Aber nehmen wir seine überraschende Drillingsgeburt (*g) hinzu, wäre ich wohl heute arg angeschmiert?
Wenn Kinder dabei sind, hat es meist aber Auswirkung auf die Elternebene.. undzwar einseitig zu Lasten der Väter. Und das sollte nicht sein.
Deshalb plädiere ich die ganze Zeit dafür das Kinder hinterher nicht zu dem Elternteil kommen der sich Quantitativ mehr gekümmert hat, sondern das Paar GEMEINSAME Individuallösungen findet.. ohne Pauschallösungen wenn sich ein Elternteil dieser Möglichkeit ohne gute Gründe einfach entzieht.
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19.08.2007, 10:33
AW: Ehevertrag
Zitat von Levade
Schrieb ich das nicht bereits ? Meine Vorstellung wäre, dass der staatliche, für den Fall der Trennung, so aussieht:
Keine Unterhaltsverpflichtungen gegeneinander. Die Kosten für die Kinder werden geteilt. Im Fall einer Trennung leben die Kinder erstmal per default im Wechselmodell oder in einem solchen, in dem der Partner, der Berufstätigkeit und Kinder leichter miteinander vereinbaren kann, den Wohnort stellt, der andere aber umfangreiche Umgangsrechte hat. An den finanziellen Verhältnissen ändert sich hierdurch ja sonst nichts, die Kosten für die Kinder werden auch weiterhin geteilt ( und die beinhalten auch die Kosten des Umgangs ).
Deine Dramatisierungen finde ich ansonsten völlig überflüssig. Die Frage ist nicht, wie muss ein Vertrag beschaffen sein, damit Du, egal wie verantwortungslos Du Dich verhältst, Kinder bekommen kannst und trotzdem abgesichert bist.
Sondern wie Du unter den obigen vertraglichen Randbedingungen Deinen Verpflichtungen nachkommst, wenn bei Deinen Lebensbedingungen Kinder geboren werden sollen.
Mal 'ne Gegenfrage: Du weisst ja genauso wie ich, dass so ein Vertrag, setzt man ihn direkt auf, gekippt werden kann, da die staatlichen Vorgaben so etwas nunmal nicht hergeben.
Um die Gerichte zu umgehen, wäre vielleicht die Vereinbarung von Gütertrennung, die Beschränkung von Betreuungsunterhalt auf drei Jahre und einen bestimmten Höchstsatz und die Ansparung eines Topfes, aus dem Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt gezahlt werden sollen, und der aus vereinbarten beiderseitigen Einzahlungen angespart wird, sinnig, oder ?
So könntest Du, wenn Du aussetzen willst, aus diesem Topf Dein Einkommen beziehen, genauso ich auch, wenn ich aussetzen will.
Mit Deinem Risiko, nicht mehr in den Beruf zurückkehren zu können, habe ich letztendlich nichts zu tun. Das Arbeitsamt bietet für solche Fälle auch Umschulungen an.
Ich selber würde allerdings schon ein, zwei Jahre aussetzen wollen - momentan ist mein Arbeitsmarkt ziemlich leer und das wird sich für die Unternehmen wohl auch nicht so schnell bessern *g*. Aber ich bin Freiberufler, ich müsste sowieso von Vermögen leben.
Auch für psychische Belastungen kann man sich professionelle Hilfe holen, wenn man sie denn braucht. Es gibt übrigens viele Väter,die beim gegenwärtigen staatlichen Modell über den Stress der Scheidung ihren Job verlieren - kein Schwein fragt danach, sondern ihnen wird meistens Böswilligkeit unterstellt.
Was würdest Du denn noch weiterhin als Absicherung wollen - und wer soll Dir die geben ?
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19.08.2007, 13:25
AW: Ehevertrag
Ich war die Alleinversorgerin und habe ihm (gern) sein Herzensstudium finanziert. Ich konnte mir auch nur die Möglichkeit von meinem beruflichen Status eventuell absteigen zu müssen nicht leisten. Oder ich wollte es mir nicht einmal vorstellen, ergo wir hatten keine Kinder.
Zitat von Satyr
Hätten wir welche gehabt, wäre er wohl ihre vorangige Bezugsperson gewesen. Weil er mehr Zeit gehabt hätte. Ich weiss nicht, wie das ausgegangen wäre.Geändert von Levade (19.08.2007 um 13:33 Uhr)
Wer keine Wahl hat, muss sich entscheiden.
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19.08.2007, 13:44
AW: Ehevertrag
Die Chance das er trotzdem nicht die Kinder behalten hätte wäre trotzdem existent. Ist nämlich genau so in meinem Bekanntenkreis passiert.
Zitat von Levade
Mütterlastige Rechtssprechung eben.. und da kommts auch auf das Alter des Kindes an.. grade im Vorschulalter sträuben sich deutsche Richter oft der Mutter "ihre" Kinder wegzunehmen, egal ob sie Bezugsperson 1 war oder nicht..
Und danach werden irgendwann die Kinder auch befragt.. und was DA alles auf dem Rücken der Kinder an Manipulationsversuchen stattfindet, von Vätern und Müttern.. das ist nicht mehr schön.
Ein Grund mehr, weshalb ich von diesen ganzen Möglichkeiten vor Gericht gehen zu können weg möchte.
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19.08.2007, 13:52
AW: Ehevertrag
Aber hat sich nicht genau diese Mütterlastige Rechtsprechung bereits geändert oder findet da nicht zumindest ein Umdenken statt? Die Zahl der alleinerziehenden Väter steigt stetig an. Also gibt es doch welche, die das durchsetzen können.
Und liegt diese Entwicklung nicht vielleicht einfach daran, dass es immer mehr Väter überhaupt versuchen?
Werden die Kinder echt vor Gericht befragt? Aber doch nicht die Kleinen, oder? Ok, wundern würde mich das nicht wirklich... Kann man in der Ehe einen Vertrag aufsetzen, der das Umgangsrecht mit zukünftigen Kindern regelt? Ist so etwas möglich?Wer keine Wahl hat, muss sich entscheiden.
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19.08.2007, 14:01
AW: Ehevertrag
Doch, auch kleine Kinder werden befragt und werden gezwungen, sich zwischen den Eltern zu entscheiden.
Zitat von Levade
Und Du kannst keinen Vertrag aufsetzen, der das Umgangsrecht gültig regelt.
Ein Wechselmodell gilt in Deutschland auch nicht als Schlichtung bei Streitigkeiten - bei Streitigkeiten ist es nur möglich, dass die Kinder bei einem der beiden leben und der andere sein vierzehntägiges Besuchsrecht erhält.
Und die finanziellen Vorteile für das Anfachen von Streitigkeiten sind halt nunmal da.
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19.08.2007, 16:33
AW: Ehevertrag
Dass die Kinder *gezwungen* werden, sich zu entscheiden, glaube ich mal nicht und habe darum im Familienrecht nachgelesen:
Anhörung des Kindes (§ 50b FGG1)
Wenn die Eltern über das Sorgerecht oder das Aufent-
haltsbestimmungsrecht vor Gericht streiten, ist die persönliche Anhörung des Kindes im Gerichtstermin ge-
setzlich vorgeschrieben (§ 50b FGG). Eine Nichtanhörung des Kindes kommt nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn das Kindeswohl nachhaltig gefährdet ist (§ 50b III FGG). Ab Vollendung des 14. Lebensjahres muss das Gericht das Kind in jedem Fall anhören.
Durch die Anhörung soll der/die Richter(in) einen persön-
lichen Eindruck vom Kind erhalten. Das Gericht soll die Kindesanhörung so schonend und belastungsfrei wie möglich durchführen. Das Gericht verlangt von dem Kind keine Positionierung für oder gegen einen Elternteil.
Während der Anhörung des Kindes sind weder die Eltern noch die Anwälte der Elternteile anwesend. Das Ergebnis der Kindesanhörung wird den Verfahrensbeteiligten durch das Gericht mitgeteilt und im Protokoll der mündlichen Verhandlung schriftlich festgehalten.Wer keine Wahl hat, muss sich entscheiden.


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