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Thema: Ehevertrag

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    AW: Ehevertrag

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Aber Du bist nicht bereit, Dich ganz auf sie einzulassen.
    Dann heißt "ganz einlassen" für Dich "bereit sein, sie ein Leben lang finanziell zu unterstützen, selbst wenn die Beziehung trotz aller Bemühungen scheitert"? Ist Ehe letzten Endes doch (auch) ein lebenslänglicher Versorgungsanspruch?

    Und wenn Du dann keine Richtige findest - Dein Pech.
    Kehrseite dieser Medaille: auch immer mehr Frauen werden nicht mehr den Richtigen finden. Und je schneller die Anzahl dieser Frauen anwächst, desto schneller wird sich im Scheidungsrecht was ändern...
    Et moi je cherche après l'âme sœur
    Et moi je cherche dans l'ordinateur :-)

    (Guy Béart, "Escalier B")

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    AW: Ehevertrag

    Zitat Zitat von SkyWalker
    Dann heißt "ganz einlassen" für Dich "bereit sein, sie ein Leben lang finanziell zu unterstützen, selbst wenn die Beziehung trotz aller Bemühungen scheitert"?
    Da ich etwas ähnliches geschrieben habe, hier meine Antwort.

    Für mich bedeutet ganz einlassen, all unsere Kraft auf das Gelingen der Ehe und nicht auf ein eventuelles Scheitern zu lenken. Und uns immer die Lösung zu suchen, die für uns in einer funktionierenden Ehe die beste ist. Und sei es, dass einer eine Weile aus dem Beruf aussteigt (was ich bei uns ganz persönlich für unwahrscheinlich halte, aber das ist etwas anderes).

    Ich möchte ganz viel von dem, was z.B. satyr nicht geben könnte. Ich möchte einen Partner, der mir vertraut. Nicht nur ein bißchen, sondern voll und ganz. Der nicht denkt: Naja, jetzt ist sie ja ganz nett, aber wer weiss, wenn sie heute nacht vom Werwolf gebissen wird...

    Ein solcher Partner weiss, dass ich konfliktfähig bin, dass ich verläßlich bin, dass ich keine einseitigen Vorgaben mache, dass ich ihn ernst nehme und dass ich keine bin, die sich gerne aushalten lässt (ganz im Gegenteil).

    Und wer von all diesen Dingen ausgeht, der braucht auch keinen Unterhaltsverzicht - beidseitig. Denn die Situation, dass einer deutlich mehr verdient als der andere, wird immer nur aus einem Konsens heraus entstehen. Weil der andere aus dem Beruf aussteigt oder weil einer zumindest zurücktritt, damit der andere durchstarten kann.

    Auch ich rede hier von der Situation einer ersten Ehe, in der Kinder eine Option sind. Von einem Leben, was nicht in allem bereits festgelegt ist und was sich auch durch die Beziehung ändern kann, wie z.B. durch meinen bzw. unseren Umzug.

    Wenn beide genau ihr altes Leben weiterleben, wenn die Ehe keinerlei Veränderungen mit sich bringen kann, dann kann man über einen Unterhaltsverzicht nachdenken.

    Grüße,
    Edelherb
    Die Ente bleibt draußen.

  3. Inaktiver User

    AW: Ehevertrag

    Zitat Zitat von SkyWalker
    Dann heißt "ganz einlassen" für Dich "bereit sein, sie ein Leben lang finanziell zu unterstützen, selbst wenn die Beziehung trotz aller Bemühungen scheitert"?
    "ganz einlassen" umfasst für mich viel mehr.
    Und bezieht sich vor allem auf die Ehe und nicht auf das danach.
    Das habe ich ja schon erläutert (und Edelherb auch).

    Aber die Ehe ist eine Lebenspartnerschaft. Für bestimmte Dinge hat man dann lebenslang die Verantwortung - auch wenn die Ehe scheitert. Ja, das umfasst das für mich auch.
    Wenn ich für gemeinsame Ziele - z.B. Kinder oder Ortswechsel - meine berufliche Entwicklung nicht mehr so verfolge, wie ich das sonst hätte tun können bzw. wie der Partner das tut, dann kann ich da in vielen Fällen nie mehr anknüpfen.

    Diese Entscheidungen in der Ehe - die ich gemeinsam mit dem Partner so treffe, wie sie in der Ehe gut sind - haben lebenslange Auswirkungen, unabhängig davon, ob die Ehe hält oder nicht. Und das gehört dann auch ein lebenlang ausgeglichen - ja, natürlich.
    Und da keiner weiß, was genau gewesen wäre, wenn ... , geht das nach bestimmten Regeln (die ich nicht ganz genau kenne, denn die sind mir für mich egal. Mir reicht zu wissen, dass ich nicht verhungern würde).

    Und das sehe ich so und schreibe ich, obwohl es in meiner Ehe auch Phasen gab, in denen ich im Falle einer Trennung hätte Unterhalt zahlen müssen.

    Gruß, Leonie

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    AW: Ehevertrag

    Leonie und Edelherb, schöne Antworten

    Ob ihr's glaubt oder nicht, ich bin auch der Meinung, daß man eine Frau nach 15 Jahren "Hausfrauendasein" nicht einfach so "auf die Straße setzen" kann. Aber es spricht aus meiner Sicht auch nichts dagegen, solche Eventualitäten in einem Vertrag zu regeln, wenn der staatliche Standardvertrag, den man bei einer Heirat übergestülpt bekommt, nicht paßt.

    Und das bedeutet auch nicht, daß man nicht bereit ist, sich ganz einzulassen, oder die ganze Zeit an eine Trennung denkt - im Gegenteil: wenn die Folgen klar geregelt sind, braucht man sich mit dem Thema eigentlich überhaupt nicht mehr zu beschäftigen.

    Wenn man eine Unfall-, Berufsunfähigkeits- oder sonstige Versicherung abschließt, heißt das ja auch nicht, daß man in ständiger Angst vor einem Unfall, Querschnittslähmung oder sonstwas lebt.
    Et moi je cherche après l'âme sœur
    Et moi je cherche dans l'ordinateur :-)

    (Guy Béart, "Escalier B")

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    AW: Ehevertrag

    Zitat Zitat von SkyWalker
    Aber es spricht aus meiner Sicht auch nichts dagegen, solche Eventualitäten in einem Vertrag zu regeln, wenn der staatliche Standardvertrag, den man bei einer Heirat übergestülpt bekommt, nicht paßt.
    Hab ich ja auch nicht gesagt.

    Die Frage ist nur, wann man den Standardvertrag als nicht-passend empfindet.
    Die Ente bleibt draußen.

  6. Inaktiver User

    AW: Ehevertrag

    auch wenn die diskussion ein ganzes stück weiter gegangen ist, ergänze ich gerne die antworten zu rosies fragen :

    du kannst davon ausgehen, dass mein exmann sich für den fall der berufsunfähigkeit SEHR gut abgesichert hat. für mich war seiner ansicht nach eine solche absicherung überflüssig (und zu teuer), für diesen fall war die beschäftigung von den notwendigen hilfen in aussicht gestellt.

    dass er keine einkünfte mehr erzielt, ist sein derzeitiges bestreben, weil er sich der unterhaltspflicht auf diesem weg entledigen möchte.

    sein "befreiungsschlag" hat in unserem fall vor allem damit zu tun, dass er befürchtet, sich aufgrund verschiedener dinge (einer eigenen schweren vorerkrankung, des recht frühen todes seines vaters und eines bruders) in seinem letzten lebensjahrzehnt zu befinden.

    er hatte in den letzten jahren unserer ehe turnusmäßig phasen der depression, weigerte sich jedoch trotz meiner bemühungen, von ärztlicher seite abklären zu lassen, ob seine angst vor einem erneuten auftreten der krankheit berechtigt war. meine diesbezüglichen bitten bezeichnete er wörtlich als "vernichtungsfeldzug" meinerseits.

    irgendwann kurz nach auszug unserer kinder beschloss er, für ihn sei der zeitpunkt gekommen, sich neu zu orientieren und wedelte mit der forderung nach unterhaltsverzicht...

    SEINE orientierung wird von ständig wechselnden frauen begleitet, er ist weder zu verarmt, um sich mehrmals im jahr reisen in alle welt leisten zu können, noch brauchen die jeweiligen damen sich gedanken darum zu machen, dass sie sich diesen luxus aus eigener kraft nicht leisten können. aber er ist so arm, dass er die frau, die ihn im aufbau unterstützt hat, zum putzen schicken möchte.

    MEINE orientierung bestand darin, meine vor mittlerweile 26 jahren unterbrochene ausbildung abzuschließen und danach einen kurzen zeitvertrag in diesem beruf zu ergattern. mitte nächsten monats werde ich ausgesteuert.

    für diesen zeitpunkt hat er prophylaktisch schon einmal klage zur reduzierung des unterhaltes eingereicht.

    ach ja : er hat sich jetzt - endlich - in therapie begeben und zumindest einen ersten kleinen ansatz gewagt, seine krankheitsgeschichte abzuklären... (so viel habe ich von unseren kindern erfahren, den kontakt zu mir lehnt er ab, seitdem ich die finanziellen regelungen an einen eigenen anwalt delegiert habe) .

    liest sich, was die finanzielle seite betrifft, wahrscheinlich ein wenig verbittert, ist aber eher sarkastisch von mir gemeint.

    ich weiß, dass ich bis ins rentenalter wohl immer wieder gezwungen sein werde, mich alle jahre wieder mit seinen spielchen auseinanderzusetzen - obwohl wir damals nach dem standardvertragsrecht geheiratet haben und eine änderung von keiner seite angedacht wurde, SEINE änderungswünsche kamen erst mit dem tag der trennung.................

  7. Inaktiver User

    AW: Ehevertrag

    hab dir ne PN geschrieben

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    AW: Ehevertrag

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Sie bezieht Unterhalt, obwohl sie eine Stelle als Beamtin hat

    Das Gesetz schützt diese Frau und gibt ihr die Freiheit, Entscheidungen zu treffen, zu denen sie sonst nicht in der Lage wäre. Er hat die Möglichkeiten nicht mehr: Er ist gesetzlich verpflichtet, für den Rest der Unterhaltszeit (etwa 18 Jahre) gehalt auf gleichem Niveau zu erwirtschaften. Er kann kein eigentum und kein Vermögen mehr bilden.
    rein interessehalber, denn ich verstehe es nicht:
    sie hat eine vollzeitstelle als beamtin und ihre eigenen einkünfte werden nicht mit dem anspruch auf unterhalt gegengerechnet bzw sie verliert nicht den anspruch auf unterhalt?

    ich war jetzt so schockiert, dass ich nachgelesen habe. wenn ihre nettoeinkünfte etwa der hälfte des gemeinsamen nettoeinkommens während der ehe betragen, steht ihr doch lediglich ein aufstockungsunterhalt in höhe 3/7 der einkommensdifferenz zu (und das immer nach abzug des kindesunterhaltes). wenn nur er vorher gearbeitet hat, verringert sich der anspruch folglich deutlich. und sie hat die kinder. ist die frage, wie seine kiddies aufwachsen sollen? doch nicht von einem putzjob, damit vati weiter ersparnisse bunkern kann. (letzteres ist jetzt keinesfalls auf deine persönliche situation bezogen, rosi, sondern eine allgemeine überlegung!!)
    die infos habe ich allerdings nur aus dem www und dazu noch zum gelpanten unterhaltsrecht für 2007. wen es interessiert: klick unterhalt

    persönlich bin ich gegen jede private vereinbarung, sobald kinder im spiel sind. so schrecklich sind, zumindest die geplanten, regelungen nicht. ausserdem besteht in jeder solcher vereinbarungen im stillen kämmerlein ein bisschen die gefahr der ohnmacht, sei es aus verblendetem desineresse, rhetorischer und psychischer unterlegenheit in der beziehung oder einfach im nicht-verstehen. es *menschelt* eben an jeder ecke.

    ich selbst habe keine kinder und würde den teufel tun, jemals meinen job aufzugeben, kinder hin oder her, aber ich kann jeden verstehen, der andere pläne verfolgt. und darum plädiere ich für eine einfache regel:

    drum prüfe, wer sich ewig bindet. :)
    Geändert von Levade (31.07.2007 um 19:28 Uhr)
    Wer keine Wahl hat, muss sich entscheiden.

  9. Inaktiver User

    AW: Ehevertrag

    Zitat Zitat von Levade
    rein interessehalber, denn ich verstehe es nicht:
    sie hat eine vollzeitstelle als beamtin und ihre eigenen einkünfte werden nicht mit dem anspruch auf unterhalt gegengerechnet bzw sie verliert nicht den anspruch auf unterhalt?

    hallo levade
    ich schicke dir eine PN

  10. User Info Menu

    AW: Ehevertrag

    Zitat Zitat von Levade
    ausserdem besteht in jeder solcher vereinbarungen im stillen kämmerlein ein bisschen die gefahr der ohnmacht, sei es aus verblendetem desineresse, rhetorischer und psychischer unterlegenheit in der beziehung oder einfach im nicht-verstehen.
    Ach so... diese Gefahr besteht seitens des Mannes aber nicht, wenn er nach der "staatlichen Standard-Vereinbarung" heiratet bzw. auf einen (wie auch immer gearteten) Ehevertrag verzichtet?
    Et moi je cherche après l'âme sœur
    Et moi je cherche dans l'ordinateur :-)

    (Guy Béart, "Escalier B")

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