Hallo Zusammen!
Mein Schatz und ich sind seit 1 1/2 Jahren zusammen, leben zusammen und sind uns einig, daß wir nächstes Jahr im Juni heiraten wollen.
Allerdings gab es weder einen "offiziellen" Heiratsantrag, noch eine "offizielle" Eröffnung den Eltern gegenüber...
Und... ich bin noch (nicht ganz) geschieden!
Meine Freundin fragte mich gestern: Seid ihr dann eigentlich verlobt?
Keine Ahnung, sind wir das?
Was braucht es, um als verlobt zu gelten? Einen Verlobungsring, einen Kniefall, eine Ankündigung an die Eltern? Oder nur die gemeinsame Entscheidung: "wir wollen heiraten!"???
Freue mich auf eure Meinungen!
magnummysterium
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Thema: Bin ich verlobt? :-)
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09.06.2007, 20:10Inaktiver User
Bin ich verlobt? :-)
Geändert von Inaktiver User (10.06.2007 um 22:57 Uhr)
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09.06.2007, 20:27
AW: Bin ich verlobt? :-)
Irgendwo habe ich mal gehört, dass man verlobt ist, ab Aussprache des Heiratsantrages.... Aber ob das heute noch gültig ist?! Wenn ihr euch doch einig seid, dass ihr nächstes Jahr heiraten wollt, dann spielt das doch auch eigentlich keine Rolle mehr.
Ich wünsche euch alles Gute!
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10.06.2007, 21:19Inaktiver User
AW: Bin ich verlobt? :-)
Zitat von Inaktiver User
Hallo, verstehe ich die Klammern oben richtig - also Du bist noch nicht geschieden?
Dann bist Du verheiratet und kannst meines Wissens nicht gleichzeitig mit einem Anderen verlobt sein.
Nix für ungut...
T.
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10.06.2007, 21:41Inaktiver User
AW: Bin ich verlobt? :-)
Ich nochmal...
Ansonsten, wenn also keiner von beiden noch gebunden ist, gilt als Verlobung die von beiden Seiten geäußerte Absicht, miteinander die Ehe einzugehen.
Ob das ein klassischer Antrag ist oder ein gemeinsam geschmiedeter Plan, ist egal.
(Wobei: ein gesprächsweises "man könnt`ja auch, wegen der Steuer"....und Partner B sagt dann "tja, mal gucken" -reicht wohl nicht.)
Ring, offizielles Verkünden, Datumswahl für die Hochzeit, Verlobungsfeier --alles nur Verzierung.
Aber trotzdem schon mal diese hier
T.
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12.06.2007, 20:32
AW: Bin ich verlobt? :-)
Hallo,
meines Wissens steht das im BGB, welche Voraussetzungen es rechtlich braucht, um als verlobt zu gelten und welche (rechtliche natürlich) "Verbindlichkeiten" man da eingeht.
lg
sleepy
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12.06.2007, 20:46
AW: Bin ich verlobt? :-)
Verlobung
Von einer Verlobung spricht man, wenn sich zwei Menschen unterschiedlichen Geschlechts versprechen, zu heiraten. Wie sie das tun, bleibt Ihnen überlassen. Auf die Einhaltung bestimmter äußerer Formen, wie zum Beispiel einen Ringwechsel oder eine Verlobungsanzeige, kommt es dabei nicht an.
Rein rechtlich betrachtet ist die Verlobung das Vorstadium zur Ehe. Genau genommen ist die Verlobung ein Vertrag, durch den die Verpflichtung zur Eheschließung begründet wird. Dieses Versprechen kann auch ein Minderjähriger abgeben, sofern er die personenrechtlichen Folgen seines Handelns einzusehen vermag. Bei der Eheschließung sollten die Verlobten aber volljährig sein. Das Amtsgericht (Familiengericht) kann auf Antrag hiervon eine Befreiung erteilen, wenn der Jugendliche das 16. Lebensjahr vollendet hat und sein künftiger Ehegatte volljährig ist. Ab der Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt gelten die Partner in jedem Fall als Verlobte im Rechtssinne.
Die geschlossene Verpflichtung zur Heirat ist aber nicht erzwingbar. Überlegt es sich ein Verlobter anders, kann er die Verlobung lösen, sein (ehemaliger) Partner kann dann nicht auf die Eheschließung klagen. Die Auflösung einer Verlobung kann aber andere Folgen haben. Einerseits können die Verlobungsgeschenke zurückgefordert werden. Andererseits besteht eine Schadensersatzpflicht desjenigen, der ohne wichtigen Grund vom Verlöbnis zurückgetreten ist oder der den Rücktritt des anderen verschuldet hat. Er muss alle Aufwendungen, die in Erwartung der Ehe gemacht wurden (zum Beispiel die Aufgabe einer Wohnung oder einer Arbeit) ersetzen. Diese Ersatzpflicht ist aber auf die Aufwendungen begrenzt, die den Umständen nach auch angemessen waren.
Verlobte können bereits vor der Heirat einen Ehevertrag abschließen.
Das Verlöbnis ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 1297 bis 1302 geregelt. Die §§ 1297 Absatz 2 und 1298 bis 1302 gelten entsprechend auch für die Personen, die sich versprechen, eine eingetragene Lebenspartnerschaft zu begründen.
(geklaut von Amt24
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12.06.2007, 20:54
AW: Bin ich verlobt? :-)
Genau! An so was habe ich gedacht. Und weniger klar und verständlich formuliert (zumindest für den Laien) sollte es im BGB stehen. Das mit den Aufwendungen hatte ich noch im Kopf und meinte damit die "Verbindlichkeiten" (siehe vorherigen Post).
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12.06.2007, 21:06Inaktiver User
AW: Bin ich verlobt? :-)
Das verstehe ich jetzt nicht: bei der Scheidung einer Ehe ist doch die Schuldfrage abgeschafft - und bei der Verlobung soll es denn doch eine geben??
Zitat von Bonita33
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12.06.2007, 21:15
AW: Bin ich verlobt? :-)
Ich hab leider keine Ahnung, hab das aber auf mehreren Seiten gelesen...
Zitat von Inaktiver User
Ich kann mir aber auch nicht vorstellen, wie das überhaupt laufen soll und wie man was beweisen soll
wenn der andere dann vielleicht abstreitet überhaupt verlobt gewesen zu sein..
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12.06.2007, 21:54Inaktiver User
AW: Bin ich verlobt? :-)
Es geht dabei ja nicht um die Schuld am Scheitern einer Bindung, sondern um das Brechen eines Versprechens, oder ,wenn du so willst, den Rücktritt von einem Vertrag.
Zitat von Inaktiver User
...und den kann man ja auch provozieren -wie ein säumiger Handwerker z.B.
Soweit ich es noch im Kopf habe, geht es bei der Schuld am Lösen der Verlobung durch den anderen Teil um "grob verlöbniswidriges Verhalten". Also z.B. um eine offen gelebte Zweitbeziehung (ob heimlich geht, weiß ich nicht) T.


, eine Ankündigung an die Eltern? Oder nur die gemeinsame Entscheidung: "wir wollen heiraten!"???
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