Tja, an deiner stelle würde ich ihm tatsächlich sagen das ich nicht heiraten möchte.
Ja, das die Sache mit Kindern und Finanzen zund tun hat habe ich geahnt. Finanziert du die Kinder jetzt schon quer ? Gibt es da Ärger drüber ? Klärt das ! Nur er und seine ex sind für die Kinder verantwortlich.
Wie meinst du das ? Das du Unterhalt für die Kinder zahlen müsstest wenn ihm was passiert?
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03.08.2017, 16:38Inaktiver User
AW: Ich möchte (nun) nicht mehr heiraten
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03.08.2017, 21:37
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03.08.2017, 22:13Inaktiver User
AW: Ich möchte (nun) nicht mehr heiraten
Doch, ich kann es mir schon vorstellen. Aber lassen wir ihr doch die Gelegenheit sich zu erklären.
Ich kenne das Problem. Als next finanziert man die Kinder quer. Aber das kann nur sein wenn es kein gemeinsames Konzept gibt
Bei uns war es so das die stiefkinder sogar schon erwachsen waren. Haben aber studiert. Der Vater meinte immer er müsste Alles bezahlen. AuslandsaufenthaltE der tochter, die Miete des Sohnes oBwohl er zu ende studiert hat.
@ te: wenn du da nicht mitzieht musst du das deutlich kommunizieren.
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04.08.2017, 00:28
AW: Ich möchte (nun) nicht mehr heiraten
Nunja die verpflichtung bleibt bis die erste Ausbildung abgeschlossen wurde.
Irgendwann ist halt auch mal die Frage, ob das wirklich Alles auch noch sein muss.
Wenn das Jahr im Ausland finanziell nicht drinne ist, dann ist es eben so.
Auf dem Boden der Tatsachen liegt eindeutig zuwenig Glitzer
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04.08.2017, 08:25
AW: Ich möchte (nun) nicht mehr heiraten
Guten Morgen,
gerne beantworte ich euch eure Fragen zum Unterhalt.
Ja, er zahlt den Höchstbetrag lt. DT seinen Kindern - und auch noch darüber.
Das macht er sehr gerne. Finanziell hat er (wir) keine Probleme.
Natürlich schenke ich den Kindern (ohne das Geburtstag oder Weihnachten. etc. ist) einiges - es ist schön Geschenke zu machen.
Wenn wir heiraten würden (... was ja nun nicht mehr passieren wird
) und ihm würde etwas passieren, müsste ich lt. Gesetzt für den Unterhalt seiner Kinder aufkommen (natürlich nicht den Höchstbetrag den er zahlt).
Ich wünsche allen ein wunderbares Wochenende
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04.08.2017, 08:50
AW: Ich möchte (nun) nicht mehr heiraten
Musst du nicht, welches Gesetz sollte das sein?
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04.08.2017, 09:11
AW: Ich möchte (nun) nicht mehr heiraten
....
In vielen Fällen fliesst es auf indirektem Weg in die Berechnung der Unterhaltshöhe mit ein und in einigen Fällen fliesst es auch direkt ein. Indirekt, weil der Selbstbehalt durch das Zusammenleben mit einem neuen Partner um 10-30% verkleinert wird und sich damit dem Sozialgeldsatz annähert. Ähnliches gilt auch für Unterhaltsverpflichtete in neuer Partnerschaft ohne Trauschein! Gerade finanziell geknechtete Mangelfälle werden dadurch noch weiter unter Druck gesetzt. Selbstbehaltverringerungen werden mit Mietersparnis und gemeinsamer Haushaltsführung begründet, wenn mit der neuen Partnerin zusammengewohnt wird. Der Unterhaltspflichtige fällt damit für die Erbringung von Familieneinkommen der neuen Familie weitgehend aus. Nur das OLG Frankfurt entschied in Az 2 UF 13/05 am 13.07.2005 einmal anders, indem es eine pauschale Selbstbehaltsreduktion ablehnte. Eine Zweitfamilie mit einem Unterhaltspflichtigen kann meistens überhaupt nur bestehen, wenn die neue Partnerin gut verdient. Der Luxus eines Erziehungsurlaubes für einen Elternteil ist in diesen Familien nicht mehr oder nur noch unter grössten Anstrengungen möglich. Eine Mutter aus der früheren Beziehung ist dagegen mindestens 3 oder 8 Jahre von allen Erwerbspflichten freigestellt und kann sich alimentieren lassen.
Die steuerlichen Vorteile aus dem Ehegattensplitting der zweiten Ehe müssen voll für den Unterhalt von Kindern aus erster Ehe herangezogen werden (OLG München 19.04.2004 4 WF 137/04 gem. §§ 1603 BGB, 26a EStG). Auch hier sorgt die Existenz der neuen Frau für höhere Unterhaltspflichten an die Kinder der Erstfrau, mit denen sie eigentlich nichts zu tun hat. Die Zweitfamilie muss ausserdem ihre Steuerklassenwahl „unterhaltsgünstigst“ gestalten und alle möglichen Freibeträge ausschöpfen.
Wenn die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen durch irgendeinen Umstand Richtung Null geht, muss er aus dem Taschengeld, das sich aus dem Einkommen der neuen Partnerin errechnet, Unterhalt leisten. Er leistet dann Unterhalt direkt von ihrem Geld. Das finanzielle Risiko aus Arbeitslosigkeit wird allein auf der neuen Partnerin abgeladen, die Unterhaltsempfängerin wird von allen Risiken freigehalten. Ob Gütertrennung in der neuen Ehe vereinbart wurde, ist irrelevant. Unter einigen weiteren Konstellationen zählt grundsätzlich das „Familieneinkommen“ der neuen Ehe, d.h. der neue Ehepartner wird voll in die Unterhaltspflicht mit einbezogen: Gemäss Urteil des BGH vom 12.11.2003 – XII ZR 111/01 muss der neue Partner den Lebensbedarf des Unterhaltspflichtigen decken, damit dieser Unterhalt bezahlen kann, was einem Selbstbehalt von Null für den Pflichtigen entspricht. In BGH vom 20.10.2003 – XII ZR 115/01 verurteilt das Gericht den Unterhaltspflichtigen aufgrund seines Familienunterhaltsanspruch gegenüber dem neuen Ehepartner auf Unterhaltszahlungen. Es besteht in diesem Fall ein Anspruch auf das hälftige Familieneinkommen in der neuen Ehe. Daraus ist Unterhalt zu bezahlen. Kritisch wird es besonders dann, wenn der Unterhaltspflichtige Mangelfall ist; dies ist aufgrund der ständig steigenden Unterhaltssätze (und sinkenden Reallöhnen) immer öfter der Fall. Ganz anders verhält es sich bei der Kindesunterhalt kassierenden Mutter: Heiratet sie einen Millionär, verringert das ihre Ansprüche um keinen Cent.
Weitere Gefahren entstehen durch ungünstige Erbfolge. Eigentum und Immobilien (z.B. ein selbst bewohntes Haus) der neuen Partnerin können beim Tod des Unterhaltspflichtigen an die Exfrau oder deren Kinder fallen, zu denen die neue Partnerin in keiner rechtlichen oder verwandtschaftlichen Beziehung steht, weil im Todesfall weiterhin Anspruch auf Unterhalt an die Exfrau in Höhe des Pflichtteiles besteht und auch seine Kinder aus erster Ehe erben würden. Um das zu verhindern, sollte (!) man zum Notar zu gehen und die Erbfolge klären. Es gibt einige Möglichkeiten zu verhindern, dass die Ex-Partnerin nicht über die Kinder erben kann. Man kann zum Beispiel die Kinder mit Nacherbe beschweren, bis sie eigene Kinder haben und diese erben. Oder das Haus läuft weiter auf den Namen der Partnerin und nur ihre Kinder erben, jedoch mit lebenslangem Wohnrecht für den Vater, das nur bei Scheidung aufgehoben wird. Wenn das Haus im Grundbuch auf beide Partner laufen soll, sollte notariell festgelegt werden, dass die Kinder erst über das Erbe verfügen können, wenn sie 21 Jahre alt sind. Bis dahin wird ein finanzieller Vormund bestimmt – das ist dann der jeweils überlebende Partner. Damit wird ausgeschlossen, dass beim Tod von einem der Besitzer der/die dazugehörige Ex-Partnerin die Vermögenssorge für das erbende Kind bekommt. Sollten beide zugleich sterben, müssen sich die beiden anderen Elternteile der minderjährigen Kinder miteinander einigen, ab 21 Jahre Alter die Kinder selbst
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04.08.2017, 09:17
AW: Ich möchte (nun) nicht mehr heiraten
Was ist denn die Quelle?
Da geht es um Mangelfälle, während der Unterhaltspflichtige noch lebt, und um die Erbschaft.
Solange ihr nicht verheiratet seid, erbst du sowieso nichts.
Wo da ein Grund sein soll, nicht zu heiraten, sehe ich nicht. Mangelfall ist er nicht - und bei der Erbschaft stehst du verheiratet jedenfalls nicht schlechter da. Und dass seine Kinder erben sollen, sollte selbstverständlich sein.
(Ein paar Gedanken darum, wie die Erbschaft geregelt sein soll, sollte man sich bei einer Heirat natürlich machen).
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04.08.2017, 09:22
AW: Ich möchte (nun) nicht mehr heiraten
Klar, sinkt der Selbstbehalt - aber wenn ihr zusammenwohnt, ist er auch schon gesunken.
Was ist denn die Quelle für diesen Text?
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04.08.2017, 09:23Inaktiver User
AW: Ich möchte (nun) nicht mehr heiraten
Aus eigenem Erleben kann ich sagen, das ...wenn der Vater nicht zahlungsfähig ist....dessen aktuelle Frau nicht zahlen muß, weder verheiratet noch als Lebensgemeinschaft.
Warum sollte sich der Kindesunterhalt verringern wenn die Mutter einen Millionär heiratet? Es ist das Kind des Ex Mannes und nicht das des Millionärs...


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