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  1. User Info Menu

    Abgelegten Geburtsnamen weiterführen

    Hallo,

    meine Frau hat mir den Gefallen getan, dass wir meinen Geburtsnamen als gemeinsamen Familiennamen gewählt haben.
    Meine Frau dachte, sie könnte sich an den neuen Familiennamen gewöhnen, doch das Gegenteil ist der Fall und sie ist sehr traurig, dass ihr Geburtsname nicht mehr weitergegeben werden kann.

    Meine Frage ist, ob jemand eine andere Möglichkeit kennt, dass Ihr Geburtsname in irgendeiner Form weiter existieren kann und nicht in Vergessenheit gerät. Vielleicht gibt es jemanden in diesem Forum, der seinen Geburtsnamen zugunsten seines Partners aufgegeben hat und auch nach einer Möglichkeit gesucht hat seinen Geburtsnamen auf irgendeine Weise weiterzuführen und der Nachwelt zu erhalten. Für Meinungen und Hinweise dahingehend wäre ich sehr dankbar.

    Viele Grüße,
    Markus

  2. Inaktiver User

    AW: Abgelegten Geburtsnamen weiterführen

    Hallo Markus,
    ich kann das Ansinnen Deiner Frau gut verstehen. Es hängt eben auch Identität am Nachnamen.
    Die Standesämter können Dir bzw. ihr da definitiv Auskunft geben. Ich habe bei einer Freundin mitbekommen, dass deren Mutter (!) im zarten Alter von 78 Jahren und nach 50 Jahren Trauer um den verlorenen Geburtsnamen sich einen Doppelnamen zugelegt hat und diesen stolz unter den Namen ihres Mannes ans Klingelschild geschrieben hat.
    Ein Weitergeben an die nächste Generation wird wohl nicht möglich sein. Familienname dürfte Deiner geworden sein.

  3. User Info Menu

    AW: Abgelegten Geburtsnamen weiterführen

    Hallo Markus,

    ich habe mich damals vom Standesbeamten bereden lassen, auf meinen Geburtsnamen zu verzichten. Ich habe es kurz nach der Hochzeit bereut. Meinen alten Namen wieder annehmen ging nicht mehr. Ich habe mich daher für einen Doppelnamen entschieden und bin ganz zufrieden mit der Lösung. Die Kinder bekommen aber immer den Familiennamen, den muss man bei der Anmeldung zur Eheschliessung festlegen und ist in euerem Fall Dein Geburtsname. Ändern kann man das nicht mehr.


    LG
    Cat101

  4. User Info Menu

    AW: Abgelegten Geburtsnamen weiterführen

    Vielen Dank für eure Antworten!

    Gibt es noch andere Möglichkeiten, auch unabhängig des gewählten Familiennamens, um den Geburtsnamen des Partners in der Familie weiterhin zu erhalten? Ich denke an irgendeine Möglichkeit, dass der abgelegte Geburtsname auch im Alltag erhalten bleibt und sich die Kinder auch mit beiden Namen identifizieren.

    Hat sich dazu jemand schon Gedanken gemacht? Eure Gedanken, Ideen, Erfahrungen dazu würden mich sehr interessieren.

    Vielen Dank schon mal im Voraus.

    Viele Grüße,
    Markus

  5. Inaktiver User

    AW: Abgelegten Geburtsnamen weiterführen

    Soweit ich weiß (das haben die anderen ja auch geschrieben), ist die Festlegung des Familiennamens endgültig.

    Scheidung und neu heiraten ist ja nicht gemeint, oder?

    Und wie man für sich privat den Namen lebendig halten kann - schwer vorstellbar. Ihr könnt Euch natürlich selbst als Familie "Meyer-Schulze" bezeichnen, aber erfahrungsgemäß macht die Umgebung das nicht mit.

    Gruß, Leonie

  6. User Info Menu

    AW: Abgelegten Geburtsnamen weiterführen

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Und wie man für sich privat den Namen lebendig halten kann - schwer vorstellbar. Ihr könnt Euch natürlich selbst als Familie "Meyer-Schulze" bezeichnen, aber erfahrungsgemäß macht die Umgebung das nicht mit.
    Das wäre eine Möglichkeit, die uns aber nicht weit genug geht. Unsere Kinder sollen sich auch später noch mit beiden Nachnamen identifizieren können und keiner soll in Vergessenheit geraten.
    Leider verbietet uns das deutsche Namensrecht die Weitergabe beider Namen, aber nach einer Lösung die dieser ähnlich sein könnte suchen wir.

    Hat jemand noch eine Idee?

  7. Inaktiver User

    AW: Abgelegten Geburtsnamen weiterführen

    Zitat Zitat von markus876
    Das wäre eine Möglichkeit, die uns aber nicht weit genug geht. Unsere Kinder sollen sich auch später noch mit beiden Nachnamen identifizieren können und keiner soll in Vergessenheit geraten.
    Leider verbietet uns das deutsche Namensrecht die Weitergabe beider Namen, aber nach einer Lösung die dieser ähnlich sein könnte suchen wir.

    Hat jemand noch eine Idee?
    Ich verstehe nicht genau, nach was für einer Lösung Ihr sucht. Ihr habt Euch doch sicherlich vor der Hochzeit erkundigt, wie das in Deutschland mit dem Namen läuft: Die Bestimmung eines Ehenamens ist unwiderruflich während des Bestehens der Ehe.
    Ein Doppelname kann ebenfalls jederzeit gebildet werden; diese Erklärung ist einmal widerrufbar.
    (Aber vielleicht kann man ja versuchen dagegen zu klagen?)

    Deine Frau könnte noch ihren Namen an Deinen dranhängen.

    Oder aber ihr versucht es wie Leonie vorgeschlagen habt. Bei einer Schulfreundin war es damals so, daß die Mutter Müller-Schulz hieß - die Kinder Schulz. Besagte Mutter hat dann ihre Kinder auch immer mit Müller-Schulz vorgestellt, eingetragen etc. (das wollten die Kinder aber ab einem bestimmten Alter nicht mehr ....und um ehrlich zu sein: kein Lehrer hat meine Mitschülerin mit xy Müller-Schulz angesprochen...)

    Ansonsten könntet ihr euch scheiden lassen, Deine Frau nimmt ihren Mädchennamen wieder an, ihr heiratet wieder und Du nimmst den Namen Deiner Frau an :d

    Einer ist im deutschen Namensrecht immer der "Dumme" (bei mir ist es mein Mann ;-)
    Eine asiatische Freundin findet unser Namensrecht äußerst seltsam. In ihrem Land darf man den Nachnamen der Kinder "wild" aussuchen und auch verschiedene verteilen. Ihre Tochter hat zum Beispiel ihren Vornamen als Nachnamen.

  8. Inaktiver User

    AW: Abgelegten Geburtsnamen weiterführen

    Meinem Mann und mir hat der Standesbeamte damals gesagt, daß man sich zwar bei der Heirat für einen Familiennamen entscheiden muß, aber dennoch die Möglichkeit hat, dies innerhalb von fünf Jahren zu ändern, d. h. wenn man es sich anders überlegt hat und beide lieber den Geburtsnamen z. B. der Frau annehmen wollen, dies innerhalb dieser Frist geändert werden kann.

    Vielleicht ist das ja nicht mehr so oder ihr liegt schon außerhalb dieser Frist.

    Ansonsten fällt mir auch nur die Variante "scheiden lassen und wieder heiraten" ein.

  9. Inaktiver User

    AW: Abgelegten Geburtsnamen weiterführen

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Meinem Mann und mir hat der Standesbeamte damals gesagt, daß man sich zwar bei der Heirat für einen Familiennamen entscheiden muß, aber dennoch die Möglichkeit hat, dies innerhalb von fünf Jahren zu ändern, d. h. wenn man es sich anders überlegt hat und beide lieber den Geburtsnamen z. B. der Frau annehmen wollen, dies innerhalb dieser Frist geändert werden kann.

    Vielleicht ist das ja nicht mehr so oder ihr liegt schon außerhalb dieser Frist.

    Ansonsten fällt mir auch nur die Variante "scheiden lassen und wieder heiraten" ein.
    Das hast Du glaub falsch verstanden.
    Eine nachträgliche Korrektur der Wahl des Ehenamen wird in der Rechtsprechung dagegen abgelehnt. Umgekehrt gilt : Haben sie bei der Eheschließung keinen gemeinsamen Ehenamen bestimmt, können Sie dies gemäß § 1355 Abs. 3 BGB binnen 5 Jahren nach Eheschließung durch öffentlich beglaubigte Erklärung nachholen.

  10. Inaktiver User

    AW: Abgelegten Geburtsnamen weiterführen

    @Baiwenyi

    Tatsache!! Da habe ich den Standesbeamten offenbar wirklich falsch verstanden. In unseren ersten (fünf) Ehejahren war das bei uns immer so ein sog. "running gag", daß mein Mann jetzt noch soundsoviel Zeit hat, seinen Namen wieder zu ändern. Na ja, inzwischen ist das auch vorbei .

    Danke für die Info

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