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    AW: Hochtzeit/Geburt

    Also, wir haben ein kleinen Familien Betrieb.

    Vor längerer Zeit war ich auch in der Bar beschäftigt, habe mir aber damals einen neuen Job gesucht.

    Ich selber verdiene keinen Mindestlohn, sondern darüber Hinaus, ich habe sowie meien Freundin damals (als wir Single waren) einen Bausparvertrag gemacht und jeden Monat Geld eingezahlt, sie ebenso.


    Sie arbeitet bei meienr Mutter und verdient auch mehr als den Mindestlohn.

    Unsere Zukunft ist sicherer wie bei manch anderen die einfach ein Kind auf die Welt bringen, weder Ausbildung noch sonst was haben. Daher würde ich es in erwägung ziehen, wenn Ihr einfach meine Fragen beantwortet.


    Schönen Abend noch

    - Gruß

  2. User Info Menu

    AW: Hochtzeit/Geburt

    Naja, die Frage - wie ist die Mutter finanziell abgesichert?- gehört schon zur Fragestellung dazu.


    Im Übrigen- eine Bar fällt unter "Gastronomie", wenn die Freundin jetzt im dritten Monat ist, gelten für sie- da Gastronomie- abweichende Regelungen zum allg. bekannten MuSchG. Bis zum vierten Monat ist die Beschäftigung bis 22 Uhr ausdrücklich erlaubt, auch Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen ist erlaubt, wenn in der darauffolgenden Woche ein freier Tag gewährt wird.

    Nicht erlaubt ist längeres Stehen als 4 Stunden- wenn sie bei einer 5-6 Stunden Schicht aber nach vier Stunden nicht mehr ständig steht, sondern vielleicht die Kassenabrechnung macht (im Sitzen) oder eine Sitzmöglichkeit am Tresen hat, ist auch das kein Problem.

    Generell würde Dir eine Heirat ein höheres Nettoeinkommen bescheren- deiner Freundin aber nicht, da sie dann vermutlich Steuerklasse 5 hätte. Man muß überlegen, wie schnell sie in den Beruf zurückgeht- bei einer überwiegend abends liegenden Arbeitszeit wäre die Kombi "Elterngeld plus 30 Stunden" möglich- ich gehe davon aus, dass Du dann das Kind betreuen könntest.
    Ist ein reines Rechenexempel, was Dir jeder Steuerberater auseinander setzen kann. Kinder wirken sich übrigens erst ab einem gewissen Einkommen steuermindernd aus- vorher gibts das Kindergeld und evtl. Freibeträge bei Kirchensteuer, Soli.....

    Was die Rechte am Kind angeht, so sind nichteheliche Väter nicht mehr zwangsläufig "im Nachteil" gegenüber Ehemännern....eine Beratung beim Jugendamt ist da hilfreich.

  3. Moderation

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    AW: Hochtzeit/Geburt

    Zitat Zitat von Sasapi Beitrag anzeigen
    Naja, die Frage - wie ist die Mutter finanziell abgesichert?- gehört schon zur Fragestellung dazu.
    Das finde ich auch.

    Zitat Zitat von Sasapi Beitrag anzeigen
    Was die Rechte am Kind angeht, so sind nichteheliche Väter nicht mehr zwangsläufig "im Nachteil" gegenüber Ehemännern....eine Beratung beim Jugendamt ist da hilfreich.
    Das stimmt, aber nur wenn die Vaterschaft anerkannt wurde, s.o.

  4. User Info Menu

    AW: Hochtzeit/Geburt

    Auch wenn die Vaterschaft anerkannt ist, hat die unverheiratete Mutter erstmal das alleinige Sorgerecht. Die gemeinsame Sorgerechtserklärung kann vor der Geburt beim Jugendamt gemacht werden. Erst dann sind Mutter und Vater bei Entscheidungen (Schulwahl, Konfession,....) gleichberechtigt.

    Bin auch unverheiratet schwanger und was glaubst du, wie oft wir gefragt wurden, ob wir jetzt heiraten. Ich musste drüber lachen. Auch wenn es sich bei uns finanziell lohnen würde, das findet mein Freund als Heiratsgrund total unromantisch.

  5. User Info Menu

    AW: Hochtzeit/Geburt

    Zitat Zitat von Sasapi Beitrag anzeigen

    Generell würde Dir eine Heirat ein höheres Nettoeinkommen bescheren- deiner Freundin aber nicht, da sie dann vermutlich Steuerklasse 5 hätte. Man muß überlegen, wie schnell sie in den Beruf zurückgeht- bei einer überwiegend abends liegenden Arbeitszeit wäre die Kombi "Elterngeld plus 30 Stunden" möglich- ich gehe davon aus, dass Du dann das Kind betreuen könntest.
    Ist ein reines Rechenexempel, was Dir jeder Steuerberater auseinander setzen kann. Kinder wirken sich übrigens erst ab einem gewissen Einkommen steuermindernd aus- vorher gibts das Kindergeld und evtl. Freibeträge bei Kirchensteuer, Soli.....
    .
    Das ist aber auch nur ein Teil der Wahrheit.

    Tatsächlich ist eine Heirat - von steuerlicher Sicht betrachtet - dann sinnvoll, wenn die Einkommen unterschiedlich sind.
    Wer dann in welcher vertraglichen Situation (Ehevertrag, gesetzliche Zugewinngemeinschaft....) mehr davon hat, ist wieder individuell unterschiedlich.
    Aber durch das Ehegattensplitting ist bei unterschiedlichen Einkommen immer ein Vorteil da, bei gleichen Einkommen eher nicht.

  6. Inaktiver User

    AW: Hochtzeit/Geburt

    Neben den ganzen Überlegungen zum Sorgerecht sollte auch die Absicherung der künftigen Familie nicht ausser Acht gelassen werden.

    Sollte dir etwas zustoßen, hätte deine Ehefrau z.B. Anspruch auf eine Witwenrente, deine Freundin aber würde nichts bekommen .....

    Ich weiß, in deinem Alter ist das Thema Rente noch sehr weit weg. Aber genau diesen Fall habe ich vor kurzem erst im weiteren Bekanntenkreis erlebt.

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