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13.01.2016, 19:14
AW: Muss man mit Begleitung einladen?
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20.01.2016, 14:20Inaktiver User
AW: Muss man mit Begleitung einladen?
Ich war bei der zweiten Hochzeit meiner ehemals besten Freundin eingeladen. Nicht mal zur Zeremonie, sondern zur Feier. Dazu hätte ich für den einen Nachmittag/Abend einmal quer durch Deutschland fahren müssen. Die Einladung galt explizit für mich, obwohl sie wusste, dass ich einen Partner hatte und den auch nicht erst seit gestern. Sie kannte ihn aufgrund der Entfernung nicht, genauso wenig kannte ich ihren Zukünftigen. Sie bot mir an, dass ich bei einem der Trauzeugen (allesamt männlich) zu Hause übernachten könne. Darauf teilte ich ihr mit, dass das meinem Partner nicht passen würde und er es eh schon nicht so prickelnd findet, dass ich allein durch's gesamte Land reisen würde. Den Wink mit dem Zaunspfahl hat sie nicht verstanden.
Ich habe mich dann entschieden nicht zu fahren. Mich hat es sehr gekränkt, dass er nicht auch, wenigstens anstandshalber, eingeladen war. Der Kontakt zwischen uns hat, wie von Anderen hier bereits in Bezug auf den Vater des Neffen prophezeit, sehr darunter gelitten. Bei 110 gewollten Gästen sollte ein 111. Gast nicht großartig auffallen. Bis zur Volljährigkeit des Jungen muss sicher hin und wieder mal in einen sauren Apfel gebissen werden, wenn ihr die Frau wirklich partout nicht mögt.
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21.01.2016, 14:00Inaktiver User
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30.01.2016, 15:34
AW: Muss man mit Begleitung einladen?
Ich könnte mir vorstellen, dass euch der Umgang mit eurer Trauer und der euch bevorstehenden Hochzeit ein klein wenig leichter fallen könnte, wenn ihr euch fragt, was sich wohl die verstorbene Schwester deines Partners für ihr Kind und ihren Mann wünschen würde.
Sicher würde sie wollen, dass ihr Kind eine Frau in seinem Leben hat, die all das übernimmt, was sie nun nicht mehr kann. Die das Kind erzieht, ihm abends Geschichten vorliest, ihm einen einigermaßen unbelasteten Alltag bietet, auf Elternabende des Kindergartens geht, das Schuhezubinden beibringt, ihm von der Zahnfee erzählt und ihn auf seinem Lebensweg liebevoll begleitet. Damit ihr Kind die Möglichkeit im Leben bekommt, gut groß zu werden. Weil ihr das Wohl ihres Kindes sicher wichtiger wäre, als alles andere.
Und wenn sie ihren Mann geliebt hat, wird sie dankbar sein, dass er wieder lieben kann und auch wieder geliebt wird.
Gebt der Partnerin deines "Schwagers" eine Chance, zu Ehren deiner verstorbenen Schwägerin. Damit gedenkt ihr an eurer Hochzeitsfeier deiner verstorbenen Schwägerin mehr, als mit jeder Rede dieser Welt.Man wandelt nur das, was man annimmt.
C.G. Jung
Nein ist ein ganzer Satz.
Keine Ahnung von wem
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02.02.2016, 09:31
AW: Muss man mit Begleitung einladen?
Erst mal fällt mir auf, dass die Partnerin des Schwagers als "die Neue" bezeichnet wird. Die beiden sind 3!!! Jahre zusammen.
Was kann diese Frau dafür, dass sich der Schwager bereits 4 Monate nach dem Tod seiner Frau wieder binden wollte?
Sie hat sich in einen Witwer mit kleinem Kind verliebt und sich für ihn und das Kind entschieden. Das finde ich bewundernswert, nicht jede ist dazu bereit, einen Mann mit kleinem Kind zu nehmen.
Meine Meinung: entweder ihr akzeptiert diese Situation und ladet alle ein oder ihr akzeptiert diese Situation nicht und ihr ladet sie (alle) nicht ein. Alles andere finde ich persönlich unverschämt.
Natürlich wird es für deine Schwiegereltern (und euch) an diesem Tag schwer, aber das liegt nicht an der Partnerin des Schwagers, sondern daran, dass ein geliebter Mensch gegangen ist und an eurem schönen Tag nicht dabei sein kann.Eigentlich bin ich ganz nett. Wenn ich Freunde hätte, könnten die das bestätigen
Jeder Mensch von Kultur hat zwei Vaterländer: das seine - und Frankreich
Chaque homme de culture a deux patries: la sienne - et la France
Thomas Jefferson
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02.02.2016, 10:20
AW: Muss man mit Begleitung einladen?
Selten etwas so respekt- und gefühlloses gelesen wie das hier, einfach unfassbar.
Da wird dem angeblich so geliebten Neffen/Enkel, einem fünfjährigen (!) Kind, die Verantwortung dafür aufgebürdet, dass Bruder und Eltern der Toten nicht in der Lage sind, angemessen mit ihrer Trauer umzugehen.
Ich kenne aus erster Hand den Fall einer jungen Frau, deren Mann auf tragischste Weise sehr jung verstorben ist, als deren gemeinsames Kind grade mal 2 Monate alt war. Und die Verwandtschaft des Verstorbenen hat der verwitweten Mutter von Anfang an signalisiert, dass sie sich SEHR für sie und das Kind freuen würden, wenn sie bald wieder einen Partner und Vater-Bezugsperson für das Kind finden würde.
Die waren gar etwas besorgt, dass es über ein Jahr gedauert hat und haben den Neuen freudig auf jedes mögliche Fest eingeladen und ausgesprochen herzlich behandelt.
Man muss sich auch mal die Boshaftigkeit der Menschen vor Augen führen, die, wie hier beschrieben, einem jungen Witwer mit Kleinkind nach einem derartigen Schicksalschlag nicht mal eine neue Beziehung gönnen, sondern denen es lieber gewesen wäre, er wäre noch möglichst lange alleine und seinem Kind ein todtrauriger Vater gewesen.
Und den schlimmsten, hier vorgetragenen Gedanken finde ich ja dann, jemandem zu unterstellen, er höre das Trauern auf, nur weil er einen neuen Partner habe. Wer so denkt, sagt dadurch lediglich etwas über seine eigenen Ansichten über die Austauschbarkeit von Menschen aus.
Wenn wenigstens die Verstorbene einen warmherzigen und liebevollen Charakter hatte, dann könnte man den Eltern, die ja scheinbar diejenigen sind, die nun „drohen“ die anstehende Hochzeit mit völlig unangemessenem bockigem Verhalten versauen zu wollen ja sagen, dass die Tote sich sicher sehr freuen würde, dass es ihrem Mann UND ihrem Kind wieder möglichst gut geht (Wie es innendrin aussieht, vor allem beim Vater, kann ohnehin niemand beurteilen).
Das wäre sogar eine sehr gute Möglichkeit, an diesem besonderen Tag der Schwester zu gedenken UND die Neue so positiv wie möglich in die Verwandschaft einzubinden (selbst wenn es, mangels Respekt und Herzenswärme, nur gespielt wäre und ausschließlich dem egoistischen Zweck diente, am Enkel auch zukünftig teilhaben zu können)
Aber man kann natürlich auch, wie hier beschrieben, seine Energie darauf verwenden zu hoffen, man könne sie, nachdem sie eingeladen wurde, vielleicht möglichst schnell wieder wegekeln, am besten noch durch eine völlig bescheuerte Ansprache zum Gedenken an die Schwester, bei der sich selbige vermutlich vor Scham im Grab umdrehen würde.
Daher, im Sinne des Kindes kann man nur hoffen, dass die Verwandschaft bei dieser Gelegenheit jeglichen weiteren Kontakt zum Enkelkind durch das hier geplante Verhalten zerstört.Geändert von Naja (02.02.2016 um 10:25 Uhr)
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02.02.2016, 10:26
AW: Muss man mit Begleitung einladen?
Dieser Strang döst seit annähernd 3 Wochen vor sich hin, die Frage der TE ist geklärt und schon lang ist alles gesagt.
Unterstellungen, Provokationen und Anfeindungen gegen die TE sind nicht angebracht.Geändert von lunete (02.02.2016 um 10:38 Uhr)
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02.02.2016, 16:47
AW: Muss man mit Begleitung einladen?
Dem kann ich inhaltlich jetzt nicht so ganz folgen, dieser Strang ist doch erst 3 Wochen alt, der letzte Beitrag vor meinem war keine Stunde alt......
Sofern meine Äußerungen in irgendeiner Form gegen die NUBs verstoßen haben sollten, wüsste ich das bitte gerne genauer, um es zukünftig anders zu handhaben.
Unterstellungen, Anfeindungen und Provokationen habe ich allerdings haufenweise in den Post der TE gegenüber der "Neuen" gefunden, aber das fällt sicherlich unter Meinungsfreiheit.
Wenn dazu seitens der Bri keine meinungsfreien Gedanken mehr gewünscht sind, wäre es doch ausgesprochen userfreundlich, entsprechenden Stränge einfach zu schließen, dann verschwendet keiner mehr seine Zeit drauf, so wie offensichtlich Natalie, Beklamo und ich.
Da ich den Beitrag der Beitrag von Lunete ja keinerlei moderative Maßnahme enthielt, war es hoffentlich NUB-konform, darauf hier im Forum zu antworten.
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02.02.2016, 16:54
AW: Muss man mit Begleitung einladen?
Posting 145 und 146 zeigen wunderbar, dass man die gleiche Meinung einmal sehr freundlich und einmal sehr unfreundlich formulieren kann.
Danke für das Bilderbuchbeispiel.
Und die TE war am 8.1. das letzte Mal angemeldet, eine weitere Rückmeldung durch sie ist wohl kaum zu erwarten.Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.
.... und das demnächst auf www.befriendsonline.net/
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05.02.2016, 10:31Inaktiver User
AW: Muss man mit Begleitung einladen?
Was ist an Naja's Beitrag unfreundlich ?
Er ist klar und direkt formuliert - es ist sehr schade, dass so etwas hier schon als "unfreundlich" wahrgenommen wird. Scheint so ein Frauending zu sein, dass frau immer lieb-verständnisvoll-fluffig rüberkommen soll.
Und das die TE sich hier schon länger nicht mehr äußert, heißt nicht unbedingt, dass sie nicht mitliest. Oder das jemand anders das liest, der ein ähnliches Problem hat.


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