Hallo, ich hatte schon einmal so einen ähnlichen Strang eröffnet, muß aus gegebenen Anlaß aber noch mal nachfragen...Ich studiere noch und wohne weeeeit weg von meinem Mann.
Jetzt Ich war gerade auf der Gemeinde, weil ich eine Ersatzlohnsteuerkarte brauchte. (Mein Mann braucht meine um seine Steuerklasse ändern zu können)
Da pampt mich diese "nette" Beamtin doch tatsächlich an: Ich sei ja jetzt seit knapp 2 Wochen verheiratet und mein Mann und ich hätten ja immer noch nicht einen gemeinsamen Wohnsitz gemeldet. So ginge das ja nicht blabla wir seien laut Meldegesetz NRW verpflichtet einen gemeinsamen Wohnsitz zu haben.
Ja was denn nun? Der Standesbeamte meinte vorher, getrennter Wohnsitz ginge. Das Amt am Wohnsitz meines Mannes meinte, geht.
Ich konnte die entsprechenden Paragraphen im Internet jedenfalls nicht finden.
Und mein Lebensmittelpunkt ist nun einmal hier, der meines Mannes eben nicht. (Wir sehen uns nur alle 2 - 3 Wochen)
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02.10.2006, 10:59Inaktiver User
Gemeinsamer Wohnsitz doch Pflicht?!
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02.10.2006, 12:22Inaktiver User
AW: Gemeinsamer Wohnsitz doch Pflicht?!
Es ist nicht Pflicht, das könnt Ihr halten, wie Ihr lustig seid.
Die Dame dachte wahrscheinlich, daß Ihr zusammen wohnt (wie ja wohl in 98% der Ehen üblich), Euch aber regelwidrig noch nicht umgemeldet habt.
Gucke doch ggf. noch mal im Meldegesetz NRW nach. Oder verweise sie an den Standesbeamten.
Das war bestimmt ein Mißverständnis.
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02.10.2006, 14:35Inaktiver User
AW: Gemeinsamer Wohnsitz doch Pflicht?!
Danke Lorelei :-)
Ich habe die gute Frau an den Standesbeamten verwiesen. Und rate was sie daraufhin sagte: der hat keine Ahnung + falsche Auskunft ...
Ich habe inzwischen den Paragraphen gefunden. Dort steht:
Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie oder seinem Lebenspartner lebit, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartner ... In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt. Kann der Wohnungsstatus eines verheirateten Einwohners nach den Sätzen blabla nicht zweifelsfrei bestimmt werden, ist die Hauptwohnung die Wohnung nach Absatz 1.
Danach würde ich sagen, Schwerpunkt der Lebensbeziehung ist im Augenblick nicht bei meinem Mann.
Aber, da gibt es ja noch die netten Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Meldegesetzes.
Da steht genauer erläutert, was "vorwiegend benutzt" sein soll. Da wir aber keine Kinder haben trifft auf mich eigentlich nur zu "Legen z.B. Studierende der Meldebehörde plausibel dar, daß sie sich zeitlich überwiegend in der Wohnung ihrer Eltern aufhalten, ist diese ihre Hauptwohnung." (das würde auf mich zutreffen, steht ja nix von unverheirateten Studenten)
Dann steht aber unter einem weiterem Abschnitt: Unterhalten kinderlose Ehepaare, die nicht dauernd getrennt leben, aus beruflichen Gründen zwei Wohnungen, von denen aus sie jeweils ihrer Berufstätigkeit nachgehen, und läßt sich nach den Darlegungen der Meldepflichtigen nicht zweifelsfrei bestimmen, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen liegt, kann es im Einzelfall angezeigt sein, die Wohnung eines jeden der Ehegatten als dessen Hauptwohnung zu bestimmen ....; dies gilt nicht für Studierende und Arbeitslose.
Tja und nun? Was bezieht sich denn nun bitteschön auch meinen Fall? Ich studiere, arbeite im Augenblick nicht und wohne noch bei Muttern...
Oder gelten wir gerade als dauernd getrenntlebend? Hat das wiederum irgendwelche Auswirkungen auf die Steuerklasse von meinem Mann?
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02.10.2006, 18:07
AW: Gemeinsamer Wohnsitz doch Pflicht?!
Wenn ich das, was Du geschrieben hast, richtig verstanden habe, dann scheint es so zu sein, dass Ihr wohl wirklich einen gemeinsamen Wohnsitz braucht. Was spricht denn dagegen, dass Ihr den Wohnsitz Deines Mannes als Euren gemeinsamen benennt und Du bei Deiner Mutter einen Nebenwohnsitz unterhältst? So könnt Ihr die Heimfahrten auch steuerlich geltend machen. Und Teile der offiziellen Post kannst Du auch zu Deinen eigentlichen Wohnsitz schicken lassen. Gerade meine Krankenkasse war da ziemlich flexibel, als ich während des Studium nicht mehr bei meinen Eltern gelebt habe, aber trotzdem nur einen Nebenwohnsitz für meine Wohnung angemeldet hatte.
Gibt es sonst irgendwelche Gründe, die gegen die Ummeldung sprechen? Selbst ein Auto könntest Du weiterhin in Deinem derzeitigen Landkreis anmelden.
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03.10.2006, 12:37
AW: Gemeinsamer Wohnsitz doch Pflicht?!
louette, ich sehe das ähnlich.
also baivenyi, wenn du nicht als "dauernd getrennt lebend" steuerlich veranlagt werden willst, benennt doch einen wohnsitz als euren gemeinsamen, der dann auch im perso so steht. postalisch kannst du aber eben überall sein.
wo habt ihr da ein problem?
natürlich könnt ihr getrennt wohnen, insofern hatte der standesbeamte recht, keiner kann euch das vorschreiben
aber
es geht um die steuererklärung. manches ist durchaus positiv, sprich, ihr könnt einiges absetzen, wenn ihr aus beruflichen gründen nicht zusammen wohnt, andres eben nicht.
gruß
lachattenoire
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03.10.2006, 17:13
AW: Gemeinsamer Wohnsitz doch Pflicht?!
Hi Baiwenyi,
mein Beileid zur Lohnsteuerbeauftragten. Mein Mann und ich haben unterschiedliche Namen, arbeiten beide selbständig (selbe Tätigkeit, aber auf getrennte Rechnungen), werden aber zusammen veranlagt und ich kenne das Generv mit den Ämtern. Besonders nachdem wir umgezogen sind, herrschte Chaos pur und wöchentlich flatterte mir irgendein neuer Bescheid ins Haus. Die sind einfach nicht gewohnt, mit ungewöhnlichen Familienkonstellationen umzugehen. (Aber die Konsequenz konnte natürlich nicht sein, meinen Namen zu ändern ...)
Ich wünsch Dir viel Geduld!
Was um Himmels willen ist denn nun wieder mit "Lebensbeziehungen" gemeint? Beamtendeutsch ist echt schlimm. Aber für mich klingt das auch so, als sei Dein Lebensmittelpunkt im Moment da, wo Du studierst (also bei Deinen Eltern), demnach hättet Ihr eben zwei Wohnsitze (das sagt einem zumindest der gesunde Menschenverstand).
Zitat von Inaktiver User
Zitat von Inaktiver User
... keine Ahnung. Könnt Ihr nicht einfach einen Steuerberater fragen, der kann Euch dann auch genau erklären, wie man die Fahrtkosten absetzt und so Zeug?
Viele Grüße allerseits von
Avocado
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03.10.2006, 17:32
AW: Gemeinsamer Wohnsitz doch Pflicht?!
Also, getrennt leben ist im BGB definiert:
§ 1567 I 1:
Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt.
"Übersetzt" heißt das, dass ihr dann dauerhaft getrennt lebt, wenn ihr nicht zusammenleben wollt, aber nicht, weil ihr es aufgrund der beruflichen Möglichkeiten nicht könnt. Getrenntleben in Sinne dieses § ist in aller Regel die Vorstufe der Scheidung.
Wenn ihr jetzt schon dauerhaft getrennt leben würdet, dann hättet ihr euch die Heirat sparen können ;-).
War das jetzt verständlich ausgedrückt?!?
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03.10.2006, 23:52Inaktiver User
AW: Gemeinsamer Wohnsitz doch Pflicht?!
Danke für Dein Beileid Avocado ;-) Ich warte jetzt einfach mal, wann ich Post von meiner seeeehr freundlichen Lieblingsbeamtin bekomme.
Ich finds halt etwas nervig, daß man erst die Auskunft bekommt, getrennter Wohnsitz geht und dann heißt es plötzlich und äußerst unfreundlich, nee geht nicht. (Vor allem scheint diese Beamtin ja absolut keine Ahnung zu haben, da es in einigen Fällen ja doch geht)
Louette, welches Auto :-) ? Dafür habe ich leider kein Geld. Und auch zum Ummelden in einer mehr als 600km entfernten Stadt habe ich die nächsten 1,5 Monate keine Zeit und Geld .... und denke mir im Augenblick auch: ich wohne gerade nicht mit meinem Mann zusammen, weil es meinen Studiengang nur hier gibt UND weil er nur im Süden einen Job gefunden hat....
Allerdings - man kann ein Auto also auch am Zweitwohnsitz anmelden? Ich hatte meinem Mann das schon mal wegen Fahrtkosten absetzen etc. erzählt und da meinte er, er hätte absolut keine Lust das Auto schon wieder umzumelden...
Denn eigentlich würde sich es doch eher lohnen, wenn er seinen Hauptwohnsitz bei mir hat - oder nicht?
So, kehre nun zurück an meine Bücher.
Viele Grüße und gute Nacht :-)
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04.10.2006, 05:52
AW: Gemeinsamer Wohnsitz doch Pflicht?!
Hi Baiwenyi (gibt es eigentlich eine Übersetzung für Deine Signatur?),
Glaub schon ... aber da Du kein Auto hast, ist das ja nicht wichtig, oder? Oder würdest Du das Auto Deines Mannes auf Dich anmelden wollen? Eventuell lohnt sich das, wenn Du wo wohnst, wo die Versicherungsbeiträge niedrig sind. Aber das Ummelden ist auch Generv und kostet Geld ...
Zitat von Inaktiver User
Neee, da schmeißt Du jetzt verschiedene Dinge durcheinander. Die Fahrtkosten haben z.B. nichts damit zu tun, wo das Auto angemeldet ist. Wenn Dein Auto in München gemeldet ist, kannst Du trotzdem beruflich von Hamburg nach Bremen unterwegs sein
Zitat von Inaktiver User
. (Jedenfalls bei uns Selbständigen ist das so.)
Aber wieso soll Dein Mann jetzt seinen Hauptwohnsitz auf Dich (bzw. Deine Eltern?) anmelden? Dann gäbe es ja keinen Grund mehr für Fahrtkosten, oder? Ihr wärt ja amtlicherseits beieinander? *verwirrtbin*
Gibt es eigentlich an der Uni eine Beratungsstelle, wo man so Meldegeschichten nochmal nachfragen könnte? Studis haben ja öfter verschiedene Haupt- und Nebenwohnsitze (ich hatte zeitweise 3 oder 4, wußte das aber auch nicht mehr, bis ich irgendwann Zweitwohnungssteuer in einer Stadt bezahlen sollte, in der ich längst nicht mehr gewohnt hab
.)
Viele Grüße allerseits von
Avocado
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04.10.2006, 15:39
AW: Gemeinsamer Wohnsitz doch Pflicht?!
Aber er nicht bei seiner Arbeit. Und das ist das, was abgesetzt werden kann: Fahrten zwischen Familie (=Hauptwohnsitz) und Arbeit. Ich glaube nicht, dass man bei der Konstellation, er hat Hauptwohnsitz bei seiner Arbeit und fährt am WE sie am Studienort besuchen, irgendetwas absetzen kann.
Zitat von Avocado
Ob sie bei gemeinsamer Veranlagung ihre Fahrten absetzen könnte, obwohl sie ja selbst kein Einkommen hat, weiss ich nicht.
Grüße,
EdelherbDie Ente bleibt draußen.


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