Hallo, auch wenn ein wenig Off-Topic wollte ich nur kurz bestätigen, dass man seinen PkW tatsächlich am Zweitwohnsitz anmelden kann, bzw. mein Erstwohnsitz wurde zum Zweitwohnsitz und ich habe mein Auto so belassen wie es war.
Gruss - L
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04.10.2006, 16:52
AW: Gemeinsamer Wohnsitz doch Pflicht?!
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04.10.2006, 19:37
AW: Gemeinsamer Wohnsitz doch Pflicht?!
Hi Edelherb,
Du hast natürlich vollkommen recht. Ich stand da gedanklich mal wieder aufm Schlauch ... (ich saach ja, Ämterkram und meinereins, dis klappt nit!
)
Viele Grüße allerseits von
Avocado
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06.10.2006, 16:11Inaktiver User
AW: Gemeinsamer Wohnsitz doch Pflicht?!
Ja, gibt es. Heißt "den Himmel vom Boden eines Brunnens aus betrachten". (als ich mich angemeldet hab, hab ich fleißig chengyus - also diese "netten" chinesischen Redewendungen deren Bedeutung man andauernd vergißt - gelernt. )
Zitat von Avocado
Genau, so wie Edelherb es erklärt hat, habe ich es auch gemeint. Wir sollten vielleicht endlich mal jemandem "vom Fach" fragen, inwiefern sich das für uns lohnen würde.
@Linda73 gut zu wissen, daß wäre bei meinem GöGa ja auch so.
Ich habe mittlerweile den Eindruck, daß es wirklich darauf ankommt, auf welchen Beamten man "stößt". Heute hat mein Mann seine Lohnsteuerklasse geändert und nochmal nachgefragt. Der Beamte in seiner Stadt meinte, wäre alles kein Problem.
Da bin ich ja mal gespannt, ob ich von meiner Provinzbeamtin noch etwas höre....
Liebe Grüße


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