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    AW: Frage zur "praktischen Ausführung gemeinsames Konto

    Zitat Zitat von Eteterfon Beitrag anzeigen
    Bei den Depots ist es halt so eine Sache. Irgendwie müssen wir, für den Fall des Falles, erfassen, was wer vorher hatte, wobei sich das ja mit Kontoauszügen etc. problemlos machen lässt. Wir wollen aber auch gemeinsam weiter in Aktien anlegen, teilweise. Hm... aber dafür ein drittes Depot? *uhaa* Aber zumindest zahlen wir keinerlei Depot-Gebühren bei unserem Anbieter. Das is ja schonmal was.
    Also ich habe vor für weitere Investitionen an der Börse ein drittes Depot zu eröffnen. Erstens kostet es wie bei dir nichts, zweitens behält man einen super Überblick und drittens haben wir Altbestände aus den Zeiten vor der Abgeltungssteuer. Da möchte ich keinesfalls, dass sich abgeltungssteuerfreie Altaktien mit eventuellen Nachkäufen in die Quere kommen. Das gäbe bei einem späteren Teilverkauf einer abgeltungssteuerfreien und später aufgestockten Aktie einen Riesenzirkus gegenüber dem Finanzamt, das muss ich nicht haben.
    Zitat Zitat von Eteterfon Beitrag anzeigen
    Aber wer kann sich das alles irgendwann noch merken? Zugangs-Kennungen, PINS etc...
    Es gibt kostenlose Programme im Web wie keepass (google fragen), mit dem sich hervorragend ganze Heerscharen an Passwörter verwalten lassen, läuft mittlerweile auch auf Smartphones und wird auch von Konzernen für ihre Mitarbeiter eingesetzt. Ohne solche Tools hätte ich schon längst die Übersicht verloren, ich bin auf unzähligen Seiten registriert.
    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Also ich bin ja auch für offene Worte in der Ehe, gegenseitige Absicherung, auch für den Trennungsfall (gerade bei den neuen Gesetzen). Aber im Alltag möchte ich nicht innerlich ständig auf der Hut und auf dem Sprung sein müssen, das wäre mir dann doch zuwenig Vertrauen in die Ehe. Gerade Banksachen sind doch durch Unterlagen dokumentiert. Man hat Belege dafür, was man in die Ehe gebracht hat und wie es dann finanziell weiterging.
    Du hast schon Recht, aber was wenn der Mann mit einem Mausklick das Geld doch abgeräumt hat? Klar ist es beweisbar, dass er es hatte. Aber was, wenn er es verlottert, versoffen und verspielt hat? Das geht in einer Nacht, auch bei großen Geldbeträgen und hinterher ist das Jammern groß.
    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Wenn ich das meinem Mann im Extremfall zutrauen würde, hätte ich ihn nicht geheiratet.
    Keine Frau traut ihrem Mann bei der Liebesheirat irgendwas Schlechtes zu. Aber was, wenn der Mann erst in der Ehe zum Säufer oder Spieler mutiert ist oder meint einen ganz supersicheren Börsentipp zu haben und mal eben ein Viertel vom gemeinsamen Vermögen einsetzt? Das kommt öfter vor als man sich gemeinhin vorstellt.
    "Es ist oft produktiver, einen Tag lang über sein Geld nachzudenken, als einen Monat für Geld zu arbeiten.”
    (John D. Rockefeller)

  2. Inaktiver User

    AW: Frage zur "praktischen Ausführung gemeinsames Konto

    Zitat Zitat von Nocturna Beitrag anzeigen

    Du hast schon Recht, aber was wenn der Mann mit einem Mausklick das Geld doch abgeräumt hat? Klar ist es beweisbar, dass er es hatte. Aber was, wenn er es verlottert, versoffen und verspielt hat? Das geht in einer Nacht, auch bei großen Geldbeträgen und hinterher ist das Jammern groß.
    Ja, aber das sind doch wirklich Ausnahmen und keine Risiken mit denen man rechnen muss. Dass jemand innerhalb einer Nacht einen hohen Geldbetrag auf den Kopp haut, dass ist doch Hollywood und in der Realität sehr selten.

    Zitat Zitat von Nocturna Beitrag anzeigen
    Keine Frau traut ihrem Mann bei der Liebesheirat irgendwas Schlechtes zu. Aber was, wenn der Mann erst in der Ehe zum Säufer oder Spieler mutiert ist oder meint einen ganz supersicheren Börsentipp zu haben und mal eben ein Viertel vom gemeinsamen Vermögen einsetzt? Das kommt öfter vor als man sich gemeinhin vorstellt.
    Jemand kann suchtkrank werden und von daher gemeinsames Geld verschleudern, dass kommt vor. Aber das merkt man als Ehefrau doch recht schnell und kann handeln.
    Wenn der liebe Gatte bei gesundem Verstand glaubt die halbe Existenz auf einen totsicheren Tipp setzen zu müssen, dann ist das Charaktersache und das hat man sich dann mit ausgesucht.

    Zur Ehe gehört eine ähnliche Einstellung zu Geld, zum Sparen und zum Konsum, verbunden mit möglichst identischen Zielen im Leben, zB eigenes Haus, Kinder etc. mit allen Konsequenzen. Wenn das übereinstimmt, sind Konten nur Formalitäten.

    Der Tipp mit keepass ist gut, kannte ich bisher nicht, danke!

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    AW: Frage zur "praktischen Ausführung gemeinsames Konto

    Huhu! Ich hab nicht alles gelesen aber ich habe jetzt keinen Tipp für eine Bank gefunden. Wir möchten auch ein Konto einrichten auf das wir Geld überweisen und vom dem die gemeinsamen Kosten gehen wie Miete und Strom und man mit der EC / Kreditkarte (je 2) einkaufen kann. Wo kann man das kostenlos oder kostengünstig bekommen? ICh steig da nicht mehr durch. Die wollen das immer als Gehaltskonto machen und das will ich nicht wechseln. JEmand also Tipps??

  4. Moderation

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    AW: Frage zur "praktischen Ausführung gemeinsames Konto

    Wir haben unser gemeinsames Haushaltskonto online bei der DKB-Bank. Völlig kostenlos mit EC- und VISA-Karte (allerdings mit relativ niedrigem Limit, wenn es kein Gehaltskonto ist oder größere Beträge auf dem Konto gebunkert werden). Geld abheben weltweit kostenlos mit der Visa-Karte. Funktioniert prima.
    A reader lives a thousand lives before he dies... The man who never reads lives only one.
    (George R. R. Martin)

    Moderation von:
    Alle Jahre wieder... ---------- -Rezeptideen und Rezepte für Kinder----
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  5. Inaktiver User

    AW: Frage zur "praktischen Ausführung gemeinsames Konto

    Zitat Zitat von reinita Beitrag anzeigen
    Mein Ehemann hat einfach die Vollmacht, die ich für sein Konto hatte, löschen lassen. Darf er sowas machen?
    Natürlich, denn er ist ja alleiniger Kontoinhaber und du nur bevollmächtigt. Mit einem gemeinsamen Konto wäre dir das nicht passiert.

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    AW: Frage zur "praktischen Ausführung gemeinsames Konto

    Möchte hier noch einmal auf den Aspekt des Todes eines Ehepartners eingehen.
    Mein Mann ist letztes Jahr gestorben und in dieser Zeit der großen Trauer war ich sehr froh, dass wir ein gemeinsames Konto hatten. Bis zur Erstellung des Erbscheines kann es nämlich dauern und bei einem Konte nur mit Vollmacht hat man dann keine Möglichkeiten.

  7. Inaktiver User

    AW: Frage zur "praktischen Ausführung gemeinsames Konto

    Zitat Zitat von Kaleko Beitrag anzeigen
    Möchte hier noch einmal auf den Aspekt des Todes eines Ehepartners eingehen.
    Mein Mann ist letztes Jahr gestorben und in dieser Zeit der großen Trauer war ich sehr froh, dass wir ein gemeinsames Konto hatten. Bis zur Erstellung des Erbscheines kann es nämlich dauern und bei einem Konte nur mit Vollmacht hat man dann keine Möglichkeiten.
    Doch da gibt es Möglichkeiten. Bei unserer Bank gibt es bei einem Todesfall und einer entsprechenden Kontovollmacht kein Problem, ist vertraglich geregelt.

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