Hallo Hophop,Zitat von Hophop81
du sprichst mir aus der Seele...ich würde ihn nur trotzdem heiraten, weil ich sehr genau weiß, dass er mich wirklich liebt und halt, von seiner Mama so erzogen, ein Sparschwein ist. (Nicht umsonst haben solche Leute immer irgendwo ein Vermögen rumliegen...) ich denke mal, es wird eh' erst geheiratet, wenn ein Baby sich anmelden würde (du machst mir Hoffnung, schau'n wir mal![]()
Liebe Grüße
septembervenus
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Ergebnis 11 bis 20 von 21
Thema: Gütertrennung
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14.09.2006, 13:05
AW: Gütertrennung
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14.09.2006, 13:10
AW: Gütertrennung
Septembervenus,
Zitat von septembervenus
Ein Unternehmer tut sehr gut daran, sich eine eiserne Reserve für schlechte Zeiten aufzubauen. Anders als Angestellte hat er kein gesichertes regelmäßiges Einkommen und muß damit rechnen, eine Weile ohne Aufträge auszukommen. Dazu kommt noch, daß Aufträge manchmal mit Verspätung oder überhaupt nicht bezahlt werden. Wenn man da nicht einen gewissen Fallschirm hat, kann es die Existenz des Unternehmens gefährden.
Du hast ja erzählt, daß er dir für deine Arbeit an seiner Firma auch bezahlt, somit ist dein Engagement damit abgegolten. Ob er darüber hinaus seinen Gewinn mit dir teilen möchte, ist seine Entscheidung, er ist nicht dazu verpflichtet. Ich gehe davon aus, daß du in seinem Haus wohnst – und wahrscheinlich zahlst du da keine Miete. Auch die Kosten für das Haus wird er wohl selbst abdecken. Daß du dich im Haushalt engagierst, ist auch deine Entscheidung, zu der du aber auch nicht verpflichtet bist. Ich sehe das so: wenn er mehr verdient und mehr arbeitet als du, du weniger verdienst, aber dafür mehr im Haushalt machst, und beide einen guten Lebensstandard genießen, sehe ich keinen Grund, es als ungerecht zu empfinden. Oder ist er etwa geizig / egoistisch dir gegenüber?
Zitat von septembervenus
AyaenPLUS ULTRA
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14.09.2006, 13:26
AW: Gütertrennung
Ich gehe davon aus, daß du in seinem Haus wohnst – und wahrscheinlich zahlst du da keine Miete. Auch die Kosten für das Haus wird er wohl selbst abdecken. Daß du dich im Haushalt engagierst, ist auch deine Entscheidung, zu der du aber auch nicht verpflichtet bist. Ich sehe das so: wenn er mehr verdient und mehr arbeitet als du, du weniger verdienst, aber dafür mehr im Haushalt machst, und beide einen guten Lebensstandard genießen, sehe ich keinen Grund, es als ungerecht zu empfinden. Oder ist er etwa geizig / egoistisch dir gegenüber?
Ayaen[/QUOTE]
Hallo Ayaen,
entschuldige meine Frage, bist du ein Mann oder eine Frau? aus Deinem namen geht es leider für mich nicht hervor..
Wir wohnen nicht in seinem Haus, wir werden demnöchst eines mieten und ich zahle immer bei allem die Hälfte: Miete,Lebensmittel, Urlaube etc.Er verdient das Dreifache von mir(Gewinn mitgerechnet), gut, dafür areitet er den ganzen Tag, ich nur bis 14.00 Uhr, aber zu hause geht die Arbeit ja weiter, ich habe eine 12jährige Tochter, Haushalt usw. ich bin immer am überlegen, ob das gerecht ist, wenn ich die Hälfte überall zahle???ich weiß es wirklich nicht, denn er hat halt Glück, wenn er soviel mehr verdient, oder?
Liebe Grüße
septemvervenus
An alle:
Ich bin ab 14.00 Uhr nicht mehr online, erst morgen kann ich wieder antworten!
kennt sich noch Jemand aus in Sachen Unternehmer/Gütertrennung im Falle eines Konkurses? Vielen Dank im voraus!!Geändert von septembervenus (14.09.2006 um 13:46 Uhr)
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14.09.2006, 15:20
AW: Gütertrennung
Hallo Septembervenus,
ich bin ein Mädel
Also wenn du soviel weniger verdienst als er und trotzdem von allem die Hälfte zahlst, finde ich das schon etwas ungerecht. Du arbeitest zwar weniger als er, machst aber dafür den Haushalt. Hm, vielleicht solltest du nochmal mit ihm grundsätzlich ein Gespräch zum Thema Finanzen führen?
AyaenPLUS ULTRA
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14.09.2006, 15:44
AW: Gütertrennung
Ich verstehe nicht ganz wie Gütertrennung und Ehegatten-Splitting zusammen gehen sollen. Bin kein StB aber m.W. sind Eheleute mit Gütertrennung steuerlich wie Unverheiratete gestellt. Du versteuerst dein (geringes) Einkommen, er sein hohes. Kein Vorteil also.
Wie sieht es im Erbfall aus? Da wird dein Erbteil gleich nach dem Freibetrag erbschaftssteuerpflichtig. U.U. musst du dann das Haus, in dem du und die evtl. Kinder leben, verkaufen um die Steuer bezahlen zu können.
Warum nicht einfach sein Unternehmen per Ehevertrag aus der Zugewinngemeinschaft ausklammern?
Ihr solltet euch beide mit dem StB zusammen setzen. Ihr schießt euch mit der Gütertrennung sonst evtl. ins Knie (Steuer, erben, etc). Nicht romantisch aber klug.
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16.09.2006, 19:24
AW: Gütertrennung
Hallo Septembervenus!
Ich finde eine Gütertrennung völlig in Ordnung. Auch die Motive
Deines Partners sind nachvollziehbar.
Versuche Dein Gefühl auszuschalten wenn Du über dieses Thema
nachdenkst. Gehe sachlich vor!
Sortiere Deine Ängste und Bedenken; rede mit Deinem Partner
ehrlich und offen über sie.
Warum ich das so sehe?
Ich bin seit 20 Jahren verheiratet. Auch wir haben damals eine Gütertrennung vereinbart.
Zwar war ich der Auslöser dafür, dennoch war es am Anfang auch
für meinen Mann ein "komisches" Gefühl. Auch für ihn hatte das
wenig mit Liebe zu tun - das stimmt aber nicht!
Im übrigen: Alle Versorgungsanspüche die Dich betreffen, werden
bzw dürfen in einer Gütertrennung nicht
übergangen werden. Du mußt nur wissen was "Du" willst.
Also, Kopf hoch!
Wie schon gesagt, denke noch mal darüber nach und versuche
beide Bereiche ( Liebe-Partnerschaft / Finanzen-Vertrag ) zu
trennen.
LG
pewi
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16.09.2006, 20:09Inaktiver User
AW: Gütertrennung
Hallo Septembervenus,
ein Ehevertrag ist m.E. bei Selbständigen zwingend erforderlich. Es sind schon viele Betriebe wegen einer Scheidung in Insolvenz gegangen.
Allerdings ist die bloße Vereinbarung von Gütertrennung in den meisten Fällen Nonsens, hier sollte eine auf den Einzelfall abgestimmte Lösung gefunden werden. Auf jeden Fall sollte man es für den Erbfall bei der Zugewinngemeinschaft belassen (sogen, modifizierte Zugewinngemeinschaft), sonst kann sich dies bei der Erbschaftssteuer nachteilig auswirken. Geläufig ist es auch, einfach nur den Betrieb aus dem Zugewinn herauszunehmen. Ich empfehle Euch also dringend, vorher qualifizierten Rat einzuholen. Vorsicht übrigens bei Notaren, wenn diese nicht ständig damit zu tun haben, verwenden diese häufig Standardformulare. Besser ist m. E., den Vertrag mit einem Fachanwalt für Familienrecht zu erstellen (der eine jährliche Pflichtfortbildung im Familienrecht absolvieren muss und deswegen hoffentlich auch über die neueste, neuerdings sehr umfangreiche, Rechtsprechung zu Eheverträgen informiert ist) und nachher nur die Beurkundung bei einem Notar vornehmen zu lassen.
Bei einer Insolvenz des Ehemanns würdest Du übrigens auch ohne Ehevertrag grundsätzlich nicht haften, auch evtl. Bürgschaften dürften bei der von Dir geschilderten Einkommenssituation sittenwidrig sein (aber besser auch erst garnicht unterschreiben). Allenfalls müssten Schenkungen Deines Mannes zurückgezahlt werden, wenn sie in einem gewissen Zeitraum vor der Insolvenz vorgenommen wurden. Eine Insolvenz kann sich bei der Zugewinngemeinschaft nur in dem Sinne nachteilig auswirken, dass der Zugewinn Deines Mannes dann wahrscheinlich NULL wäre (ich unterstelle jetzt mal, dass er eine Einzelfirma hat und keine GmbH) ud Dein Vermögen bei Scheidung u. U. größer ist als am Anfang der Ehe und Du evtl Deinem Mann einen Zugewinnausgleich zahlen müsstest.
>>Ich verstehe nicht ganz wie Gütertrennung und Ehegatten-Splitting zusammen gehen sollen. Bin kein StB aber m.W. sind Eheleute mit Gütertrennung steuerlich wie Unverheiratete gestellt. Du versteuerst dein (geringes) Einkommen, er sein hohes. Kein Vorteil also.>>
Gütertrennung und Ehegattensplitting haben nichts miteinander zu tun. Alle Ehegatten können unabhängig vom Güterstand gemeinsame Veranlagung wählen und bekommen damit automatisch den Splitting-Tarif.
LG,
Suse
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17.09.2006, 10:42Inaktiver User
AW: Gütertrennung
Ich vermute, deine 12-jährige Tochter wird bei euch leben? Dann finde ich es fair, wenn du für zwei Personen den halben Anteil bezahlst und er für sich allein die andere Hälfte, denn normal müsste man alle Kosten auf drei Personen umlegen.
Zitat von septembervenus
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17.09.2006, 15:04
AW: Gütertrennung
Hallo Septembervenus,
Ich würde an Deiner Stelle auch einmal über die oben von Natasha72 vorgeschlagene Lösung nachdenken (sog. modifizierte Zugewinngemeinschaft).
Das wird bei Unternehmern häufig so gemacht, insbesondere bei Teilhabern einer Gesellschaft wird sogar regelmäßig im Gesellschaftsvertrag festgelegt, dass die Gesellschaftsanteile im Falle einer Heirat vom Zugewinn ausgenommen werden müssen. Der Grund dafür ist einfach, dass im Falle einer Scheidung (sofern die Ehegatten in Zugewinngemeinschaft leben) der Zugewinn ja (vereinfacht ausgedrückt) aus der Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen des jeweiligen Ehegatten berechnet wird. Fällt nun das Unternehmen mit in den Zugewinn, so müsste bei einer Scheidung mitten im Jahr der genaue Wert des Unternehmens ermittelt werden, ggf. mit Inventur und allem drum und dran, was sehr teuer kommen kann. Allein deshalb macht es aus Sicht des Unternehmers ja schon Sinn, den Zugewinn hier auszuschließen.
Allerdings musst Du Dir keine Sorgen machen, dass Du als Ehefrau für die Verbindlichkeiten des Unternehmens mithaftest, auch nicht im Falle der "normalen" Zugewinngemeinschaft.
Ich denke auch, dass in Deinem/ Euren Fall eine Beratung durch einen guten Notar oder Anwalt (es gibt Fachanwälte für Familienrecht) sinnvoll wäre. Kostet erstmal nicht die Welt und hilft, größere Fehler zu vermeiden.
Edit: Oops, sehe gerade, dass Suse65 ja im wesentlichen schon dasselbe geschrieben hat. Na ja, ich lasse mein Posting trotzdem mal stehen, hast Du eben 2 Erläuterungen zu dem Thema...Das Glück klopft öfter an, als man meint, aber meistens ist niemand zuhause...
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18.09.2006, 08:22
AW: Gütertrennung
Liebe suse,
lieben Dank für Deine ausführliche Beratung, du scheinst Dich ja gut auszukennen, und natürlich auch Dank an Heroica. Jedenfalls haben mir die verschiedenen Beiträge von Euch allen geholfen, alles nicht mehr so als "Nicht-Liebe" zu sehen, und ihr habt mich davon überzeugt, dass mein Schatz vielleicht doch der Vernünftigere ist....
LG
Septembervenus


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