Wenn man heiratet und seine jeweilige Wohnung aber beibehält, erwachsen daraus irgendwelche Probleme mit den Behörden?
Gibt es diesbezüglich irgendwelche Vorschriften?
lg lenita
Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 18
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19.06.2011, 14:38
getrennte Wohnungen an einem Ort
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19.06.2011, 15:16
AW: getrennte Wohnungen an einem Ort
Grundsätzlich nein. Du kannst so leben, wie du möchtest, niemand kann dir diesbezüglich Vorschriften machen. Wenn dein Partner allerdings Ausländer aus einem nicht EU-Land ist, könnte die Behörde unterstellen, dass es sich um eine Scheinehe handelt und könnte mal genauer nachfragen. Es ist eben nicht üblich, dass Ehepaare nicht zusammen leben.
Der Körper ist der Übersetzer der Seele ins Sichtbare.
Christian MorgensternIn einer Stunde ruhigen Sitzens verbrennt man 73 Kilokalorien.
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19.06.2011, 15:20
AW: getrennte Wohnungen an einem Ort
Er ist zwar Franzose (also Eu-Bürger), lebt aber seit 40 Jahren in D.
Es sind zwei nette Wohnungen, ca. 1 km Luftlinie entfernt, ein Umzug ist eigentlich nicht geplant.
lg lenita
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19.06.2011, 15:44
AW: getrennte Wohnungen an einem Ort
Darf ich mal nachfragen, weshalb ihr dieses Modell leben wollt? Zwei Einzelwohnungen sind doch teurer, als wenn ihr euch eine größere Wohung nähmt, in der z. B. jeder sein eigenes Zimmer hat?
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20.06.2011, 10:58
AW: getrennte Wohnungen an einem Ort
Im Falle eines SGB II- Modells (Gott bewahre, braucht in diesem Fall nicht gemeint zu sein) würde sich die Leistungsstelle die Notwendigkeit von zwei Wohnungen anschauen, denke ich. Steuerechtlich und Zweitwohnungsabgabe (???)-kennen manche Gemeinden- : Weiß ich nicht Bescheid.
Sonst darf ich meinen Wohnungsaufenthalt natürlich selbst bestimmen. Ist ein Grundrecht.
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22.06.2011, 10:58
AW: getrennte Wohnungen an einem Ort
Da sollte es meines Wissens nach keine Probleme geben. Wir haben auch ohne gemeinsamen Wohnsitz geheiratet und die beiden Wohnungen lagen in der gleichen Stadt. Es hat niemanden interessiert. Zweitwohnsitzsteuer ist unerheblich weil man ja nicht in der zweiten Wohnung gemeldet ist sondern da wo man wohnt (auch wenn man da nicht jede freie Minute verbringt).
Im Falle einer Arbeitslosigkeit kann das allerdings anders aussehen. Da ist allerdings eine Ehegemeinschaft dann auch nicht unbedingt immer von Vorteil.
Mimmi
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25.06.2011, 19:18
AW: getrennte Wohnungen an einem Ort
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22.10.2011, 13:08
AW: getrennte Wohnungen an einem Ort
Ganz geklärt scheint mir dieser Punkt immer noch nicht.
Beim Standesamt sagte man mir, jedes Paar kann wohnen, wie es will.
Beim Einwohnermeldeamt habe ich - mündlich - auch schon andere Aussagen bekommen.
Eigentlich möchten wir an der Wohnsituation, jedenfalls vorläufig, nichts verändern.
Natürlich halte ich mich in der Wohnung meines Zukünftigen häufig auf, aber ein gewisser Rückzugsraum ist mir derzeit auch wichtig.
Mein Zukünftiger wiederum hängt sehr an seiner Wohnung (u.a. wegen einer Art "Geräuschneurose": dort hört man fast nichts von außen).
Beide scheuen wir auch den Aufwand eines Umzuges, z.B. in eine dritte (größere) Wohnung.
Wenn ich mich einfach bei ihm melde, wir seine Wohnung als "ehelichen Wohnsitz" deklarieren, meine Wohnung aber beibehalte, ist das rechtlich irgendwie problematisch?
lg lenita
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22.10.2011, 13:54
AW: getrennte Wohnungen an einem Ort
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22.10.2011, 14:05
AW: getrennte Wohnungen an einem Ort
Ich seh da überhaupt kein Problem. Da sein Aufenthalt in D ja offenbar nicht von Dir abhängt (da wäre es anders, wurde ja schon erwähnt), könnt Ihr das meines Wissens handhaben wie Ihr wollt. Du bleibt bei Dir gemeldet, er bei sich. Das dürfte absolut zu Eurer privaten Lebensführung gehören.
Deine Wohnung als Zweitwohnsitz melden und seine als Deinen ersten würde ich nur machen, wenn Eure Stadt keine Zweitwohnsitzsteuer erhebt (was unsere zB tut).“Sometimes I think the surest sign that intelligent life exists elsewhere
in the universe is that none of it has tried to contact us.” (aus Calvin & Hobbes)


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