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  1. Inaktiver User

    AW: getrennte Wohnungen an einem Ort

    Kein Mensch kann Euch vorschreiben, wie ihr Eure eheliche Wohnsituation gestaltet. Ihr könnt auch reihum durch 5 Wohnungen pendeln.

    Ich gehe davon aus, daß Ihr einkommensmäßig nicht vom Staat abhängig seid (in der Richtung hast Du nichts erwähnt - da hätte natürlich der Staat ein Interesse daran, die Kosten niedrig zu halten und könnte u.U. mitreden) und als EU-Bürger genießt Dein Mann ja Freizügigkeit - ist also vom "Aufenthaltsstatus" in keiner Weise an Dich gebunden.

    Eheleute müssen nicht zusammen wohnen. Daß es die meisten tun ist ja nun was völlig anderes.

    Antje

  2. Inaktiver User

    AW: getrennte Wohnungen an einem Ort

    Zitat Zitat von lenita Beitrag anzeigen
    Ganz geklärt scheint mir dieser Punkt immer noch nicht.
    Beim Standesamt sagte man mir, jedes Paar kann wohnen, wie es will.
    Beim Einwohnermeldeamt habe ich - mündlich - auch schon andere Aussagen bekommen.
    Lass dir das -wie hier jemand schon vorschlug- schriftlich geben...es ist gut möglich, dass der bzw. die Mitarbeiter, von denen du diese Auskunft bekommen hast, schlicht und ergreifend keine Ahnung haben. Sollte das tatsächlich Hand und Fuß haben -was auch ich mir nicht vorstellen kann-, muss das Einwohnermeldeamt sich in seinem Schreiben ja auf irgendein Gesetz inkl. Paragraphen beziehen, das das Zusammenleben von Ehepaaren in einer gemeinsamen Wohnung vorschreibt.

    BTW: Welche Probleme sollen lt. Einwohnermeldeamt denn auf euch zukommen?

  3. Inaktiver User

    AW: getrennte Wohnungen an einem Ort

    Zitat Zitat von lenita Beitrag anzeigen
    Wenn man heiratet und seine jeweilige Wohnung aber beibehält, erwachsen daraus irgendwelche Probleme mit den Behörden?
    Gibt es diesbezüglich irgendwelche Vorschriften?

    lg lenita
    wenn man sozialleistungen bezieht (hartz4) möglicherweise, oder?

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    AW: getrennte Wohnungen an einem Ort

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    BTW: Welche Probleme sollen lt. Einwohnermeldeamt denn auf euch zukommen?
    Ein Mitarbeiter hatte mir gesagt, daß man einen gemeinsamen ehelichen Wohnsitz benötigt - sonst gälte man als getrennt/in Trennung lebend.

    Auch habe ich gehört, daß das irgendwie mit der Steuererklärung zusammenhängt.
    Ich heirate nun aber das erste mal und habe diesbezüglich eben keine Erfahrungswerte.

    lg lenita
    Geändert von lenita (23.10.2011 um 18:40 Uhr)

  5. Moderation

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    AW: getrennte Wohnungen an einem Ort

    Zitat Zitat von lenita Beitrag anzeigen
    Ein Mitarbeiter hatte mir gesagt, daß man einen gemeinsamen ehelichen Wohnsitz benötigt - sonst gälte man getrennt/in Trennung lebend.

    Auch habe ich gehört, daß das irgendwie mit der Steuererklärung zusammenhängt.
    Ich heirate nun aber das erste mal und habe diesbezüglich eben keine Erfahrungswerte.
    Dann wird es so sein, dass ihr einen eurer beiden Wohnsitze als den gemeinsamen Wohnsitz erklären müsst. Unabhängig davon kann der andere jedoch in seiner Wohnung wohnen bleiben.
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    AW: getrennte Wohnungen an einem Ort

    Zitat Zitat von lenita Beitrag anzeigen
    Ein Mitarbeiter hatte mir gesagt, daß man einen gemeinsamen ehelichen Wohnsitz benötigt - sonst gälte man getrennt/in Trennung lebend.

    Auch habe ich gehört, daß das irgendwie mit der Steuererklärung zusammenhängt.
    Ich heirate nun aber das erste mal und habe diesbezüglich eben keine Erfahrungswerte.

    lg lenita
    Klar die gemeinsame Haushaltsführung entfällt. Aber gemeinsam abwechselnd kochen kann man auch in getrrennten Wohnungen.

    Und getrennt von Tisch und Bett werdet Ihr ja nicht sein. Das wäre die Voraussetzung für getrennt lebend. Was ja bekanntlich auch in einer gemeinsamen Wohnung passieren könnte.

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    AW: getrennte Wohnungen an einem Ort

    Auch habe ich gehört, daß das irgendwie mit der Steuererklärung zusammenhängt.
    Es gibt Tatsache den Grundgedanken dass es nur eine eheliche HAUPTWOHNUNG gibt. Du kannst zwar soviele Zweitwohnungen haben wie du willst aber eine davon gilt als Hauptwohnung. Gibt es das nicht wird sie einfach vom Geseztgeber folgendermassen bestimmt:.."Bei verheirateten Arbeitnehmern gilt als Hauptwohnung die Hauptwohnung der Familie oder in Ermangelung einer solchen die Hauptwohnung des älteren Ehegatten, wenn beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben."
    EStG - Einzelnorm

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    AW: getrennte Wohnungen an einem Ort

    Zitat Zitat von lenita Beitrag anzeigen
    sonst gälte man getrennt/in Trennung lebend.
    Ich glaube kaum, dass das so ausgedrückt absolut richtig ist. Denn umgekehrt trennen sich Leute ja wirklich und leben trotzdem erstmal in der gleichen Wohnung... Aber es ist ja kein Problem, wenn Ihr offiziell eine gemeinsame Adresse habt (gegenüber Finanzamt etc.) und der andere trotztdem seine Wohnung weiterhin behält. Wer oder was soll Euch davon abhalten, das so zu handhaben?
    “Sometimes I think the surest sign that intelligent life exists elsewhere
    in the universe is that none of it has tried to contact us.” (aus Calvin & Hobbes)

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