6 Monate im voraus, an einem Arbeitstag, morgens zur Oeffnung des Standesamtes.
Beispiel:
fuer SA, 8.6.2013 kannste Dich am DI, 8.1.2013 morgens um 8.00h anmelden und einen Termin fuer den 8.6.2013 aussuchen.
Ich hab mich am 5.1.2010 angemeldet![]()
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Die sagen Dir dann auch, welche Papiere Du brauchst und wie "alt" die sein duerfen. Unsere Meldebestaetigung z.B durfte nicht aelter als 6 Monate sein.
Fuer die Papiere kannst Du aber auch vorher nachfragen.
War bei uns wichtig, weil mein Mann schon 1x vorher verheiratet war. Und prompt als 2x vorher verheiratet in den Unterlagen stand - und ein Scheidungsbeleg fehlte
jaja, so kommts raus![]()
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Thema: Verlobung - Wie lange?
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27.05.2011, 17:11
AW: Verlobung - Wie lange?
Geändert von dala (27.05.2011 um 17:15 Uhr)
Dala
Walk what you talk
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27.05.2011, 17:12Inaktiver User
AW: Verlobung - Wie lange?
da wäre sie dann einen Monat zu spät
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27.05.2011, 18:01Inaktiver User
AW: Verlobung - Wie lange?
Jetzt verstehe ich das, danke Dala.
Da hatte ich wohl ein Brett vorm Kopf
Macht aber ja auch Sinn. Na dann stehen wir da wohl als Erstes.
Beziehungweise ich erkundige mich vorher, ob das ein "faires" Standesamt ist oder nicht.
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28.05.2011, 10:49
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28.05.2011, 16:29Inaktiver User
AW: Verlobung - Wie lange?
Hallo Mandelblüte,Hallo,
dann ist der genaue Termin doch sowieso egal, oder?
Mandelblüte
naja, wir wollen ja standesamtlich und kirchlich an zwei aufeinanderfolgenden Tagen haben und nicht eine Woche dazwischen haben...
Deswegen wäre es schon gut wenn wir unsere Wunschtermine bekommen würden...
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28.05.2011, 17:26
AW: Verlobung - Wie lange?
Das gibt es nicht mehr. Es gab einmal den Anspruch auf "Kranzgeld", wenn die Verlobung platzte. Seit 1998 ist der §1300 aus dem BGB verschwunden.Mit der Verlobung hat man soweit ich weiß auch gewisse Rechte. Muss mal gleich sehen ob ich das per Google finde
Es gibt lediglich eine Erstattungspflicht von Auslagen für eine zukünftige Ehe und das Recht auf Rückforderung von Geschenken.
Es gibt allerdings vor dem Strafgerichten das Zeugnisverweigerungsrecht von Verlobten.Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
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28.05.2011, 17:36Inaktiver User
AW: Verlobung - Wie lange?
nochmal zur Titelfrage - weil ich gerade auf wiki darüber gestolpert bin:
Die Verlobung bedeutet traditionellerweise, dass man innerhalb eines Jahres vor den Traualtar schreitet. Dies ist jedoch nicht bindend. In der Neuzeit wird diese Frist eher locker gesehen.
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28.05.2011, 17:37Inaktiver User
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28.05.2011, 19:21Inaktiver User
AW: Verlobung - Wie lange?
Auch aus Beamtenrechtlicher bzw. Verwaltungsrechtlicher Sicht gibt es da gewissen Rechte bzw. Ausschlüsse.Das gibt es nicht mehr. Es gab einmal den Anspruch auf "Kranzgeld", wenn die Verlobung platzte. Seit 1998 ist der §1300 aus dem BGB verschwunden.
Es gibt lediglich eine Erstattungspflicht von Auslagen für eine zukünftige Ehe und das Recht auf Rückforderung von Geschenken.
Es gibt allerdings vor dem Strafgerichten das Zeugnisverweigerungsrecht von Verlobten.
Außerdem gibt es noch die §§ 1298 ff. BGB.
Na dann ist ja gutDie Verlobung bedeutet traditionellerweise, dass man innerhalb eines Jahres vor den Traualtar schreitet. Dies ist jedoch nicht bindend. In der Neuzeit wird diese Frist eher locker gesehen.
Ehrlich gesagt bin ich mittlerweile sogar froh dass wir so lange verlobt sein werden, so haben wir genügend Zeit zur Planung und können alles genau überdenken und genau gestalten.
Nein, aus der Sicht wäre es nicht schlimm, da gebe ich dir Recht Leonie.das wäre aber doch nicht schlimm, wenn es doch 3 Tage wären, oder?
es geht ja nicht darum, ob Ihr versucht, das wunschgemäß zu bekommen - sondern darum, ob Ihr die Location absagen müsstet, wenn es doch so käme. Und nein - müsstet Ihr nicht.
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30.05.2011, 18:15
AW: Verlobung - Wie lange?
Ivy, sorry, ich meinte natürlich 6 Monate vor deinem Wunschtermin geht es morgens los... wurde ja schon geschrieben....



Cytheria





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