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    Doppelname die 175.

    Hallo,

    es ist mir fast ein wenig peinlich, hier dieses Posting zu veröffentlichen, weil ich damit so unentschlossen wirke. Aber dieses Thema beschäftigt mich zur Zeit eben wieder mal:

    Ich habe bei unserer Hochzeit vor vier Jahren einen Doppelnamen angenommen, weil ich mir nicht vorstellen konnte, meinen Geburtsnamen abzugeben, aber auch einen gemeinsamen Familiennamen wollte.
    Vor zwei Jahren wurde mir das dann lästig und ich habe den Doppelnamen abgelegt. Leider bereue ich das doch ziemlich.

    Jetzt bin ich mit unserem ersten Kind schwanger und habe komischerweise immer mehr das Gefühl, dass ich meinen Geburtsnamen wieder zurück haben möchte. Gerade die Vorstellung, bald eine eigene Familie zu haben, lässt in mir den Wunsch wachsen, dass ich gern wieder namentlich mit meiner Ursprungsfamilie verbunden wäre. Zu der gehört nur noch meine Mama, mein Papa ist vor 5 Jahren gestorben.

    Ich weiß, dass das vielleicht paradox klingt. Aber egal. Was mich interessiert, ist: Gibt es eine Möglichkeit, dass ich meinen Geburtsnamen wieder annehme? Ich glaube, es ist eigentlich nicht möglich, aber ich habe gelesen, dass es Ausnahmeregelungen gibt. Weiß da jemand was Genaueres?

    Ich möchte bitte keine Postings à la "Das hättest Du Dir vorher überlegen müssen." Das weiß ich selber.
    Am 3. Juni 2011 kam unsere kleine Maus zur Welt - unser größtes Geschenk!


    Die Liebe trägt unsere Seele wie die Füße unseren Leib.


    Unsere Gedanken und Gebete sind bei Colina und Ticklish und ihren Familien und bei allen anderen Sternenkindern.




    Papa, für immer in meinem Herzen!

  2. Inaktiver User

    AW: Doppelname die 175.

    Hornilla - das mit deinem Nachnamen ist mir ziemlich schnurz: aber dass du schwanger bist freut mich riesig!!!

    Alles Gute!!!

  3. User Info Menu

    AW: Doppelname die 175.

    Danke!
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    AW: Doppelname die 175.

    "Anträge zur Durchführung von öffentlich-rechtlichen Namensänderungsverfahren können Sie nur bei der Gemeinde stellen, in der Sie mit Hauptwohnung gemeldet sind.

    Das deutsche Namensrecht ist durch die Vorschriften des Bürgerlichen Rechts umfassend und grundsätzlich abschließend geregelt. Das heißt bei familienrechtlichen Vorgängen wie Geburt, Eheschließung, Eheauflösung, aber auch Namenserteilung nach neuer Sorgerechtsbegründung, nachträglicher Bestimmung eines Ehe- oder Doppelnamens usw. bietet das Bürgerliche Gesetzbuch vielfältige namensrechtliche Möglichkeiten. Für die Bearbeitung dieser Erklärungen oder Anträge ist das Standesamt zuständig. Auch Erklärungen zum Namen von Spätaussiedlern, Flüchtlingen oder Vertriebenen nimmt das Standesamt entgegen. Das gilt auch für eingebürgerte Personen, die zur Schreibweise oder Aussprache ihrer Namen oder den Wegfall von Besonderheiten, die sich durch das ausländische Namensrecht ergeben, sogenannte Angleichungserklärungen abgeben können.

    Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist im Ausnahmefall bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Sie dient dazu im Einzelfall erhebliche Unzuträglichkeiten bei der Führung des vorhandenen Namens zu beseitigen. So zum Beispiel bei anstößigen, lächerlichen Namen, nach Einbürgerung bei ausländischen Namen und deren Besonderheiten, bei Familiennamen von Pflegekindern usw.

    Der bloße Wunsch, einen anderen Namen führen zu wollen, etwa weil er nicht gefällt oder ein anderer Name besser klingt, ist kein wichtiger Grund. Seinen Namen buchstabieren zu müssen, ist dem Bereich Unannehmlichkeit zuzuordnen und ebenfalls als wichtiger Grund für eine Namensänderung nicht anzusehen. Auch dürfen durch eine öffentlich-rechtliche Namensänderung die durch das Bürgerliche Gesetzbuch gezogenen Grenzen des Namensrechts nicht umgangen werden. Vor Antragstellung sollte daher immer ein Beratungsgespräch geführt werden.

    Die öffentlich-rechtliche Namensänderung ist gebührenpflichtig. Der Gebührenrahmen bewegt sich bei Vornamen zwischen 2,50 Euro bis 255,00 Euro, bei Familiennamen zwischen 2,50 Euro bis 1022,00 Euro. Die Gebühren werden nach dem Verwaltungsaufwand berechnet."



    Mitteilung der Stadt Essen.
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

  5. User Info Menu

    AW: Doppelname die 175.

    Hm, das sieht ein wenig trübe aus.

    (4) Ein Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wird, kann durch Erklärung gegenüber dem Standesamt dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen voranstellen oder anfügen. Dies gilt nicht, wenn der Ehename aus mehreren Namen besteht. Besteht der Name eines Ehegatten aus mehreren Namen, so kann nur einer dieser Namen hinzugefügt werden. Die Erklärung kann gegenüber dem Standesamt widerrufen werden; in diesem Falle ist eine erneute Erklärung nach Satz 1 nicht zulässig. Die Erklärung und der Widerruf müssen öffentlich beglaubigt werden.
    (BGB §1355)

    Nur als Anmerkung. Unabhängig ob du nochmal den Namen ändern kannst, dein Kind kann deinen Doppelname nicht übernehmen. Tröstet dich das etwas?
    "Es ist oft produktiver, einen Tag lang über sein Geld nachzudenken, als einen Monat für Geld zu arbeiten.”
    (John D. Rockefeller)

  6. User Info Menu

    AW: Doppelname die 175.

    Nocturna, so weit war ich ja auch schon. Leider tröstet es mich nicht, dass mein Kind den Namen nicht übernehmen kann. Es ist mir nicht so wichtig, wie mein Kind heißt, es geht mir mehr um mich.

    Opelius, danke für diese Ausführungen. Ich weiß allerdings nicht, ob meine Gründe für eine Namensänderung ausreichen würden?
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  7. User Info Menu

    AW: Doppelname die 175.

    Zitat Zitat von Hornilla Beitrag anzeigen
    Opelius, danke für diese Ausführungen. Ich weiß allerdings nicht, ob meine Gründe für eine Namensänderung ausreichen würden?
    Das glaube ich nicht, aber das kannst Du bei Deinem zuständigen Standesamt im persönlichen Gespräch klären.
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

  8. Inaktiver User

    AW: Doppelname die 175.

    Liebe Hornilla,

    Ich weiss leider nichts auf deine Frage zu antworten.
    Aber ich wollte dir sagen, dass ich seit vielen Jahren eine stille Mitleserin im Forum bin. Und ich habe wirklich so gehofft, hier irgendwann zu lesen, dass du schwanger bist!
    Niemand hat es mehr verdient.

    Ich wünsche Dir alles nur erdenklich Gute,

    Zimtkringel

  9. User Info Menu

    AW: Doppelname die 175.

    Zimtkringel, danke!!!
    Am 3. Juni 2011 kam unsere kleine Maus zur Welt - unser größtes Geschenk!


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  10. User Info Menu

    AW: Doppelname die 175.

    Hallo Hornilla!

    Ich kann mich dunkel erinnern, dir auch schon mal begegnet zu sein, weiß aber nicht mehr so genau wo...

    Was ich nicht ganz verstanden habe: Willst du wieder einen Doppelnamen oder deinen früheren als alleinigen Namen?

    Ich hab vor ca. 2 Jahren geheiratet und meinen alten Doppelnamen, also den aus meiner 1. Ehe behalten, auch mein Mann hat seinen Namen behalten.(Mein Doppelname ist etwas umständlich, ich stelle mich immer mit dem früheren Ehenamen vor.) Wenn ich mich recht erinnere, meinte die Standesbeamtin, dass man das jederzeit und auch immer wieder ändern könne.

    Aber "alle Angaben ohne Gewähr"!!!

    Nur noch ein Gedanke: Möchtest du wirklich anders heißen als dein Kind?

    LG
    Salina
    Das Herz, auch es bedarf des Überflusses, genug kann nie und nimmermehr genügen. (Conrad Ferdinand Meyer)

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