Hmmmmm. Eben ein Anruf:Schatz, wegen heute Morgen... War das ernst gemeint?
Ähm, ja.
Also ich würde dich immer noch gern heiraten- du mich auch trotz all
dem Stress??? Und wie stellst du dir Hochzeit und Feier vor?
*fastvomstuhlfall*
Also hab ich mal meine Version von Traumhochzeit zum Besten gegeben: nur wir zwei, wenn er will mit Trauzeugen, und im Anschluss oder aber später mal alle einladen zum Edelbrunch oder zur Gartenparty daheim, wer will kann kommen und wer nicht will, lässt es.
So können seine Eltern entscheiden ob sie kommen oder nicht und uns die Hochzeit an sich nicht madig machen.
Stille.
Dann: Ich wusste, du bist die Richtige! Genau so wollte ich das, aber ich dachte, du möchtest vielleicht eine Riesenfeier und und und ...
Übernächstes Jahr? Dann ist der Garten schön und wir können nächstes Jahr in Ruhe planen????
Klassischer Fall von "wir sollten mehr miteinander reden was wir wollen"![]()
Antworten
Ergebnis 11 bis 16 von 16
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22.06.2010, 13:35
AW: Er will nicht weil Eltern/Ex/Kinder stressen.
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22.06.2010, 13:40Inaktiver User
AW: Er will nicht weil Eltern/Ex/Kinder stressen.
Na siehst Du - alles gut...

... aber sowas von!!
Zitat von RoterBall

Allerdings: Braucht man wirklich fast zwei Jahre Vorlaufzeit und Planung für so ein doch eher kleines Fest, dass Ihr Euch vorstellt....?
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22.06.2010, 13:51
AW: Er will nicht weil Eltern/Ex/Kinder stressen.
Nicht wirklich, allerdings ist bis dahin der Garten fertig, der für nächsten Frühsommer geplante Urlaub vorbei usw.
Allerdings werde ich jetzt mal dranbleiben
dass wir immer wieder drüber reden etc.
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22.06.2010, 14:05Inaktiver User
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22.06.2010, 14:17Inaktiver User
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22.06.2010, 17:34Inaktiver User
AW: Er will nicht weil Eltern/Ex/Kinder stressen.
Da ist so aber falsch. Laß Dich alleine anwaltlich beraten.
Ihr könnt Vorsorgevollmachten und Patientenverfügunge erstellen und Euch hier gegenseitig einsetzen. Ihr könnt auch in einer notariellen Vereinbarung alles für eine nichteheliche Lebensgemeinschaft regeln.
Und als nichteheliche Lebenspartner besteht die Möglichkeit einen Erbvertrag zu schließen. Ein gemeinsames Testament wie bei Eheleuten geht nicht. Zwar kann jeder ein eigenes erstellen, aber dadurch entsteht keine gegenseitige Bindung (wenn gewollt).
Auch die Eheschließung bietet keine 100%erbrechtliche Absicherung. Denn stirbt er zuerst, dann bist Du und seine Kinder gesetzliche Erben.



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