Hallo zusammen,
mal eine ganz kurze Frage an alle, die sich mit dem Thema Ehevertrag schon mal beschäftigt haben bzw. einen haben:
Kann ich auch zum Anwalt oder muss das vom Notar gemacht werden?
Und gibt es "gute" Internetseiten, wo man sich ausführlich über die gesetzlichen Regelungen bei/nach der Hochzeit informieren kann?
Also auch verständlich und nicht miz verklausulierten Paragraphen...
Danke!
Gruß
koala
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Ergebnis 1 bis 10 von 16
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18.01.2010, 20:24
Ehevertrag - Anwalt oder Notar?
Wenn wir uns von der Vorstellung lösen, alles müsste so weiter gehen wie bisher, dann laden uns 1000 Möglichkeiten zu neuem Leben ein!
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18.01.2010, 20:39
AW: Ehevertrag - Anwalt oder Notar?
Hallo Koala,
die Idealvariante ist wohl, dass man einen Vertrag vom Notar oder Familienanwalt ausarbeiten lässt, dann beide damit zu einem eigenen Familienanwalt gehen und sich von vorn bis hinten Risiken und Pferdefüße erklären lassen und dann den Vertrag beim Notar beglaubigen lassen. Die notarielle Beglaubigung ist unumgänglich. Man kann natürlich auch seine Vorstellungen einem Notar darlegen, ihn den Vertrag ausarbeiten lassen und dann unterschreiben. Die Beratung durch einen Familienanwalt ist parteiischer, die durch den Notar neutral. Wenn mir ein Ehevertrag vor die Nase gehalten werden würde, würde ich ihn definitiv beim eigenen Anwalt gegenprüfen lassen.
Ich fand das Buch von Michael Klein: "Eheverträge. Wichtige Fragen wirksam selber regeln" ganz gut. Wobei sich 2008 noch mal was zum Thema Unterhaltsrecht/Zugewinnberechnung geändert hat, aber das findet man relativ schnell im I-Net.
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18.01.2010, 20:51Inaktiver User
AW: Ehevertrag - Anwalt oder Notar?
Mein Ex-Mann (*hüstel*) und ich haben unseren Ehevertrag von einem Notar machen lassen.
Wir haben uns vorher mit Büchern (Internet gabs damals noch nicht
) informiert, was in den Vertrag rein soll. Der Notar hat uns dann noch in wenigen Punkten beraten.
Der Notar berechnete seine Gebühr nach unserem Vermögen. Da wir keines hatten, hielten sich die Kosten in Grenzen.
Gruß, Elli
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18.01.2010, 21:35
AW: Ehevertrag - Anwalt oder Notar?
Hallo Koala
Also, wenn du und dein Partner euch ziemlich einig seid, was ihr wollt, könnt ihr zu einem Notar gehen, dem dies mitteilen und der setzt einen entsprechenden Vertrag auf, den er nach Eurer Unterschrift auch beglaubigt.
Klingt aber für mich so, als wolltest du wissen, wie denn deine rechtliche Situation ohne Ehevertrag so wäre. Dann kannst du dich natürlich im Internet informieren, noch besser wäre in meinen Augen allerdings ein Gespräch mit einem Anwalt. Der kann dir nämlich genau die für deinen Fall relevanten Fakten nennen und dich auch schon beraten, wie ein Ehevertrag nach deinen Wünschen aussehen könnte.
Wenn ihr aber einen Ehevertrag aufgesetzt habt, muss der auch notariell beglaubigt werden, sonst ist er nicht gültig. Das würde dir aber auch ein Anwalt sagen.
Viele Grüsse
annapaulemaxThe aim of life is to live, and to live means to be aware, joyously, drunkenly, serenely, divinely aware (Henry Miller)
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18.01.2010, 22:32Inaktiver User
AW: Ehevertrag - Anwalt oder Notar?
Ein Notar muss unparteiisch sein, deswegen könnt Ihr auch gleich dorthin gehen.
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18.01.2010, 23:17
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19.01.2010, 00:25Inaktiver User
AW: Ehevertrag - Anwalt oder Notar?
Jedenfalls wenn es nicht um komplizierte Fälle geht - das kriegt ein Notar echt noch hin. Hingehen und ersten Beratungstermin wahrnehmen, dann wird er der TE ja Bescheid geben. Denn das wird er ja wirklich entscheiden können, ob's ernsthaft zu kompliziert wird oder nicht. Vielleicht wohnt Ihr ja in einer Gegend mit ansässigen Rechtsanwaltsnotaren - wenn nicht, geht halt zu kombinierten Rechtsanwalts/Notariatsbüros , da kann er sich ggf. ja mit sich selbst oder einem Kollegen beraten.
Geändert von Inaktiver User (19.01.2010 um 00:37 Uhr)
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19.01.2010, 14:10
AW: Ehevertrag - Anwalt oder Notar?
Meiner reichen Erfahrung nach sind nur ganz wenige Notare unparteiisch und beraten zumeist eher zugunsten des Mannes. Daher würde ich auf jeden Fall einen Familienanwalt auch zurate ziehen.
Was wollt ihr eigentlich regeln?
@Elli
Was regelt man in einem Ehevertrag, wenn man praktisch kein Vermögen hat? War einer von euch selbständig?
Grosse Erbschaften verbleiben ja sowieso bei dem der erbt. Der Zugewinn geht allerdings in Splitting, wenn man keinen Vertrag mach.Tapferkeit stärkt, Eigensinn macht Spaß und Geduld gibt Ruhe
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19.01.2010, 19:50
AW: Ehevertrag - Anwalt oder Notar?
Verschiedenes.
Zum einen wollen wir erst mal ausführlich über die aktuellen gesetzlichen Regelungen informieren.
Und dann geht es um das Thema, dass bei einer Seite viel Vermögen da ist und auch später geerbt werden wird. Und einer Partner verdient extrem viel mehr als der Andere.
Und wie es mit Unterhaltszahlungen im Falle von Kindern und Scheidung aussieht.
Und das Thema: Es sind Kinder da, ein Partner stirbt, der Verbliebene heiratet erneut, es gibt noch mal Kinder. Was erben diese Kinder dann, die ja mit dem Vermögen des Erst-Verstorbenen "nichts" zu tun haben? O.k., das geht gleich in Richtung Testament. Aber das sind alles so Fragen, die uns im Kopf rum wuseln.
Wenn wir uns von der Vorstellung lösen, alles müsste so weiter gehen wie bisher, dann laden uns 1000 Möglichkeiten zu neuem Leben ein!
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20.01.2010, 11:14
AW: Ehevertrag - Anwalt oder Notar?
ok, da würde ich zunächst zu einem Familienanwalt gehen.
1. Generell gilt Zugewinnsgemeinschaft, das ist auch sinnvoll, da man nie sagen kann, wie die Arbeit in einer Ehe aufgeteilt wird und man das auch nach vielen Jahren nicht auseinanderrechnen kann.
Bei sehr unterschiedlichem Einkommen hängt es also davon ab, wie ihr die Aufteilung von Haushalt und Familienarbeit plant.
2. Vermögen/Erbe: Gesetzlich ist es so, dass geerbtes Vermögen beim Erbe bleibt und nicht zum Zugewinn gehört. Allerdings wird
Vermögenszuwachs (oder auch Verlust) nach dem Erbe zum Zugewinn gerechnet. Das ist ungeheuer schwierig, wenn es sich um Immobilien handelt und man sollte beim Erbe die Immobilien durch einen unabhängigen Sachverständigen bewerten lassen.
3. Erbe: Mein Mann und ich haben einen Ehe- und Erbvertrag. In so einem Vertrag kannst du regeln, wer was erbt, wenn nicht gesetzliche Bestimmungen davor stehen.
Ich mach mal ein Beispiel:
Ich sterbe .. dann erbt nach heutigem Recht mein Mann die Hälfte und die andere Hälfte unsere Kinder gemeinsam. Wenn mein Mann wieder heiraten würde, würde seine Frau immer die Hälfte von dem Vermögen erben, das es dann gibt.
Jetzt kann es ja sein, dass mein Mann dann nochmals heiraten würde und evt. mit der zweiten Frau Kinder hat. Analog bei meinem Mann (nur dass ich keine Kinder mehr haben werde).
Wenn wir also wollen, dass unsere heutigen Kinder das erben, was aus unseren Familien kommt und nicht ein evt. zweiter Ehegatte, dann müssen wir das im Testment oder durch einen Erbvertrag regeln.
Du musst dich da aber schon selbst ganz gut auskennen und genau wissen, was du willst, sonst schwätzt dir der Notar evt. was auf, was du gar nicht so willst.Tapferkeit stärkt, Eigensinn macht Spaß und Geduld gibt Ruhe



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