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    bei 2ter ehe anspruch der rente aus erste ehe weg?

    hallo,

    ist es tatsächlich so, dass frau den rentenanspruch aus erster ehe durch eine 2 heirat verliert?

    der exmann bekommt damit jedenfall nicht mehr und selbst wenn die ex vor ihm stirbt, bekommt er ihren teil nicht-was eigentlich sch..ist, da er dafür ja nun auch gearbeitet hat
    Geändert von twix25 (26.01.2009 um 20:18 Uhr)

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    AW: bei 2ter ehe anspruch der rente aus erste ehe weg?

    Hallo,

    bei der gesetzlichen Rente wäre mir das neu.

    Bei der betrieblichen Altersvorsorge kann das aber etwas anderes sein - das kommt dann aber auf die Satzung an.

    Mandelblüte

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    AW: bei 2ter ehe anspruch der rente aus erste ehe weg?

    Zitat Zitat von twix25 Beitrag anzeigen
    hallo,

    ist es tatsächlich so, dass frau den rentenanspruch aus erster ehe durch eine 2 heirat verliert?

    der exmann bekommt damit jedenfall nicht mehr und selbst wdie ex vor ihm stirbt, bekommt er ihren teil nicht-was eigentlich sch..ist, da er dafür ja nun auch gearbeitet hat
    Die Frage bezieht sich auf die Witwenrente?
    In dem Fall ist es so, wie Du vermutest.
    schlechte Technik > schlechte Laune


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    AW: bei 2ter ehe anspruch der rente aus erste ehe weg?

    nein, nicht die witwenrente....das war mißverständlich ausgedrückt-sorry
    nur als beispiel dafür, dass die rente dem ex nicht wieder zurückerstattet wird

    geht wirklich um den erlebensfall:-)

    also frau heiratet zum zweiten mal -verliert sie den anspruch der rente aus erster ehe?

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    AW: bei 2ter ehe anspruch der rente aus erste ehe weg?

    Ach so. Dann lautet die Antwort auf die Ausgangsfrage 'Nein'.

    Der Anspruch aus der ersten Ehe wird im Rahmen des Scheidungsverfahrens geklärt und im so genannten Versorgungsausgleich festgelegt. Er bezieht sich auch nur auf die Zeit, die die Ehe bestanden hat.

    Dieser Anspruch geht durch eine erneute Heirat nicht verloren.
    schlechte Technik > schlechte Laune


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    AW: bei 2ter ehe anspruch der rente aus erste ehe weg?

    vielen dank!!!!:-))))

  7. Moderation

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    AW: bei 2ter ehe anspruch der rente aus erste ehe weg?

    Meinst du die Witwenrente oder die im Versorgungsausgleich während einer Scheidung zugesprochenen Rentenpunkte?
    A reader lives a thousand lives before he dies... The man who never reads lives only one.
    (George R. R. Martin)

    Moderation von:
    Alle Jahre wieder... ---------- -Rezeptideen und Rezepte für Kinder----
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    AW: bei 2ter ehe anspruch der rente aus erste ehe weg?

    Zitat Zitat von twix25 Beitrag anzeigen
    hallo,

    ist es tatsächlich so, dass frau den rentenanspruch aus erster ehe durch eine 2 heirat verliert?

    der exmann bekommt damit jedenfall nicht mehr und selbst wenn die ex vor ihm stirbt, bekommt er ihren teil nicht-was eigentlich sch..ist, da er dafür ja nun auch gearbeitet hat

    ...ist so. Du verlierst nicht, sondern bist dann in der 2. Ehe *versorgt*...dass das Geld aus erster Ehe verloren ist, auch für den Mann, stimmt auch nicht

    Die ersten Renten-Ansprüche muss er dann nicht mehr aufbringen (da du neu verheiratet bist), meine an die Rentenversicherung abdrücken...nur dann wieder, wenn du solo wärst und dein Renteneintrittsalter beginnst...

    LG zb
    Nur wer sich ändert, bleibt sich treu! (Wolf Biermann)

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    AW: bei 2ter ehe anspruch der rente aus erste ehe weg?

    Zitat Zitat von Zartbitter Beitrag anzeigen
    ...ist so. Du verlierst nicht, sondern bist dann in der 2. Ehe *versorgt*...dass das Geld aus erster Ehe verloren ist, auch für den Mann, stimmt auch nicht

    Die ersten Renten-Ansprüche muss er dann nicht mehr aufbringen (da du neu verheiratet bist), meine an die Rentenversicherung abdrücken...nur dann wieder, wenn du solo wärst und dein Renteneintrittsalter beginnst...

    LG zb
    Das habe ich ja noch nie gehört!
    Kannst Du dafür mal eine Quelle nennen?
    Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert. Albert Einstein

  10. User Info Menu

    AW: bei 2ter ehe anspruch der rente aus erste ehe weg?

    weia..das verwirrt:-(

    hab nun im jurathek-forum gelesen, dass der anspruch NICHT verwirkt wird!
    nochmal : es geht NICHT um den witwenanspruch, sondern darum, dass die geschiedene frau (die aus erster ehe rentenansprüche hat), ein zweites mal heiratet

    grüße
    twix

    ps
    @zartbitter...wo hast du das denn gelesen?

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