Hallo,
hat hier jemand im Ausland geheiratet? Was fuer Papiere brauchtet ihr davon aus Deutschland, wie lange waren diese Papiere gueltig und wie lange hat es gedauert diese zu bekommen?
Bis jetzt habe ich nur rausgefunden dass ich eine marriage licence aus Deutschland brauche. Tollerweise weiss mein zustaendiges Standesamt nicht was das ist
Weiss jemand wie das mit der Namenswahl aussieht wenn ich aus Deutschland komme, mein Partner aus einem anderen Land und in Land C geheiratet werden soll? Welches Recht kommt dann zur Anwendung? falls deutsches Recht moeglich ist: welche Moeglichkeiten gibt es da im Moment?
Lieben Dank,
Carolly
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Ergebnis 1 bis 10 von 44
Thema: Im Ausland heiraten
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07.01.2009, 10:59
Im Ausland heiraten
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07.01.2009, 11:03Inaktiver User
AW: Im Ausland heiraten
Früher hieß das: Ehefähigkeitsbescheinigung - und sagt aus, ob man nicht woanders schon verheiratet ist.
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07.01.2009, 11:17Inaktiver User
AW: Im Ausland heiraten
Ich vermute auch, die meinen das sogenannte Ehefähigkeitszeugnis.
Das bekommst du in Deutschland gegen vorlage eines Auszuges aus dem Familienbuch beider Ehepartner.
Deinen Auszug musst du bei dem Standesamt anfordern, bei dem deine Eltern geheiratet haben.
Für deinen mann musst du das entsprechende Dokument aus seinem Heimatland besorgen.
(ggf. mit übersetzung. unser Standesamt akzeptiert Deutsche und Englische Urkunden, aber ich kann nicht garantieren, dass das überall so ist....)
Ausserdem brauchst du einen gültigen Pass (wirst du wohl haben...) und eine aktuelle Meldebescheinigung.
Kosten in D: 8 Euro für den familienbuchauszug,
33 Für das Fähigkeitszeugnis, + Gebühren von ich glaube 50 Euro, falls mindestens einer der Ehepartner Ausländer ist.
Eine bekannte hat in Indien geheiratet, und ist anschließend nach D zurückgekehrt. Hier wird ihre Hochzeit nicht anerkannt, weil es in Indien nicht üblich ist, die Ausweispapiere der Frau umzuschreiben. Trifft in deinem Fall (Staatsangehörigkeit D) wohl nicht direkt zu.
Also: nach der Hochzeit musst du deine Heiratsurkunden nochmals in deutschland vorlegen.
wegen der Anschließenden nötigen Umschreibungen könntest du die Deutsche Botschaft in deinem land um Infos und Unterstützung fragen.
das Namensrecht in D sieht in zusammengefasst so aus:
Man kann - muss aber nicht - einen der beiden nachnamen zum gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Wenn man keinen bestimmt, behält jeder seinen.
Wenn ein ehename bestimmt wird, darf derjenige, der seinen namen abgibt, den geburtsnamen dem Ehenamen hinzufügen (oder Voranstellen).
Klartext:
a) jeder Behält seinen
b) beide denselben, egal welchen
c) einer behält, einer Doppelname
beide Doppelname geht nicht.
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07.01.2009, 11:23
AW: Im Ausland heiraten
Danke schonmal fuer eure Antworten. Das hilft mir sehr weiter.
Puh, ist das kompliziert. Hypathia, weisst du ob ich meine Eltern informieren muss um die entsprechenden Infos vom Standesamt zu bekommen? Ich glaube immerhin zu wissen auf welchem Standesamt meine Eltern geheiratet haben. Um Einmischungen und zu grosse Enttaeuschungen, dass sie keine Hochzeit ausrichten brauchen zu verhindern moechte ich meine Eltern noch nicht informieren.
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07.01.2009, 11:27Inaktiver User
AW: Im Ausland heiraten
nein, wenn du das standesamt weisst, erfahren die nix davon.
ich wollte meine Eltern so früh auch noch nicht einweihen, und habe gesagt, ich bräuchte den namen des Standesamtes, um eine Geburtsurkunde von mir anzufordern, die ich im original vorlegen muss
(Nur für den Fall, dass du dann doch wissen musst, ob es XStadt west oder XStadt Ost war.)
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07.01.2009, 11:30
AW: Im Ausland heiraten
Die marriage licence muesste die Ehefaehigkeitsbescheinigung sein
Fuer die brauchst Du Abstammungsurkunde und internationale Geburtsurkunde Deines Partners, Meldebescheinigung fuer Dich als auch fuer Deinen Partner, beglaubigte Kopie des Ausweises bzw. des Reisepasses und Du musst den Antrag fuer das Ehefaehigkeitszeugnis mit Deinem Partner ausfuellen, unterschreiben und bei Deinem Standesamt einreichen. Falls auslaendische Papiere (internationale Geburtsurkunde und Meldebescheinigung) dabei sind, muessen die ins Deutsche uebersetzt und mit der Den-Haag-Apostille versehen sein.
Hast Du dann nach ca. 1-2 Wochen das deutsche Ehefaehigkeitszeugnis, musst Du dieses auch noch mit der Den-Haag-Apostille versehen lassen fuer's Ausland. Du brauchst es allerdings nicht uebersetzen lassen, da es schon mehrsprachig ausgedruckt ist.
Dann brauchst Du wohl in den meisten europaeischen Staaten eine internationale Geburtsurkunde, das Ehefaehigkeitszeugnis, beglaubigte Kopien der Ausweise bzw. Reisepaesse und ev. Meldebescheinigungen (alles uebersetzt und mit der Den-Haag-Apostille versehen).
Meldebescheinung und Ehefaehigkeitszeugnis sind jeweils nur fuer 6 Monate gueltig.
Viel Glueck

PischtiMan sollte sich nicht ueber Dinge aergern,
denn das ist ihnen voellig egal.
Euripides
Man soll nicht das Leben veraendern, man soll nicht die Welt veraendern. Man muss das Leben vielgestaltiger machen, ... Man muss die Unterschiede wuerdigen. Unterschiede staerken die Identitaet.
Carlos Fuentes "Die Jahre mit Laura Diaz"
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07.01.2009, 11:32
AW: Im Ausland heiraten
Die Geburtsurkunde und Abstammungsurkunde bekommst Du vom Geburtsregister in Deiner Geburtsdtadt. So war es bei mir. So einige Aemter machen solche Sachen auch online, d.h. man kann vieles auch aus dem Ausland ganz bequem erledigen


PischtiMan sollte sich nicht ueber Dinge aergern,
denn das ist ihnen voellig egal.
Euripides
Man soll nicht das Leben veraendern, man soll nicht die Welt veraendern. Man muss das Leben vielgestaltiger machen, ... Man muss die Unterschiede wuerdigen. Unterschiede staerken die Identitaet.
Carlos Fuentes "Die Jahre mit Laura Diaz"
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07.01.2009, 12:25
AW: Im Ausland heiraten
Lieben Dank Hypathia und Pischti. Da steht und ja noch viel Arbeit bevor. O_O
Aber gut, an die Arbeit, und wenn sowieso alles 6 Monate lang gueltig ist dann besser jetzt als spaeter. Waehre nur schoen wenn das Dorfstandesamt und Geburtsregister in der Kreisstadt wuessten was Internet ist. Ich war immerhin schon ganz ueberrascht dass mich die Standesamtmitarbeiterin nach meiner Emailadresse gefragt hatte um mir so zu antworten wenn sie mehr weiss.
Die noetigen Papiere in Deutsch, aber zumindest in Englisch kann mein Partner bekommen. Das ist immerhin etwas. Ich verstehe das doch richtig dass ich den Antrag fuer das Ehefaehigkeitszeugnis mit Papieren von meinem Partner versehen muss, und dann warscheinlich meine Papiere ebenfalls in seinem Land einreichen muss. Dann steht uns wohl ein Besuch bei der Botschaft hier bevor.
Die deutsche Botschaft ist komplett nutzlos. Hoffentlich ist Mr.Carollys besser. 
Lieben Dank auch
Carolly
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07.01.2009, 13:52
AW: Im Ausland heiraten
Ja fuer das deutsche Ehefaehigkeitszeugnis musst Du auch die Papiere Deines Partners mit einreichen, aber eben uebersetzt und mit der doofen Apostille versehen. Wie das in dem land Deines Partners aussieht weiss ich nicht.
Hier in Griechenland wollen sie von mir neben dem Ehefaehigkeitszeugnis nur die internationale Geburtsurkunde, beglaubigte Kopie vom Perso bzw. Reisepass. Meldebescheinigung fuer mich entfaellt durch das Ehefaehigkeitszeugnis. Sowie die deutschen Behoerden alles ins Deutsche uebersetzt haben wollen, sind auch die Griechen, die wollen alles auf Griechisch
Wegen dem Namensrecht gilt wohl immer das Recht des Landes, in dem die Ehe geschlossen wird.
Du kannst ja sonst nochmal hier nach lesen:
Auswertiges Amt.

PischtiMan sollte sich nicht ueber Dinge aergern,
denn das ist ihnen voellig egal.
Euripides
Man soll nicht das Leben veraendern, man soll nicht die Welt veraendern. Man muss das Leben vielgestaltiger machen, ... Man muss die Unterschiede wuerdigen. Unterschiede staerken die Identitaet.
Carlos Fuentes "Die Jahre mit Laura Diaz"
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07.01.2009, 19:14
AW: Im Ausland heiraten
Ich könnte mir auch denken, dass es unterschiedlich ist - je nachdem, in welchem Ausland man heiraten will? Also ich kann mir nicht vorstellen, dass man in jedem Land dieselben Unterlagen braucht? Aber das Amt, auf dem Ihr heiraten wollt, müsste Euch doch genau sagen können, was Ihr in dem speziellen Land alles vorlegen müsst um heiraten zu können. Ehefähigkeitszeugnis und Abstammungsurkunde ist allerdings wohl meist üblich - muss ja auch eingereicht werden, wenn man in D jemanden aus Nicht-D heiratet, soweit ich weiß. Ich bin ja bislang nicht verheiratet, aber wenn könnte es wie es aussieht durchaus auch was multinationales werden - chott, dat is allet so schwieeerich. ;-)
“Sometimes I think the surest sign that intelligent life exists elsewhere
in the universe is that none of it has tried to contact us.” (aus Calvin & Hobbes)



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