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  1. Inaktiver User

    AW: Im Ausland heiraten

    Ich kann nur für NL sprechen, da braucht man definitiv kein Ehefähigkeitszeugnis (was in der Organisation vglw. aufwändig ist), sondern nur eine Bescheinigung des letzten D-Wohnorts, die aussagt, dass man dort gemeldet war und welchen Status man dort eingenommen hat (ledig, geschieden etc.), eine sogenannte Meldebescheinigung.
    Wie ich von der städtischen Beamten meines vergangenen D-Wohnorts hörte, die ich deswegen kontaktierte, sind die Regeln innerhalb Europas sehr unterschiedlich! Daher: Zum Standesamt am neuen ausländischen Wohnort gehen und klipp und klar nachfragen, was die wollen, d.h. was heißt denn "marriage license" eigentlich auf deutsch, welche Information muss diese beinhalten?!
    Alle sehr umständlich, ich kann ein Liedchen davon singen... ;-)
    Kelly

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    AW: Im Ausland heiraten

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ich kann nur für NL sprechen, da braucht man definitiv kein Ehefähigkeitszeugnis (was in der Organisation vglw. aufwändig ist), sondern nur eine Bescheinigung des letzten D-Wohnorts, die aussagt, dass man dort gemeldet war und welchen Status man dort eingenommen hat (ledig, geschieden etc.), eine sogenannte Meldebescheinigung.
    Wie ich von der städtischen Beamten meines vergangenen D-Wohnorts hörte, die ich deswegen kontaktierte, sind die Regeln innerhalb Europas sehr unterschiedlich! Daher: Zum Standesamt am neuen ausländischen Wohnort gehen und klipp und klar nachfragen, was die wollen, d.h. was heißt denn "marriage license" eigentlich auf deutsch, welche Information muss diese beinhalten?!
    Alle sehr umständlich, ich kann ein Liedchen davon singen... ;-)
    Kelly

    Oooh! Vielleicht sollten wir doch in den Niederlanden heiraten Mein Freund ist Niederlaender und wir kennen in dem Ort wo wir frueher wohnten ein nettes Restaurant Aber das wahere doch zu kompliziert mit Urlaub nehmen, rueberfliegen, Hotel, etc... Dann ist es einfacher hier zu heiraten und jeder der Lust hat kommt vorbei, und wenn niemand kommt ist es auch gut.

    Carolly

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    AW: Im Ausland heiraten

    Zitat Zitat von Carolly Beitrag anzeigen
    Weiss jemand wie das mit der Namenswahl aussieht wenn ich aus Deutschland komme, mein Partner aus einem anderen Land und in Land C geheiratet werden soll? Welches Recht kommt dann zur Anwendung? falls deutsches Recht moeglich ist: welche Moeglichkeiten gibt es da im Moment?
    Dann habt ihr vermutlich die freie Auswahl. Wir zumindest konnten aus drei Namensrechten wählen: mein Land, sein Land, unser derzeitiges Wohnland (bei Hochzeit in D).

    Wegen des Ehefähigkeitszeugnisses: ja, das war bei uns auch so, dass die die Papiere von beiden wollten, wenn ich auch bis heute nicht verstehe, warum. Will sein Land prüfen, ob ich dort auch schon mal geheiratet habe?

    Welche Unterlagen Niederländer, die in Deutschland heiraten, brauchen, steht auf den Seiten der niederländischen Botschaft. Schau doch mal, ob das bei Euch auch so ist (z.B. hier?). Aber auch die deutsche Botschaft hat entsprechende Informationen auf ihrer Seite, für Norwegen wäre das hier.

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    AW: Im Ausland heiraten

    Zitat Zitat von Carolly Beitrag anzeigen
    hat hier jemand im Ausland geheiratet?
    Jupp.

    Zitat Zitat von Carolly Beitrag anzeigen
    Was fuer Papiere brauchtet ihr davon aus Deutschland, wie lange waren diese Papiere gueltig und wie lange hat es gedauert diese zu bekommen?
    Es kommt auf das Land an, in dem geheiratet werden soll, was es für Unterlagen fordert. Insofern unbedingt bei der Botschaft nachfragen.
    Wir bspw. mussten einen Antrag auf Eheschließung eigenhändig im Beisein eines Offiziellen des Heiratslandes unterzeichnen. Das geschah dann in der Botschaft des jeweiligen Landes.

    Auch die "Gültigkeit" ist nicht generell geregelt. Wenn das Gastland bspw. fordert "Eine Geburtsurkunde, nicht älter als vier Wochen", dann gilt das eben.

    Übrigens: Bei den Standesämtern gibt es "Internationale Geburtsurkunden", bei denen in 8 Sprachen steht, worum es geht - das spart Übersetzungskosten.
    Darüber hinaus fordern die meisten Länder, dass die Urkunde(n) mit der sog. "Apostille" versehen ist/sind. Einfach mal danach googeln/in Wikipedia schauen.

    Zitat Zitat von Carolly Beitrag anzeigen
    Bis jetzt habe ich nur rausgefunden dass ich eine marriage licence aus Deutschland brauche. Tollerweise weiss mein zustaendiges Standesamt nicht was das ist
    Das haben ja schon einige geschrieben, und das wundert mich... Was ist das denn für ein Standesamt?!

    Zitat Zitat von Carolly Beitrag anzeigen
    Weiss jemand wie das mit der Namenswahl aussieht wenn ich aus Deutschland komme, mein Partner aus einem anderen Land und in Land C geheiratet werden soll? Welches Recht kommt dann zur Anwendung? falls deutsches Recht moeglich ist: welche Moeglichkeiten gibt es da im Moment?
    Wo werdet Ihr denn nach der Heirat leben?
    Falls in Deutschland, gilt deutsches Recht.
    Namenserklärungen, die bei der Hochzeit in einem anderen Land abgegeben werden (müssen), gelten in Deutschland nicht automatisch.

    Noch was: Ausländische Eheschließungen müssen in Deutschland NICHT vom Standesamt anerkannt werden. Sie gelten automatisch.
    Es ist aber natürlich viel einfacher (beim Namenswechsel im Personalausweis z.B.), beim Standesamt dennoch ein Familienbuch anlegen zu lassen.

    Dafür braucht man i.d.R. eine beglaubigte Übersetzung der Heiratsurkunde, die wiederum im ausstellenden Land mit der Apostille versehen sein muss.
    Wir bekamen bspw. eine englischsprachige Heiratsurkunde, und die Standesbeamtin sah sich mit ihrem Schulenglisch in der Lage, diese zu verstehen und forderte keine beglaubigte Übersetzung. Sehr nett und professionell fanden wir das.
    Frauen sind nicht kompliziert. Sie wollen einfach nur geliebt werden.
    Und tolle Überraschungen. Und Schuhe. Und Schmuck.
    Und andere Dinge, die man erraten muss.

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    AW: Im Ausland heiraten

    Zitat Zitat von Fender Beitrag anzeigen
    Wo werdet Ihr denn nach der Heirat leben?
    Falls in Deutschland, gilt deutsches Recht.
    Bei Urlaubshochzeiten wird das so sein, bei zwei Nationalitäten wäre ich mir da aber nicht so sicher.

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    AW: Im Ausland heiraten

    Zitat Zitat von Edelherb Beitrag anzeigen
    Bei Urlaubshochzeiten wird das so sein, bei zwei Nationalitäten wäre ich mir da aber nicht so sicher.
    Sofern die Eheschliessung nicht im Heimatland des Partners geschieht, ist es wohl eine Urlaubshochzeit.
    Aber da fragt man auch am besten mal auf dem Standesamt...
    Frauen sind nicht kompliziert. Sie wollen einfach nur geliebt werden.
    Und tolle Überraschungen. Und Schuhe. Und Schmuck.
    Und andere Dinge, die man erraten muss.

  7. Inaktiver User

    AW: Im Ausland heiraten

    Zitat Zitat von Carolly Beitrag anzeigen
    Hallo,

    hat hier jemand im Ausland geheiratet? Was fuer Papiere brauchtet ihr davon aus Deutschland, wie lange waren diese Papiere gueltig und wie lange hat es gedauert diese zu bekommen?

    Bis jetzt habe ich nur rausgefunden dass ich eine marriage licence aus Deutschland brauche. Tollerweise weiss mein zustaendiges Standesamt nicht was das ist

    Weiss jemand wie das mit der Namenswahl aussieht wenn ich aus Deutschland komme, mein Partner aus einem anderen Land und in Land C geheiratet werden soll? Welches Recht kommt dann zur Anwendung? falls deutsches Recht moeglich ist: welche Moeglichkeiten gibt es da im Moment?

    Lieben Dank,

    Carolly
    Hallo Carolly,

    wo lebst, bzw. willst du denn heiraten? Geh einfach zu deinem zustaendigen deutschen Konsulat (oder auf deren home-page) die geben dir alle gewuenschte Auskunft und eine Liste der Dinge die du brauchst und erklaeren dir auch, was du machen musst, damit deine Hochzeit in Deutschland gültig anerkannt wird.

    (Dokumente aus der Heimatgemeinde kann man jetzt auch in Deutschland oft über Internet anfordern ohne die Verwandten zu bemuehen! Sogar auf internationalen Formularen die nicht mehr übersetzt werden brauchen)

    Alles Gute

    Amorosa

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    AW: Im Ausland heiraten

    Zitat Zitat von Fender Beitrag anzeigen
    Sofern die Eheschliessung nicht im Heimatland des Partners geschieht, ist es wohl eine Urlaubshochzeit.
    Nicht, wenn man in einem dritten Land wohnt und dort heiratet.

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    AW: Im Ausland heiraten

    Zitat Zitat von Edelherb Beitrag anzeigen
    Nicht, wenn man in einem dritten Land wohnt und dort heiratet.
    Wenn man nicht in Deutschland wohnt, stellt sich ja die Frage nach deutschem Recht überhaupt nicht.
    Und so war es ja auch im EP nicht dargestellt.
    Frauen sind nicht kompliziert. Sie wollen einfach nur geliebt werden.
    Und tolle Überraschungen. Und Schuhe. Und Schmuck.
    Und andere Dinge, die man erraten muss.

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    AW: Im Ausland heiraten

    Fender, bitte nochmal in Ruhe durchlesen:

    Zitat Zitat von Carolly
    Weiss jemand wie das mit der Namenswahl aussieht wenn ich aus Deutschland komme, mein Partner aus einem anderen Land und in Land C geheiratet werden soll? Welches Recht kommt dann zur Anwendung? falls deutsches Recht moeglich ist: welche Moeglichkeiten gibt es da im Moment?
    Natürlich ist deutsches Namensrecht eine Option, weil sie deutsche Staatsbürgerin ist. So wie wir das Namensrecht aus dem Land meines Mannes hätten wählen können, obwohl dort nicht wohnen und dort auch nicht geheiratet haben. Allein seine Staatsbürgerschaft hatte ausgereicht, dass wir es hätten wählen dürfen.

    Und das könnte ja auch bei Carolly so sein.

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