... ich muss meinem Herzen mal Luft machen!
Seit längerer Zeit habe ich ein kleines Gnubbelchen im Gaumen. Mein Zahnarzt hat das begutachtet und meinte, wenn ich Gewissheit haben will, muss ich zum Chirurgen gehen.
Da war ich heute....
Nachdem nun die Narkose raus ist, muss ich feststellen, dass der junge Mann mir an einer ganz anderen Stelle etwas entfernt hat als ich meinte.
Mein altes Gnubbelchen ist noch da. Dafür habe ich jetzt eine logischerweise sehr empfindliche Wunde an anderer Stelle im Gaumen!
Was mach ich denn jetzt? Die Praxis ist zu, morgen und übermorgen sowieso. Und das Loch ist ja auch sowieso jetzt da.
Oh Menno.
Ich habe das nicht merken können, hatte ja eine Betäubung.
Grummel.
LG
Capbreton![]()
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30.12.2013, 17:28
Soll ich lachen oder weinen? Arzt schneidet an falscher Stelle
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30.12.2013, 19:00
AW: Soll ich lachen oder weinen? Arzt schneidet an falscher Stelle
Liebe Capreton
,
das ist aber sehr heftig....ohne Worte. War das ein Kieferchirurg? Ich gehe davon aus, dass Du bei diesem Arzt doch sicher ein Vorgespräch hattest und er wusste was er machen sollte?
Bekam er von Deinem ZA eine Überweisung mit Zielauftrag/ Verdachtsdiagnose?
Mir ist mal ein falscher Zahn aufgebohrt worden, das habe ich auch erst gemerkt als die Leitungsanästhesie raus war.
Wenn Du jetzt starke Schmerzen hast, müsstest Du den zahnärztlichen Notdienst aufsuchen. Gibt es in Deiner Nähe eine Zahn- Mund und Kieferklinik eines größeren Krankenhauses?
Da ist eigentlich auch ein Notdienst.
Das ist meiner Meinung schon ein Fall für eine Schadensersatz/ Schmerzensgeldklage. Du kannst Dich an Deine Krankenkasse wenden (die größeren Ersatzkassen und die AOK) haben meines Wissens eine Abteilung die bei Arztfehlern weiterhilft.
Wie effizient dort gearbeitet wird weiß ich aber nicht.
Wenn Du Dich von diesem Arzt (was wohl nachvollziehbar sein sollte) nicht mehr behandeln lassen willst, könnte Dir die Krankenkasse vielleicht jemanden nennen.
Auch an die für den Einzugsbereich zuständige Zahnärztekammer kannst Du Dich wenden. Hier gilt allerdings in unterschiedlichem Ausmaß, dass eine Krähe der anderen kein Auge aushackt.
Dort kann Dir auch ein anderer Kieferchirurg genannt werden. Mir fällt jetzt gerade ein, dass vielleicht nicht die Zahnärztekammer, sondern die Ärztekammer, wenn Kieferchirurg tätig war, zuständig sein könnte.
Das wirst Du telefonisch eruieren müssen.....nervig, ich weiß.
Kieferchirurgen haben ja ein Doppelstudium Humanmedizin und Zahnmedizin abgeschlossen.
Das wird man Dir telefonisch dort sagen.
Für Schadenersatzfälle brauchst Du ein Gutachten von für die Kammer zuständigen Medizinern, das braucht auch deine Krankenkasse.
Einer Freundin von mir, wurde von einem ZA eine miserable Brücke eingesetzt. Die Begutachtung erfolgte durch Kollegen der Zahnärztekammer.
Geld gab es nicht, aber sie bekam von einem anderen Kollegen dann eine neue Brücke und musste dafür auch nichts zahlen.
Die Kollegen von der ZAkammer waren entsetzt als sie die erste Brücke des Kollegen sahen und sie bekam ein entsprechendes Gutachten.
Ansonsten, wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast: Du könntest auch einen Fachanwalt für Medizinrecht aufsuchen und Dich beraten und gg.falls anwaltlich vertreten lassen.
Günstige oder sogar kostenlose Beratung gibt´s bei Patientenberatungsstellen in nächstgelegenen größeren Städten, Du könntest auch bei der Verbraucherzentrale Deines Wohnortes nachfragen.
Ich wünsche Dir gute Besserung, und dass dieser dämliche Kieferchirurg dafür geradestehen muss!
Viel Kraft und hoffentlich keinen Spießrutenlauf durch die Instanzen, alles Gute!
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30.12.2013, 19:42
AW: Soll ich lachen oder weinen? Arzt schneidet an falscher Stelle
Danke, Elixia!
Ich lass mir das mal durch den Kopf gehen. Es tut nicht stark weh und ist auch nur eine kleine Stelle.
Aber ja, ich gehe mal davon aus, dass er -hoffentlich- Kieferchirurg ist...
Dieses "die eine und die andere Krähe" befürchte ich auch. Und was kann man schon erkennen? Es ist ja keine handwerkliche Arbeit, wie z. B. eine Brücke, sondern eine Gewebestelle wurde entfernt. Und da kann man doch immer sagen, dass es einen Befund gab.
LG
Capbreton
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02.01.2014, 16:22
AW: Soll ich lachen oder weinen? Arzt schneidet an falscher Stelle
Blöde Sache. Aber ich muss jetzt mal nachfragen: Du weißt nicht genau, ob es ein Kieferchirurg war? Das steht doch normalerweise schon an der Tür der Praxis, welche Fachärzte dort tätig sind. Oder auf der Homepage der Praxis.
Und hast Du mit dem Arzt vor dem Eingriff gar nicht gesprochen und ihm dabei die Stelle gezeigt, um die es geht?
Da der Knubbel noch da ist, der beseitigt werden sollte, könnte das ja schon Hinweis genug sein, dass nicht an der richtigen Stelle geschnippelt wurde.
Ich hoffe, es geht Dir schon besser!
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02.01.2014, 16:51
AW: Soll ich lachen oder weinen? Arzt schneidet an falscher Stelle
Also ich glaub nicht dass das Grund für eine Schadensersatzklage oder für Schmerzensgeldforderung ist. Sicher, ärgerlich, aber gerade die Schleimhäute im Mund wachsen ja sehr schnell, wird dich also nicht lang stören.
Würde einen Termin bei einem anderen Kieferchirurgen machen und von dem den korrekten Knubbel entfernen lassen, weiter nichts. Deswegen jetzt ein Faß aufzumachen kostet sicher viel mehr Energie als es letztlich bringt.
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02.01.2014, 21:05
AW: Soll ich lachen oder weinen? Arzt schneidet an falscher Stelle
Gesetzt nun den Fall, dem Kieferchirurgen wurde gar nicht die genaue Stelle gezeigt, welche Capbreton als Gnubbelchen aufgefallen war . . . und in der Überweisung des Zahnarztes war sie vermutlich ebenfalls nicht näher lokalisiert . . . vielleicht war ihm ein anderer Teil der Gaumenregion bei in Augenscheinnahme sehr viel verdächtiger und aufgrunddessen entnahm er die Gewebeprobe dann dort?
Wäre auch eine Möglichkeit!
Capbreton, konntest Du denn vor der Entnahme mit dem Kieferchirurgen besprechen, wo genau sie erfolgen sollte?
Grüßle, LilithTodo les sale bien a las personas de carácter dulce y alegre
Voltaire
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08.01.2014, 16:39
AW: Soll ich lachen oder weinen? Arzt schneidet an falscher Stelle
Ich weiß zwar nicht, wie akut Dein Anliegen noch ist, aber hier noch kurz mein Senf dazu:
Wenn es sich bei dem Arzt um einen Mund-Kiefer-Gesichtschirurg (MKGler) handelt, dann ist er, wie Elixia schon zutreffend geschrieben hat, doppelt approbiert. Die zuständige Berufsaufsicht bestimmt sich dann nach dem Schwerpunkt der Behandlung, mE nach aufgrund des chirurgischen Eingriffs hier die Ärzte- und nicht die Zahnärztekammer.
Dass mein ein Gutachten einer der Kammern für einen Arzthaftungsprozess benötigt, ist so jedoch nicht richtig. In der Regel wird im Falle eines Prozesses ein Gerichtsgutachten in Auftrag gegeben. Die Gutachten der Kammern haben jedoch indizielle Wirkung.
Ich würde meinem Mandanten in einem solchen Fall nicht zwangsläufig zu einer Klage raten, da sich oftmals die Beweislast für den Patienten als schwierig darstellt.
Solltest Du jedoch etwas unternehmen wollen, kannst Du Dich im Zuge einer Beschwerde an die zuständige Berufsaufsicht (also Kammer) wenden und den Fall dort vortragen.
Gute Besserung!
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08.01.2014, 23:04
AW: Soll ich lachen oder weinen? Arzt schneidet an falscher Stelle
Danke Euch allen.
Ich habe mir überlegt, dass ich das Ganze auf sich beruhen lasse. Es wird problematisch zu beweisen, dass die Stelle nicht gemeint war. Er kann doch immer argumentieren, dass es einen Befund gab.
Die Stelle heilt ganz gut ab.
Und mit meinem eigentlich gemeinten Knubbelchen gehe ich zu einem anderen Mund-Kiefer-Gesichtschirurg.
Für mich ist diese Sache ja noch glimpflich ausgegangen. Ich habe jetzt im Gaumen eine kleine "Delle", wenn sich das nicht mehr verwächst, werde ich mich sicherlich daran gewöhnen.
Ich werde auf jeden Fall bei zukünftigen Behandlungen aller Art darauf achten, dass es 100 % verstanden wird, was ich meine.
Ärzte sind eben auch nur Menschen.
Man muss sehr achtsam sein.
LG
Capbreton
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09.01.2014, 00:14
AW: Soll ich lachen oder weinen? Arzt schneidet an falscher Stelle
Dann wünsche ich Dir gutes Gelingen mit dem Knubbelchen, daß es sich als gutartig erweist und weiterhin eine gute Heilung.
Grüßle, LilithTodo les sale bien a las personas de carácter dulce y alegre
Voltaire


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