Tu ich nicht.Zitat von schnarchstop
Mich nerven die Frauen, die noch nie in einer solchen Situation waren und meinen sie könnten hier den Moralapostel raushängen!
Ich habe jahrelang mein Kind allein großgezogen, habe dem Staat nicht auf der Tasche gelegen. Bin ohne Unterstützung voll arbeiten gegangen, als mein Kind erst 1 Jahr alt war. Ich war so oft am körperlichen, seelischen und finanziellen Limit. Wo ist die Beratungsstelle dann? Oder du?
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Thema: "Mein Bauch gehört mir"
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11.09.2008, 15:04
AW: "Mein Bauch gehört mir"
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11.09.2008, 15:05
AW: "Mein Bauch gehört mir"
Deshalb ist ja auch der $218a im Jahr 1992 angepasst worden. Während zuvor ausschließlich die Indikationslösung in der BRD galt:
Zitat von Hibbelchen
* medizinische Indikation (Gefahr für die gegenwärtige oder zukünftige körperliche und/oder psychische Gesundheit der Mutter),
* eugenische Indikation (Diagnose einer schwerwiegenden Behinderung des Kindes),
* soziale Indikation (drohende Notlage)
* ethische Indikation oder kriminologische Indikation (Schwangerschaft aufgrund einer Vergewaltigung oder sexuellen Missbrauchs),
wurde dem 1992 Rechnung getragen und die Fristenlösung eingeführt. Keine Frau muss in der Beratung mehr eine Indikation begründen.
Erfolgt die Beratung und anschließend die Abtreibung, so ist das keine Straftat.Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
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11.09.2008, 15:09
AW: "Mein Bauch gehört mir"
Ich finde nicht, dass Abtreibung eine Straftat ist. Da bin ich einfach anderer Meinung. Das ist einfach meine Sache. Ganz allein ich muss mit mir ausmachen, ob ich das mache.
Zitat von Opelius
Die Pflicht zur Beratung finde ich auch nicht gut. Die meisten erwachsenen Frauen können doch wohl selbst entscheiden, ob sie eine Beratung wünschen, weil sie sich vielleicht doch für das Kind entscheiden würden mit entsprechenden Hilfen.
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11.09.2008, 15:24
AW: "Mein Bauch gehört mir"
@ Hibbelchen:
auch in der DDR war der Schwangerschaftsabbruch verboten. $153 StGB (DDR), 1972 verabschiedete die Volkskammer die "Fristenlösung".
Es ist unerheblich, ob Du für Dich den Schwangerschaftsabbruch straffrei sehen möchtest, entscheidend ist wohl, dass die Helfer dabei, also Ärzte, in einem rechtssicherem Raum Schwangerschaftsabbrüche vornehmen können - und das bietet der §218a StGB an.
Ärzte oder sonstige Personen, die illegal Schwangerschaftsabrüche vornehmen, werden weiterhin mit Strafe bedroht: bis zu drei Jahren und in schweren Fällen sogar 5 Jahre. Außerdem (und das ist früher ja auch passiert) verlören sie ihre Approbation.Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
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11.09.2008, 15:26
AW: "Mein Bauch gehört mir"
Du bist aber streng
Zitat von Hibbelchen
Es besteht die Möglichkeit, das Kind zur Adoption freizugeben.
Und Frauen leiden oft unter den psychischen Folgen einer Abtreibung, da es anscheinend nicht bloss darum geht, ein Stück unerwünschtes Fleisch zu entfernen.
Ich habe jahrelang mein Kind allein großgezogen, habe dem Staat nicht auf der Tasche gelegen. Bin ohne Unterstützung voll arbeiten gegangen, als mein Kind erst 1 Jahr alt war. Ich war so oft am körperlichen, seelischen und finanziellen Limit. Wo ist die Beratungsstelle dann? Oder du?
Da wäre vielleicht der Vater gefragt, oder die Eltern oder Freunde. Die Möglichkeit besteht, dass man in eine WG mit anderen alleinerziehenden Frauen zieht, die sich gegenseitig unterstützen.
Bist du denn total unglücklich mit deiner Situation ?
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11.09.2008, 15:58
AW: "Mein Bauch gehört mir"
Die Möglichkeit besteht zwar, aber niemand kann dazu gezwungen werden.
Zitat von schnarchstop
Und ich denke auch, dass das für viele Frauen völlig indiskutabel ist. Zumindest wäre es das für mich.
Wer ungewollt schwanger ist und weiß, dass er das Kind nicht will, der wird sich meistens auch keine 9 Monate Schwangerschaft mit allen Nebenwirkungen antun, um dann vielleicht doch schweren Herzens (weil dann eine Bindung entstanden ist) das Kind wegzugeben.
Wer den Knebelvertrag beim Jugendamt einmal unterschrieben hat, kommt da wohl nicht mehr raus, auch wenn er seine Meinung ändert. Denn das Kind ist da schon jemand anderem "versprochen".
Meines Wissens nach werden nicht umsonst Kinder, die zur Adoption freigegeben werden, per Kaiserschnitt unter Vollnarkose der Mutter "geholt". Eben damit die leibliche Mutter im Kreissal kein Theater machen kann. Und vor der Kreissaltür wartet dann schon die Tante vom Jugendamt und macht sich mit dem Kind aus dem Staub.
Nein, danke. Lieber Abtreibung als Freigabe zur Adoption. Zumindest für mich.
Wenn ich es 9 Monate in mir trage, dann ist es meins. Es dann abzugeben, ist die Hölle.
parfum
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11.09.2008, 16:24
AW: "Mein Bauch gehört mir"
Das ist eine falsche Information.
Zitat von parfum
Niemand kann einen Adoptionsvertrag vor einer Geburt unterschreiben. Der Adoption eines Kindes müssen die Eltern zustimmen. Sie kann von den Eltern frühestens 8 Wochen nach der Geburt des Kindes erteilt werden (§ 1747 BGB).
Außerdem wird ein Adoptionsvertrag vor einem Notar abgeschlossen. Das Jugendamt kann nur Adoptionen vermitteln, aber niemals Mütter zur Freigabe zwingen.Geändert von Opelius (11.09.2008 um 16:28 Uhr)
Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
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11.09.2008, 16:31
AW: "Mein Bauch gehört mir"
Das war mir neu. Sorry.
Zitat von Opelius
Aber dann frage ich mich, wo das Kind diese 8 Wochen nach der Geburt verbringt, wenn die Eltern es nicht wollen?
Das Kind 8 Wochen lang Zuhause zu haben, macht das Ganze dann ja noch schwerer für die Eltern.
Außerdem müssen doch die zukünftigen Adoptiveltern auch rechtzeitig informiert werden, sonst freuen sie sich vielleicht zu früh? Und die müssen doch auch Zeit haben, sich drauf einzustellen, dass sie bald einen Mitbewohner haben und ausgewählt wurden?
Edit: Und soweit ich weiß, dürfen die leiblichen Eltern das Kind gar nicht zu Gesicht bekommen. Also hieße das Heim von Anfang an?
parfum
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11.09.2008, 16:42
AW: "Mein Bauch gehört mir"
Wenn die leiblichen Eltern ( in Wirklichkeit ist es meistens nur die Mutter) das gerade geborene Kind nicht wollen, so kann das Jugendamt sofort eine Fremdunterbringung veranlassen, war es über die Absicht das Kind zur Adoption freizugeben informiert, so wird es den Säugling in die adoptionswillige Familie geben.
Zitat von parfum
Das Risiko des Scheiterns einer Adoption tragen ausschließlich die adoptionswilligen Eltern. Sie bangen dann, bis sich die Mutter evtl. entschließt den Adoptionsvertrag zu unterschreiben. Wenn die Mutter aus dem "richtigen" Milieu kommt und innerhalb der 8-Wochenfrist untertaucht, so machen die adoptionswilligen Eltern eine lange tragische Odyssee mit.Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
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11.09.2008, 16:45
AW: "Mein Bauch gehört mir"
Warum? Wenn der Vertrag noch nicht unterschrieben war, dann haben sie doch auch kein Anrecht auf das Kind? Die leibliche Mutter kann sich doch immer noch entscheiden, ihr Kind doch zu behalten? Oder habe ich dich jetzt falsch verstanden?
Zitat von Opelius
Somit bliebe doch die Möglichkeit, die adoptionswilligen Eltern für ein anderes Kind vorzumerken, dessen Geburt bald bevorsteht?


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