Der Kieler Piraten-Abgeordnete Patrick Breyer (Jurist) und die Themenbeauftragte für Datenschutz der Piratenpartei Deutschland Katharina Nocun werden als Hauptbeschwerdeführer eine Verfassungsbeschwerde gegen das Bestandsdatengesetz einreichen.

Mit der am 7. Mai 2013 gestarteten Sammel-Verfassungsbeschwerde können sich Bürger kostenfrei der Beschwerde anschließen.

Hier können Sie sich KOSTENLOS an der Sammelklage beteiligen. Bitte tun Sie es. Vielen Dank!

Die Kläger sehen das Gesetz zur Datenabfrage als verfassungswidrigen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung. Vor Gericht vertreten wird sie der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der bereits erfolgreich die Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung vertreten hat.

Jurist Breyer sagt:

" Das Vorgängergesetz der damaligen rot-grünen Koalition hat das Bundesverfassungsgericht in mehreren Punkten als verfassungswidrig eingestuft. Auch das neue Gesetz steht in mindestens sechs Punkten mit dem Grundgesetz in Konflikt. Den Datenzugriff durch eine elektronische Schnittstelle weiter zu erleichtern, ist unverhältnismäßig und verfassungswidrig. Entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sollen Zugriffe auf Kommunikationsdaten durch Polizeibehörden nicht beschränkt werden auf Fälle konkreter Gefahr oder des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat"