Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
1. Niemand wird heutzutage mehr "entmündigt". Es gibt eine Betreuung je nach den indivduellen Erfordernissen. Bei einer alten, dementen, kranken Großmutter wird die Betreuung sehr umfassend sein. Frag mal bei Gericht, beim Landratsamt, bei der Stadtverwaltung nach: Es gibt die Möglichkeit, sich als Betreuer fachkundig beraten zu lassen.
Ja, ganz wichtiger Hinweis.

2. Die Pflegestufe
Heißt in D seit einigen Jahren "Pflegegrad" und ist etwas anders konzipiert.

6. Es wurde schon erwähnt: Wenn dein Jahreseinkommen unter 100000 Euro liegt, musst du nichts zum Pflegeheim beisteuern. Es wird lediglich geprüft, ob die Oma Vermögen hat. Das wird natürlich herangezogen.Wenn z.B. das Mehrfamilienhaus ihr gehört, wird der Staat erst darauf zurückgreifen, bevor er mit finanzieller Hilfe einspringt. Das heißt allerdings nicht, dass das Haus dann verkauft werden muss und ihr ausziehen müsst! Wie genau das läuft, müsste ich erst recherchieren... Bekannte hatten das neulich. Aber Du wirst auf jeden Fall nicht finanziell herangezogen.
Es könnte u.U. so sein, dass auf das derzeit nicht verwertbare Haus eine Hypothek eingetragen wird in Höhe des Betrags, den das Amt vorlegt, und der fällig wird, wenn das Haus verwertet (=verkauft) werden kann. So hier geschehen.