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  1. Inaktiver User

    Kinder als gesetzliche Betreuer der Eltern - alte Eltern mit amtlichem Betreuer

    Hallo an alle,

    ich hatte mich wegen privater "Kriegsschauplätze" einige Wochen hier zurückgezogen, habe mich aber heute wieder angemeldet.

    Derzeit beschäftigt mich das Thema Betreuung alter Eltern.

    Meine Mutter (85) ist aktuell vor einigen Tagen in die Psychiatrie gekommen, bzw. hat sie sich selbst einweisen lassen. Ihr ist alles über den Kopf gewachsen. Ist eine längere Geschichte, die man vielleicht unter meinem vorherigen Nick (Sarolta) nachlesen kann.

    Sie äußert nun den ernsthaften Wunsch, in ein Pflegeheim zu gehen. Seitens der Ärzte in der Psychiatrie kam die Frage auf, ob es einen Betreuer gibt bzw. ob wir als Kinder (ich habe noch einen Bruder) das übernehmen möchten, falls nötig.

    Mich würden jetzt Erfahrungen mit beiden Lösungen interessieren: Töchter/Söhne, die die gesetzliche Betreuung eines Elternteils übernommen haben und andererseits Familien, wo ein gesetzlicher Betreuer eingesetzt wurde.
    Ich muss dazu sagen, dass es eher keine gute Idee wäre, wenn ich die Betreuung übernehmen würde, denn unser Verhältnis ist sehr schwierig. Andererseits fühle ich mich dennoch immer noch in gewisser Weise verantwortlich. Meinem Bruder geht es ähnlich.

    Über Antworten würde ich mich freuen :-)

    Sarolta

  2. Inaktiver User

    AW: Kinder als gesetzliche Betreuer der Eltern - alte Eltern mit amtlichem Betreuer

    Ich kenne eigentlich jede mögliche Konstellation.
    Die Kinder übernehmen die Betreuung, Eltern und Kinder sind glücklich. Alle Beteiligten waren aber auch vorher schon miteinander glücklich.
    Ein gesetzlicher Betreuer wird bestellt, Eltern oder Kinder oder beide glücklich oder unglücklich.

    Wenn Kinder die Betreuung übernehmen und entweder Kinder oder Eltern sind damit unglücklich, kann das geändert werden. Ein Wechsel zum gesetzlichen Betreuer ist möglich.

    Ihr könnt alle Betreuungsbereiche übernehmen oder auch nur einen Teil, ihr könnt die Betreuung aufteilen.

    Wenn die Beziehung bisher angespannt war, ist ein gesetzlicher Betreuer vielleicht besser.

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    AW: Kinder als gesetzliche Betreuer der Eltern - alte Eltern mit amtlichem Betreuer

    Ich würde es selber übernehmen.

    Gesetzliche Betreuer haben die Hand ziemlich locker sitzen, wenn sie finanzielle Entscheidungen treffen und es sich nicht um ihr eigenes Geld handelt.

    Einem Bekannten wollte so eine Betreuerin, die als Urlaubsvertretung unterwegs war einen Aufgang für 60000 Euro einbauen lassen. Wären die Kinder nicht schnell eingeschritten, wär das Geld futsch für was völlig Unnötiges verbrannt worden.

    Wäre das Geld des Mannes weg gewesen, wäre man dann auf die Kinder zugekommen und die hätten dann latzen müssen für die Unterbringung des Bekannten.

    Oder noch so eine Familie, die mir bekannt ist: Besitzgegenstände ihrer Mutter wurden veräußert. Nachher hat die Bekannte diese auf einer Internetseite gefunden...die Betreuerin hatte die Gegenstände für einen Apfel und an Ei an ihren Ehemann verscheuert, der professionellen Handel damit betreibt.

    Die Betreuerin hatte es auch geschafft ein Haus zu verkaufen, auch an einen Bekannten zu einem Vorzugspreis. Nachher als das Geld für die Pflege weg war, ist sie dann noch dreist auf die Familie zugekommen und hat Forderungen erhoben.
    Geändert von Cara123 (04.08.2018 um 17:33 Uhr)

  4. Inaktiver User

    AW: Kinder als gesetzliche Betreuer der Eltern - alte Eltern mit amtlichem Betreuer

    Ich denke auch, ein gesetzlicher Betreuer wäre wahrscheinlich besser. Vielleicht könnten wir aber als Kinder den medizinischen Part übernehmen...ich muss mich nochmal einlesen.
    Naja, das Ganze ist jetzt in der Schwebe und gerade erst akut geworden. Es bleibt spannend...

    Sarolta

  5. Inaktiver User

    AW: Kinder als gesetzliche Betreuer der Eltern - alte Eltern mit amtlichem Betreuer

    Zitat Zitat von Cara123 Beitrag anzeigen
    Ich würde es selber übernehmen.
    Gesetzliche Betreuer haben die Hand ziemlich locker sitzen, wenn sie finanzielle Entscheidungen treffen und es sich nicht um ihr eigenes Geld handelt. ..
    Dieses Problem wäre hier (glücklicherweise oder leider) nicht gegeben.
    Meine Mutter hat nullkommanichts an Geld, was man verprassen könnte.
    Im Gegenteil, sie muss einen Antrag auf "Hilfe zur Pflege" beim Sozialamt stellen, damit das Pflegeheim finanzierbar ist.

    Sarolta

  6. gesperrt

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    AW: Kinder als gesetzliche Betreuer der Eltern - alte Eltern mit amtlichem Betreuer

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Dieses Problem wäre hier (glücklicherweise oder leider) nicht gegeben.
    Meine Mutter hat nullkommanichts an Geld, was man verprassen könnte.
    Im Gegenteil, sie muss einen Antrag auf "Hilfe zur Pflege" beim Sozialamt stellen, damit das Pflegeheim finanzierbar ist.

    Sarolta
    bedenke bitte, das du bei einem gesetzlichen betreuer "nichts mehr zu melden hast"
    wenn dieser wegen verwirrtheit deiner mutter einen antrag stellt, das sie beispielsweise ein gitter an das bett bekommt, kannst du wenig bis nichts dagegen tun
    ob dir und deiner mutter das dann gefaellt oder nicht
    ebenso bei der gabe von medikamenten

    ich habe bewußt mal etwas dargestellt, was nicht angenehm ist
    darueber sollte man sich wirklich im vorfeld gedanken machen

    lasse dich zu dem thema ausfuehrlich beraten, bevor du eine entscheidung triffst

    und vor allen dingen mache es alleine, das du nicht bei jeder kleinigkeit deinen bruder um sein einverstaendnis bitten mußt

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    AW: Kinder als gesetzliche Betreuer der Eltern - alte Eltern mit amtlichem Betreuer

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Dieses Problem wäre hier (glücklicherweise oder leider) nicht gegeben.
    Meine Mutter hat nullkommanichts an Geld, was man verprassen könnte.
    Was möchte denn deine Mutter? (wenn sie sich dazu äußern kann)

    Ich bin halt immer vorsichtig... wenn man einmal eine offizielle Seite "drin" hat, kriegt man diese nicht so schnell raus und es entscheidet immer jemand anderes über die andere Person und macht vielleicht Dinge, die einem nicht gefallen oder macht die Dinge nicht, die man sinnvoller fände.

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    AW: Kinder als gesetzliche Betreuer der Eltern - alte Eltern mit amtlichem Betreuer

    Ich kann mir auch vorstellen, dass ein gesetzlicher Betreuer den Betreuten als einen von vielen betrachtet. Die machen das ja hauptberuflich. Wenn es mal schnell gehen muss mit irgendeiner Entscheidung, ist er im Zweifel nicht sofort greifbar oder hat auch noch fünf andere Eilfälle zu bearbeiten, sodass man sich hinten anstellen muss.

    Und dass die Kinder und anderen Verwandten überhaupt kein Wörtchen mehr mitzureden haben, ist auch nicht ohne.

    Die Abbestellung des Betreuers, weil man mit irgendwelchen Entscheidungen nicht einverstanden ist, ist auch nicht ohne weiteres möglich bzw. die Mühlen mahlen langsam oder gar nicht.

  9. Inaktiver User

    AW: Kinder als gesetzliche Betreuer der Eltern - alte Eltern mit amtlichem Betreuer

    Zitat Zitat von Cara123 Beitrag anzeigen
    Was möchte denn deine Mutter? (wenn sie sich dazu äußern kann)
    Ich bin halt immer vorsichtig... wenn man einmal eine offizielle Seite "drin" hat, kriegt man diese nicht so schnell raus und es entscheidet immer jemand anderes über die andere Person und macht vielleicht Dinge, die einem nicht gefallen oder macht die Dinge nicht, die man sinnvoller fände.
    Ich verstehe deine Einwände absolut, mir gehen ähnliche Gedanken im Kopf herum.
    Ich glaube, meine Mutter rechnet nicht damit, dass jemand eine Betreuung vorschlägt.
    Bisher wurde sowas auch immer abgelehnt, da sie "orientiert" war und ihren Willen äußern konnte.
    Ich weiß nicht, wie es jetzt aktuell ausgehen wird.
    Momentan ist sie sehr neben der Spur, das liegt wahrscheinlich auch an den Medikamenten.

    Sarolta

  10. Inaktiver User

    AW: Kinder als gesetzliche Betreuer der Eltern - alte Eltern mit amtlichem Betreuer

    Nicht alle Betreuer sind schlecht. Aber natürlich gibt es die auch.

    Wenn die Kinder aus Pflichtgefühl oder aus moralischen Gründen die Betreuung übernehmen, aber sonst die Beziehung schwierig ist, dann leiden unter Umständen Kinder und Eltern unter dieser Entscheidung. Neutrale Dritte, die keine gemeinsame Geschichte mit den Eltern haben, können da besser helfen.

    Man kann sich ja vor der Entscheidung des Gerichts eine Wunschperson aussuchen und dies beim Antrag angeben, genauso können bestimmte Personen ausgeschlossen werden.

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