Hallo,
jetzt am Wochenende saßen wir in einem Grüppchen zusammen und es kam die Rede auf VV (Vorsorgevollmacht) und PV (Patientenverfügung).
Der Grundgedanke war- alles greift erst dann, wenn es benötigt wird- also wenn man stirbt (PV) oder nicht mehr selbst kann zB durch Demenz oder Schlaganfall(VV).
Und dann kam auf den Tisch, dass die VV ab DEM Moment gilt, wo sie unterschrieben wird und man damit ab diesem Moment dem anderen -theoritisch- ausgeliefert ist- immerhin hat man alle Rechte für Handeln und Tun abgegeben.
DAS hat dann schon zugeführt.....und der Frage- ist das tatsächlich so?
Und wenn- wie weit könnte so ein Missbrauch schlimmstenfalls gehen?
Wir müssen nicht darüber sprechen, dass man die Vollmacht nur einer Vertrauensperson übergibt- trotzdem- Missbrauch IST möglich und jetzt ist meine Frage, welche das denn schlimmstenfalls sein kann?
Oder kann man schreiben, dass die VV erst gilt, wenn die bewiesene Geschäftsunfähigkeit vorliegt (zB durch einen Arzt, der die Demenz attestiert)?
Kann mir dazu jemand was sagen?
lg kenzia
Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 62
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19.02.2018, 06:15Inaktiver User
Vorsorgevollmacht- Patientenverfügung
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19.02.2018, 06:50Inaktiver User
AW: Vorsorgevollmacht- Patientenverfügung
Nur theoretisch. Wir haben eine.
Und das allerletzte Wort hat ein Arzt wenn die Situation nicht eindeutig ist.
Du kannst also deinen Mann nicht in die Klapse sperren nur weil du eine VV hast.
Diese Sorge haben wir allerdings nicht weil wir uns vertrauen.
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19.02.2018, 07:00
AW: Vorsorgevollmacht- Patientenverfügung
Das steht doch explizit drin und man legt es fest.
Man gibt die Entscheidungen in der Vollmacht ab, wenn man es selber nicht mehr tun kann.
Nicht, ab sofort.
In der Verfügung gibt man an, wie entschieden werden soll.
Das soll jetzt keine Werbung sein, aber von der Stiftung Warentest gibt es gute Vorlagen mit ausführlicher Erklärung der einzelnen Punkte.
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19.02.2018, 07:16
AW: Vorsorgevollmacht- Patientenverfügung
nein kenzia
man ist nicht ausgeliefert
schau dir bitte diese beiden vollmachten mal an, hat ein bekannter anwalt von mir geprueft und beide abgesegnet
da steht es auch drin, was du genau in "fremde haende" legst
es duerfte keine werbung sein
Zwei einander erganzende Vorsorgevollmachten zum Ausdrucken | Zentralstelle Patientenverfugung | humanistisch.de
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19.02.2018, 07:40Inaktiver User
AW: Vorsorgevollmacht- Patientenverfügung
Ah ok......danke

Hier finde ich in der VV den Zusatz:
Dieses Dokument gilt als Vorsorge-Vollmacht.
Sie ist nur gültig, wenn der Bevollmächtigte zusätzlich ein ärztliches Attest vorlegt, dass ich meine hier genannten Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann.
Einer in der Gruppe erzählte von einem Notarbesuch- bei dem er sich nur aufklären lassen wollte und der hat wohl gesagt, dass genau DAS nciht gehen würde.
Man könnte so eine Vollmacht nicht begrenzen- also wie hier- mit einem Arztattest.
Ok- gehen wir jetzt von einem Arzt-Attest aus- gäbe es dann Situationen, in denen dieser Aspekt hinderlich ist?
ich mein- klar braucht man erstmal einen Termin, eine Untersuchung und dann den Schrieb, dass der Betroffen nichts merh selbst regeln kann. Aber könnte es auch Situationen geben, wo das wiederum nicht gut ist?
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19.02.2018, 08:10Inaktiver User
AW: Vorsorgevollmacht- Patientenverfügung
Willst du denn aktuell eine VV oder PV?
Sonst würde ich sagen, laß dich von einem Notar beraten.
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19.02.2018, 09:16Inaktiver User
AW: Vorsorgevollmacht- Patientenverfügung
Ich hab keine, habe aber immer schonmal drüber nachgedacht- macht ja Sinn.
Dachte jetzt auch, dass es ganz einfach wäre und nur unsere Runde durcheinander mit Wissen
Der Gedanke, dass ein anderer einem sonstwas "könnte"-- ist halt prinzipiell weniger verlockend- selbst, wenn man dem anderen vertraut.
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19.02.2018, 09:29
AW: Vorsorgevollmacht- Patientenverfügung
Kann ich auch nur empfehlen. Es gibt ein Buch von der Stiftung Warentest, das alle Vollmachtstypen genau erklärt, wo die Fußangeln sind und wie man (nicht) formulieren sollte. Das Buch enthält auch Vordrucke als Anregungen.
Bitte hier nur aufpassen: die Anregungen sind teilweise auch als Ankreuzvorlagen konzipiert: die darfst Du so natürlich nicht 1:1 verwenden. Die Vollmacht muss am Ende als "Freitext" von Dir formuliert sein.
Aber inhaltlich ist das Buch wirklich sehr gut, finde ich.
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19.02.2018, 09:41
AW: Vorsorgevollmacht- Patientenverfügung
Der Witz ist, dass man ja jemand festlegt, der einem sonstwas "kann" - weil man eben nicht will, dass das ein gesetzlich bestimmter Vertreter kann.
Eine Vollmacht hebelt nicht geltendes Recht aus und das verhindert, dass mir jemand gegen meinen Willen irgendwas "kann".
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das ein Notar behauptet, da hat wohl eher dein Bekannter nicht richtig zugehört.
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19.02.2018, 10:27Inaktiver User
AW: Vorsorgevollmacht- Patientenverfügung
Schreib dir Pn.


geführt.....und der Frage- ist das tatsächlich so?
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