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    Stirnrunzeln General- und Vorsogevollmacht

    Hallo,
    mein Schwiegervater ist nach einem Schlaganfall (linke Seite gelähmt) ins Pflegeheim gekommen. Meine Schwiegermutter ist noch zu Hause, aber kann nicht mehr aus dem Haus. Das heißt wir müssen einkaufen, putzen und vor allem alles schriftliche erledigen. Mein Schwiegervater (90 J-.) weigert sich, seinem Sohn eine Vollmacht zu geben. Es sei nicht krank und will das nicht. Was meint ihr dazu ? Wie sind eure Erfahrungen ? Wir setzen das mit Vertrauen gleich, das wohl nicht gegeben ist. Ich muss dazu sagen, dass mein Mann kein gutes Verhältnis zu seinem Vater hat, da der sehr bestimmend und dominant ist. Aber jetzt müssen wir einfach alles machen, denn es ist sonst niemand da.
    Die Hoffnung stirbt zuletzt

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    AW: General- und Vorsogevollmacht

    Zitat Zitat von Babsch Beitrag anzeigen
    Das heißt wir müssen einkaufen, putzen und vor allem alles schriftliche erledigen. Mein Schwiegervater (90 J-.) weigert sich, seinem Sohn eine Vollmacht zu geben. Es sei nicht krank und will das nicht.
    Wie ist denn Deine/Eure Einschätzung? Kann er es denn tatsächlich noch; kann er noch seinen Geschäften nachgehen ("alles schriftliche"; s.o.)? Ist die Schwiegermutter noch geschäftsfähig?

    Sonst: Betreuung beantragen, die wird aber eher keine Vollmacht für Euch zur Folge haben, sondern für einen bestellten Betreuer.

    Wenn Ihr ohne Vollmacht und ohne Betreuer in deren Geschäftsdingen stellvertretend agiert, kann Euch das böse auf die Füße fallen.

  3. Inaktiver User

    AW: General- und Vorsogevollmacht

    gebt das in neutrale hände.

    einen betreuer bestellen, beantragen.

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    AW: General- und Vorsogevollmacht

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    gebt das in neutrale hände.

    einen betreuer bestellen, beantragen.
    Liebe Brighid,

    geht das denn, wenn der alte Her das nicht möchte?

    Hallo Babsch,

    Aber jetzt müssen wir einfach alles machen, denn es ist sonst niemand da.
    Nein, das MÜßT Ihr nicht; sucht eine verläßliche Putzhilfe für ein- oder zweimal die Woche. Vielleicht hat Deine SchwieMu schon eine Pflegestufe?

    FG von Helga

    „Nehmen sie die Menschen wie sie sind, denn andere gibt es nicht“
    Konrad Adenauer

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    AW: General- und Vorsogevollmacht

    Schwierige Situation, wenn Vater und Sohn ein schlechtes Verhältnis haben .

    Könnte die Schwiegermutter nicht mal mit ihrem Mann reden wg. der Vollmacht?

    Sicher würden beide nicht wollen, dass ein Fremder die Betreuung übernimmt, oder?

  6. Inaktiver User

    AW: General- und Vorsogevollmacht

    wenn es um amtliche dinge geht- muss bei menschen, die keine angehörige haben bzw. keine die sich kümmern auch ein amtlicher betreuer bei.

    in diesem fall ist der alte herr im pflegeheim untergebracht. jegliche regelung mit dem heim, die finanzen etc----------------- die klassischen aufgaben für einen/eine betreuer/in.

    der alte herr traut seinem sohn nicht- voila. dann die heimleitung ansprechen- die sind beim papierkram was benötigt wird fürs amtsgericht, bestimmt behilflich.

    denn betreuer für patienten in einem pflegeheim------------- ist alltag dort.


    wenn die beziehung zwischen vater und sohn so schlecht ist- warum sich verdächtigungen bis anschuldigungen bis beleidigungen, im besten fall "nur" bösen worten, aussetzen? warum?

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    AW: General- und Vorsogevollmacht

    Zitat Zitat von KHelga Beitrag anzeigen
    Liebe Brighid,

    geht das denn, wenn der alte Her das nicht möchte?
    Ja, dann wird ein Gutachten erstellt - ob Betreuung angesagt ist.

    Falls Schwiemu auch nicht mehr geschäftsfähig erscheint, dann über beide jeweils ein Gutachten.

    Daher meine Frage. Schwiegermutter sollte sonst theoretisch ja dann auch noch "alles schriftliche" erledigen können, nach dem Schlaganfall des Mannes.

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    AW: General- und Vorsogevollmacht

    Danke für die Antwort, liebe SigorinaLimoncella.

    FG von Helga

    „Nehmen sie die Menschen wie sie sind, denn andere gibt es nicht“
    Konrad Adenauer

  9. gesperrt

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    AW: General- und Vorsogevollmacht

    Sonst: Betreuung beantragen, die wird aber eher keine Vollmacht für Euch zur Folge haben, sondern für einen bestellten Betreuer.
    Beantragt beim Famieliengericht/Amtsgericht eine Betreuung für den Schwiegervater.
    Ihr könnt den Richter schriftlich bitten deinen Mann oder dich als Betreuer einzusetzen. Verwannte werden als Betreuer vom Gericht oft bevorzugt. Wenn das Gericht Euch die Betreuung überträgt, dann könnt ihr ohne Zustimmung des Schwiegervaters seine Angelegenheiten für ihn regeln.
    Es ist allerdings die Frage ob ihr das wollt.

    Ihr könnt das Gericht auch bitten, eine andere/fremde Person als Betreuer einzusetzen, dann habt ihr mit den finanziellen und rechtlichen Angelegheiten und der Heimunterbringung des Schwiegervaters nichts mehr zu tun.

    Grüße
    Luftpost

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    AW: General- und Vorsogevollmacht

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    gebt das in neutrale hände.

    einen betreuer bestellen, beantragen.
    Betreuerbestellung ist sicher sinnvoll . In vielen Gemeinden sind die amtsbetreuer so überlastet, das die Vormundschaftsgerichte gerne auf Familienangehörige zurückgreifen , auch da der Amtsbetreuer Kosten verursacht, die ggf auf die öffentl. Hand zurückfallen .
    Hat sich mit dem Posting von Luftpost überschnitten .

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