Inzwischen sind meine Eltern in ein Altenheim umgezogen und gewöhnen sich so langsam ein. Da die Rente meiner Eltern nicht ausreicht, um den Eigenanteil der Heimkosten zu finanzieren, werde ich beim Sozialamt einen Antrag auf Sozialhilfe stellen müssen. Zunächst einmal muss ja das Gesparte meiner Eltern aufgebraucht werden. Dass meine finanzielle Situation auch überprüft wird, ist mir klar. Was mich jedoch interessieren würde: Mein Vater kann von seiner Rente seine Heimkosten durchaus bezahlen, nur reicht es halt für seine Ehefrau nicht mehr. Meine Mutter bekommt nur eine sehr kleine Rente. Ist da jetzt nur ein Antrag für meine Mutter zu stellen oder werden die beiden Ehepartner zusammen gesehen? Denn in letzterem Fall würde quasi der Rest, der von meines Vaters Rente übrig ist, für den Eigenanteil meiner Mutter verwendet.......
Und: Empfiehlt es sich, den Antrag beim Sozialamt sofort zu stellen oder erst zu warten, bis sich abzeichnet, dass das Gesparte zur Neige geht??? Letzteres stelle ich mir aber als ungünstig vor, da der Antrag ja auch seine Zeit braucht.
Würde mich freuen, wenn die ein oder andere von ihren Erfahrungen in solch einer Angelegenheit berichten könnte!
LG Antaea
Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 10
-
30.05.2014, 11:29Inaktiver User
Altenheim - Unterstützung durch das Sozialhilfegesetz
-
30.05.2014, 11:38
AW: Altenheim - Unterstützung durch das Sozialhilfegesetz
ich würde mir einen Termin dort geben lassen, dann weiß man direkt Bescheid!
Es gibt aber neuerdings auch Ansprechpartner in Sachen Angehörigenberatung-muß du mal in deiner Nähe googeln
Aus aktuellem Anlass hab ich nämlich gerade festgestellt, dass das Netz tatsächlich irren kann
Obwohl in einem bestimmten Themenbereich überall die Meinung einheitlich war, hab ich in der Praxis das Glück, dass das Amt zu meinen Gunsten anders entschieden hat
Es wird Zeit für eine neue Signatur
-
30.05.2014, 11:42
AW: Altenheim - Unterstützung durch das Sozialhilfegesetz
Welche Pflegestufe hat die Mutter? Das Geld käme ja von der Pflegekasse auch dazu. Prüf für dich, wieviel Unterdeckung letztendlich überbleibt. Sagen wir mal, das sind 150 EUR. Als Beispiel. Könntest du das zahlen ? Dann bliebe dir der Tanz mit dem Sozialamt erspart. Sonst habe ich zu deinem Fall leider nichts beizutragen. Die Sozialämter beraten auch, hol dir doch da einen Termin.
Moderatorin im Forum
Trennung und Scheidung,
Kredite, Schulden und Privatinsolvenz,
Über das Kennenlernen
Reine Familiensache
-
30.05.2014, 11:55Inaktiver User
AW: Altenheim - Unterstützung durch das Sozialhilfegesetz
Meine Mutter hat Pflegestufe 1, mein Vater Pflegestufe 2. Der Anteil der Pflegekasse kommt auf jeden Fall dazu, das reicht bei meiner Mutter aber mit Sicherheit nicht. - Mir ist schon klar, dass ich einen Termin mit dem Amt brauche. Wollte halt nur vorher schon mal ein paar Infos, wie das läuft. Am Montag habe ich einen Termin mit dem Altenheim, um die Verträge zu unterschreiben. Ich sehe dann auch schon mal die Zahlen und werde dann wohl das Amt kontaktieren.......
-
30.05.2014, 11:58Inaktiver User
AW: Altenheim - Unterstützung durch das Sozialhilfegesetz
Hallo Antaea,
ich würde auch direkt zum Sozialamt gehen und ihnen die Sachlage schildern. Im Falle meiner Eltern war es so, dass zunächst das vorhandene Vermögen der beiden aufgebraucht wurde, gleichgültig, wieviel mein Vater und meine Mutter für ihre jeweilige Unterbringung zahlen mussten und in der Regel sind sich Eheleute gegenseitig zu Unterhalt verpflichtet. Erst an zweiter Stelle würde der Differenzbetrag gegebenenfalls von Dir gefordert.
Auch würde ich Dir dazu raten, Dich in die Materie "Elternunterhalt" einzulesen, denn noch kannst Du ganz legal Dinge tun, damit Du nicht immens hohe Unterhaltskosten bezahlen musst. Zum Beipiel kannst Du noch Geld anlegen für Deine eigene Altersvorsorge.
-
30.05.2014, 20:44
AW: Altenheim - Unterstützung durch das Sozialhilfegesetz
Hast du schon einmal Kontakt zum Sozialdienst im Heim aufgenommen?
Die sollten dich dort auch kompetent und einzelfallbezogen beraten können.
-
02.06.2014, 17:54Inaktiver User
AW: Altenheim - Unterstützung durch das Sozialhilfegesetz
Hey, Antaea- das ging dann ja doch recht schnell mit dem Umzug Deiner Eltern, Du scheinst sehr erfolgreich Überzeugungsarbeit geleistet zu haben!
Ausnahmsweise geht es etwas einfacher, als Du denkst: Wenn Du Im Heim die Verträge unterschreibst und Zahlen siehst, kannst Du die Heimleitung/ PDL beauftragen, sofort Hilfe zur Pflege (so heißt das wirklich) zu beantragen. Das Heim muss dann nämlich nicht nur Dir Kostenvoranschläge über die zu erwartenden Kosten pro Monat (die um nicht mehr als 20% überschritten werden dürfen) vorlegen und durch Deine Unterschrift "absegnen" lassen, sondern auch dem Sozialamt diese Kostenvoranschläge übergeben. Da das Heim letztlich ja seine Kosten decken möchte, ist es eigentlich daran interessiert, dass diese Vorgänge reibungslos und zeitnah angeleiert werden. Und es ist schlichtweg deren Job, sich um Kostendeckung zu kümmern. Das Sozialamt wendet sich dann zwecks Offenlegung Deiner Vermögensverhältnisse (und der Deiner Eltern)und Klärung deines Selbstbehaltes an Dich und wird nach Prüfung festlegen, ob Du zum Elternunterhalt verpflichtet werden kannst oder nicht.
Gruß aus dem Norden
Styna
-
02.06.2014, 22:15Inaktiver User
AW: Altenheim - Unterstützung durch das Sozialhilfegesetz
Liebe Styna, es war ein hartes Stück Arbeit und es ist noch nicht vorbei...... Mein Vater war vor ca. 4 Wochen wieder im Krankenhaus und der dortige Sozialdienst hat nachgehakt, wie mein Vater wohnt und wie er versorgt wird. Ich schilderte der Dame die Situation und die hat dann innerhalb von 2 Tagen ein Doppelzimmer für meine Eltern ausfindig gemacht. Ein sehr schönes Seniorenheim und in ihrer Heimatstadt. (Ich hatte nämlich erst in Erwägung gezogen, sie bei mir in der Nähe unterzubringen, hätte die beiden aber dann aus ihrem gewohnten Umfeld herausgerissen.) Zeitgleich war dann die 2. Begutachtung durch den MDK und die Dame hat gesehen, dass bei meiner Mutter Pflegebedarf besteht und ihr dann Pflegestufe 1 zugestanden.
Meine Eltern haben zwar einerseits gesagt, dass es gut wäre, in ein Altenheim zu gehen.... andererseits wollten sie das offensichtlich nicht wirklich. Die erste Woche im Altenheim war schlimm und es ist noch nicht vorbei. Sie wollen wieder nach Hause und glauben, das würde daheim alles wunderbar klappen. Was allerdings so gar nicht der Fall war. Aber das ist jetzt eine andere Geschichte.
Heute habe ich die Heimverträge unterschrieben und Zahlen vorliegen. Allerdings hat die Heimleitung mir gesagt, dass ich mich mit dem Sozialamt in Verbindung setzen soll und zwar umgehend und nicht erst, wenn die Ersparnisse meiner Eltern aufgebraucht sind. Denn von ihren Ersparnissen wird jetzt vorerst der Anteil meiner Mutter gezahlt. Nun - ich werde das Amt jetzt kontaktieren und dann sehen wir weiter......
LG Antaea
-
10.06.2014, 10:30
AW: Altenheim - Unterstützung durch das Sozialhilfegesetz
Die Träume sind geheime Tunnel, durch die wir zurück-
kehren, so daß wir einen Moment lang wieder sind, wer
wir waren
Aharon Appelfeld
-
15.06.2014, 20:57Inaktiver User
AW: Altenheim - Unterstützung durch das Sozialhilfegesetz
Inzwischen habe ich mit dem Sozialamt Kontakt aufgenommen. Man kann dort telefonisch einen Antrag stellen und die bestehenden Fakten darlegen. Da meine Eltern etwas gespart haben, müssen sie zunächst den fehlenden Betrag vom Ersparten dazu steuern, bis zu einem Restbetrag von ca. 3.100,00 €. Es ist bei meinen Eltern so, dass mein Vater seinen Heimanteil von seiner Rente zahlen kann und vom verbleibenden Rest 105,00 € behalten darf. Erst dann ist er meiner Mutter gegenüber unterhaltspflichtig, es ist jedoch lediglich ein geringer Betrag, mit dem er seine Frau unterstützen kann. Meine Mutter bekommt dann vom Sozialamt Unterstützung. 4 Wochen bevor nun das Ersparte bis auf die oben genannte Summe aufgebraucht ist, muss ich die Unterlagen einreichen.


Zitieren
