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    Unterhalt für die Kinder

    hallo,ich bin seit 6 monaten getrennt von meiner frau, die kinder sind bei mir geblieben und nun erwarte ich von ihr auch, dass sie mir unterhalt zahlt für die kinder,mir bleiben incl.kindergeld 1900 euro zum leben,davon muss ich noch hypothek vom haus bezahlen 150.-euro und gebe meiner noch frau noch 150 euro ab,weil sie nicht klar kommt,sie arbeitet 10 tage im monat bekommt dafür 870 netto,plus 150.- von mir und hat noch einen nebenjob.ihre miete mit allen kosten incl.versicherung,auto,gas wasser und so eben alles bträgt 600 euro mit 80 euro diesel für das auto.kontakt haben wir nur noch per anwalt,sie forderet von mir noch trennungsunterhalt und ich drehe am rad,die kids sind 16/14, also pupertätsalter wissen schon was sie wollen.ich bin ein mann der seine kinder über alles liebt und sein letztes hemd geben würde,aber irgendwie ist die luft bei mir raus.was kann ich machen?

  2. Inaktiver User

    AW: Unterhalt für die Kinder

    Deinen Anwalt ihr Forderungssschreiben beantworten lassen.

  3. Inaktiver User

    AW: Unterhalt für die Kinder

    das kannst du nur übern anwalt regeln.

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    AW: Unterhalt für die Kinder

    Hallo lieber,

    Deine Frau muss wohl kein KU zahlen, da der Selbstbehalt bei 900,- Euro liegt, andererseits kann ich mir nicht vorstellen, dass Du TU zahlen musst, da ja Freibeträte für Kinder etc. abgezogen werden, sowie Kindergeld nicht zu Deinem Einkommen gerechnet werden dürfen. Desweiteren köntte Deiner Frau ja auch ein Vollzeitjob zugemutet werden!!! Also guten FACHanwalt suchen und das ganze von diesem regeln lassen!!!

    Und viel Glück
    wellengang

  5. Inaktiver User

    AW: Unterhalt für die Kinder

    da es unterschiede zwischen trennungsunterhalt, den sie offensichtlich beantragt hat und nach-ehelichen-unterhalt, den es nicht mehr gibt oder nur noch in einzelnen fällen- anwalt und durchrechnen lassen.

  6. User Info Menu

    AW: Unterhalt für die Kinder

    Ja,ich lasse mich überraschen, ziemlich alle von der Psyche bin ich schon.

  7. Inaktiver User

    AW: Unterhalt für die Kinder

    Wenn Deiner Frau ein Vollzeitjob zumutbar ist, hast Du auch die Chance Kindesunterhalt zu bekommen. Du mußt sicherlich keinen Unterhalt zahlen. Aber das solltest Du besser einen Anwalt klären lassen.

    Alles Gute. M

  8. Inaktiver User

    AW: Unterhalt für die Kinder

    Das sind doch alles Spekulationen - wir haben viel zu wenig Informationen. Wir wissen doch nichtmal, ob das ältere Kind bereits eigenes Einkommen hat. Oder ob Vermögen vorhanden ist - bei ihm oder bei ihr. Und was ist mit dem Haus? Wenn es im gemeinsamen Eigentum steht, aber der TE es allein mit den Kindern bewohnt, dürfte hier eine Mietentschädigung in Frage kommen, was aber wieder abhängig vom Wohnwert ist. Wir wissen weder, welcher Arbeit die Frau nachgeht, noch wissen wir, ob es dem TE zumutbar wäre, eine besser bezahlte Stelle anzunehmen.

    Ganz klar ein Fall für den Anwalt.

  9. Inaktiver User

    AW: Unterhalt für die Kinder

    ich habe mir das anfangsposting nochmal durchgelesen.

    nach meinen recht geringen rechtlichen kenntnissen wirst du unterhalt für die kinder erst bekommen bzw. fordern können, wenn du das haus los bist. denn das stellt, trotz hypothek einen nicht unbeträchtlichen wert dar. und es wäre nicht das erste haus, das im laufe eines scheidungsverfahrens unter den hammer kommt.

  10. Inaktiver User

    AW: Unterhalt für die Kinder

    Anwalt!!!
    zum vorher einlesen, empfehle ich finanztip.de / Ehegattenunterhalt. Und brighid hat recht, das Haus wird als Wohnvorteil gerechnet. Selbst wenn du allein die Hypothek tragen wirst.
    Ich kenne auch etliche Familien, die nach Bauende des Hauses zerbrachen und es nicht mehr halten konnten, weil die Finanzdecke viel zu kurz bei einem Verdiener war.

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