? Ich erinnere mich genau, dass Palme von einer "Anhörung" bei Gericht berichtet hat, davon was die Richterin und der Kindesvater gesagt hätten und davon, dass das Gericht fälschlicherweise ihre fehlende Unterschrift nicht berücksichtigt hätte.
Was für eine Verhandlung soll denn jetzt noch Ende Oktober stattfinden?
eine anhörung besagt nicht gleich einen beschluss![]()
es war eine anhörung .... die verhandlug folgt ende oktober![]()
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Thema: Umgangsverbot
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10.10.2008, 18:23Inaktiver User
AW: Umgangsverbot
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10.10.2008, 18:25
AW: Umgangsverbot
Zitat von Inaktiver User
Aber, aber, wo steht das denn
"Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.“
Abraham Lincoln
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10.10.2008, 18:27Inaktiver User
AW: Umgangsverbot
oh das hatte ich ja nor gar nicht gelesen !!!
wo steht das denn... und für so ein handeln von seitens der polizei, gericht etc. müssen ganz andere sachen passierenDas kann ein ganz böses Eigentor geben. Wenn der Vater ein gerichtlich beschlossenes Umgangsrecht hat, kann er es durchsetzen - schlimmstenfalls kann er das Kind gewaltsam mit Gerichtsvollzieher und Polizei holen. Und für das weitere Verfahren macht es den denkbar schlechtesten Eindruck, wenn Palme einen Gerichtsbeschluss einfach ignoriert.
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10.10.2008, 18:29Inaktiver User
AW: Umgangsverbot
Irgendwie hatte ich den Eindruck, dass der ganze Strang um das Problem geht, dass Palme mit dem Umgang unzufrieden ist und ihn unterbinden möchte. Auf die Idee, dass sie den Umgang freiwillig gewährt und der richtige Ratschlag gewesen wäre: "Dann lass es halt bleiben" bin ich nicht gekommen. Mea culpa.
Wo ist denn überhaupt das Problem, wenn Palme überhaupt nicht verpflichtet wurde, den Umgang zuzulassen?
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10.10.2008, 18:31Inaktiver User
AW: Umgangsverbot
Zitat Maxime: "wo steht das denn... und für so ein handeln von seitens der polizei, gericht etc. müssen ganz andere sachen passieren"
Meine Güte, so naiv bist du aber nicht wirklich, oder? Langsam frage ich mich, welches Fach du studierst (frage ich mich ehrlich gesagt schon die ganze Zeit wegen der vielen Rechtschreibfehler - wohl ehr keine Geisteswissenschaft?) oder ob das ein Fake ist.
Es muss nichts weiter passieren, als dass der Vater aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung ein Recht auf Umgang hat und die Mutter das Kind nicht herausgibt. Dann erfolgt Zwangsvollstreckung und das ist nichts anderes als die gewaltsame Wegnahme des Kindes von der Mutter und die Übergabe an den Vater durch den Gerichtsvollzieher, der sich dazu der Hilfe der Polizei bedienen kann.Geändert von Inaktiver User (10.10.2008 um 18:36 Uhr)
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10.10.2008, 18:36Inaktiver User
AW: Umgangsverbot
Anhörung Beteiligter
-Bevor ein Gerichtlichesverfahren erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, ist diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern.
- Von der Anhörung kann abgesehen werden, wenn sie nach den Umständen des Einzelfalls nicht geboten ist, insbesondere wenn
- eine sofortige Entscheidung wegen Gefahr im Verzug oder im öffentlichen Interesse notwendig erscheint;
- durch die Anhörung die Einhaltung einer für die Entscheidung maßgeblichen Frist in Frage gestellt würde;
- von den tatsächlichen Angaben eines Beteiligten, die dieser in einem Antrag oder einer Erklärung gemacht hat, nicht zu seinen Ungunsten abgewichen werden soll;Geändert von Inaktiver User (11.10.2008 um 21:01 Uhr)
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10.10.2008, 18:37
AW: Umgangsverbot
@Maxime und Palme
ich bewundere euch wirklich,
dass ihr euch diese Diskussion hier antut,
Palme:
das du total durch den Wind bist, kann ich sehr gut vestehen,
so ein Kuddelmuddel und die Schwierigkeit da durchzublicken, ist schon nervig.
Ich denke in erster Linie solltest du auf den Anwalt zu vertrauen, obwohl er auch nicht bemerkt hat, dass du die Vaterschaftsanerkennung noch nicht unterschrieben hast.
Dein Kind kann dir keiner einfach wegholen, du bist diejenige die das alleinige Sorgegrecht hat, jegliche Aktionen des Kindsvaters müssten erst eingeklagt werden, also keine angst.
"Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.“
Abraham Lincoln
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10.10.2008, 18:39Inaktiver User
AW: Umgangsverbot
tja manchmal lässt meine rechtschreibung zu wünschen über... gebe ich hoffen zu!Meine Güte, so naiv bist du aber nicht wirklich, oder? Langsam frage ich mich, welches Fach du studierst (frage ich mich ehrlich gesagt schon die ganze Zeit wegen der vielen Rechtschreibfehler - wohl ehr keine Geisteswissenschaft?) oder ob das ein Fake ist.
aber deine äußerungen zu palmes sachverhalt und auch deine rosaroten vortsellungen ... zeugen ebenfalls nicht von klugheit
hast du jemals das was du geschrieben hast in irgendeinem post... belegt???
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10.10.2008, 18:41Inaktiver User
AW: Umgangsverbot
Zitat von Inaktiver User
klugheit lässt grüßen
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10.10.2008, 18:42Inaktiver User
AW: Umgangsverbot
das habe ich mir gerade auch gedacht
Zitat von mellie
besonders wenn manche user nur noch mit persönlichen angriffen auf die schwächen des anderen bezogen... argumentieren können


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