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Thema: Umgangsverbot

  1. Inaktiver User

    AW: Umgangsverbot

    ? Ich erinnere mich genau, dass Palme von einer "Anhörung" bei Gericht berichtet hat, davon was die Richterin und der Kindesvater gesagt hätten und davon, dass das Gericht fälschlicherweise ihre fehlende Unterschrift nicht berücksichtigt hätte.
    Was für eine Verhandlung soll denn jetzt noch Ende Oktober stattfinden?

    eine anhörung besagt nicht gleich einen beschluss

    es war eine anhörung .... die verhandlug folgt ende oktober

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    AW: Umgangsverbot

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Das kann ein ganz böses Eigentor geben. Wenn der Vater ein gerichtlich beschlossenes Umgangsrecht hat, kann er es durchsetzen - schlimmstenfalls kann er das Kind gewaltsam mit Gerichtsvollzieher und Polizei holen. Und für das weitere Verfahren macht es den denkbar schlechtesten Eindruck, wenn Palme einen Gerichtsbeschluss einfach ignoriert.

    Aber, aber, wo steht das denn
    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.“

    Abraham Lincoln

  3. Inaktiver User

    AW: Umgangsverbot

    oh das hatte ich ja nor gar nicht gelesen !!!
    Das kann ein ganz böses Eigentor geben. Wenn der Vater ein gerichtlich beschlossenes Umgangsrecht hat, kann er es durchsetzen - schlimmstenfalls kann er das Kind gewaltsam mit Gerichtsvollzieher und Polizei holen. Und für das weitere Verfahren macht es den denkbar schlechtesten Eindruck, wenn Palme einen Gerichtsbeschluss einfach ignoriert.
    wo steht das denn... und für so ein handeln von seitens der polizei, gericht etc. müssen ganz andere sachen passieren

  4. Inaktiver User

    AW: Umgangsverbot

    Irgendwie hatte ich den Eindruck, dass der ganze Strang um das Problem geht, dass Palme mit dem Umgang unzufrieden ist und ihn unterbinden möchte. Auf die Idee, dass sie den Umgang freiwillig gewährt und der richtige Ratschlag gewesen wäre: "Dann lass es halt bleiben" bin ich nicht gekommen. Mea culpa.

    Wo ist denn überhaupt das Problem, wenn Palme überhaupt nicht verpflichtet wurde, den Umgang zuzulassen?

  5. Inaktiver User

    AW: Umgangsverbot

    Zitat Maxime: "wo steht das denn... und für so ein handeln von seitens der polizei, gericht etc. müssen ganz andere sachen passieren"

    Meine Güte, so naiv bist du aber nicht wirklich, oder? Langsam frage ich mich, welches Fach du studierst (frage ich mich ehrlich gesagt schon die ganze Zeit wegen der vielen Rechtschreibfehler - wohl ehr keine Geisteswissenschaft?) oder ob das ein Fake ist.

    Es muss nichts weiter passieren, als dass der Vater aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung ein Recht auf Umgang hat und die Mutter das Kind nicht herausgibt. Dann erfolgt Zwangsvollstreckung und das ist nichts anderes als die gewaltsame Wegnahme des Kindes von der Mutter und die Übergabe an den Vater durch den Gerichtsvollzieher, der sich dazu der Hilfe der Polizei bedienen kann.
    Geändert von Inaktiver User (10.10.2008 um 18:36 Uhr)

  6. Inaktiver User

    AW: Umgangsverbot

    Anhörung Beteiligter
    -Bevor ein Gerichtlichesverfahren erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, ist diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern.
    - Von der Anhörung kann abgesehen werden, wenn sie nach den Umständen des Einzelfalls nicht geboten ist, insbesondere wenn
    - eine sofortige Entscheidung wegen Gefahr im Verzug oder im öffentlichen Interesse notwendig erscheint;
    - durch die Anhörung die Einhaltung einer für die Entscheidung maßgeblichen Frist in Frage gestellt würde;
    - von den tatsächlichen Angaben eines Beteiligten, die dieser in einem Antrag oder einer Erklärung gemacht hat, nicht zu seinen Ungunsten abgewichen werden soll;
    Geändert von Inaktiver User (11.10.2008 um 21:01 Uhr)

  7. User Info Menu

    AW: Umgangsverbot

    @Maxime und Palme
    ich bewundere euch wirklich,
    dass ihr euch diese Diskussion hier antut,
    Palme:
    das du total durch den Wind bist, kann ich sehr gut vestehen,
    so ein Kuddelmuddel und die Schwierigkeit da durchzublicken, ist schon nervig.
    Ich denke in erster Linie solltest du auf den Anwalt zu vertrauen, obwohl er auch nicht bemerkt hat, dass du die Vaterschaftsanerkennung noch nicht unterschrieben hast.
    Dein Kind kann dir keiner einfach wegholen, du bist diejenige die das alleinige Sorgegrecht hat, jegliche Aktionen des Kindsvaters müssten erst eingeklagt werden, also keine angst.
    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.“

    Abraham Lincoln

  8. Inaktiver User

    AW: Umgangsverbot

    Meine Güte, so naiv bist du aber nicht wirklich, oder? Langsam frage ich mich, welches Fach du studierst (frage ich mich ehrlich gesagt schon die ganze Zeit wegen der vielen Rechtschreibfehler - wohl ehr keine Geisteswissenschaft?) oder ob das ein Fake ist.
    tja manchmal lässt meine rechtschreibung zu wünschen über... gebe ich hoffen zu!

    aber deine äußerungen zu palmes sachverhalt und auch deine rosaroten vortsellungen ... zeugen ebenfalls nicht von klugheit

    hast du jemals das was du geschrieben hast in irgendeinem post... belegt???

  9. Inaktiver User

    AW: Umgangsverbot

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Wo ist denn überhaupt das Problem, wenn Palme überhaupt nicht verpflichtet wurde, den Umgang zuzulassen?
    klugheit lässt grüßen

  10. Inaktiver User

    AW: Umgangsverbot

    Zitat Zitat von mellie
    @Maxime und Palme
    ich bewundere euch wirklich,
    dass ihr euch diese Diskussion hier antut,
    das habe ich mir gerade auch gedacht

    besonders wenn manche user nur noch mit persönlichen angriffen auf die schwächen des anderen bezogen... argumentieren können

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