Ich denke, die Termine zur Ausübung des Umgangsrechts wurden gerichtlich angeordnet? Dann kannst du sie doch nicht einfach absagen - das gibt Ärger und kann sich in einem weiteren Verfahren sehr negativ auswirken.
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Thema: Umgangsverbot
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10.10.2008, 13:55Inaktiver User
AW: Umgangsverbot
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10.10.2008, 14:59Inaktiver User
AW: Umgangsverbot
Tja, the beat goes on und jegliche Klarheiten werden beseitigt....
Zitat von Inaktiver User
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10.10.2008, 16:38Inaktiver User
AW: Umgangsverbot
also umpapa... es war mir klar als ich gerade palmes post gelesen habe das du diese zeile zitieren wirst
Zitat von Inaktiver User
sie war wirklich sehr nervös und hatte angst und mit dem satz hat sie sich ja nun wirklich vertippt!
finde es albern dieses zu zitieren und wieder als fragwürdig hier hinzustellen!!!
LG maxime
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10.10.2008, 16:44Inaktiver User
AW: Umgangsverbot
vita ... von dir war es mir auch klar
mein gott sind wir hier im kindergarten...
palme hat wirklich angst!!!
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10.10.2008, 16:46Inaktiver User
AW: Umgangsverbot
nhe ist klar wegen diesem offensichtlichen tippfehler werden sie beseitigt
Zitat von Inaktiver User
ich denke das palme nicht groß sonderlich bei dem letzten post nachgedacht hat... das merkt man schon an der art wie sie in diesem post schreibt (also wenn man hier aufmerksam mitliest)
aber ich glaube ihr zwei habt gerade beim zitieren auch nicht sonderlich nachgedacht, oder
ihr habt nur die chance ergriffen sie wieder anzugreifen!!
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10.10.2008, 16:49Inaktiver User
AW: Umgangsverbot
Mir ist immer noch nicht klar, wie sie dazu kommt, einen gerichtlich angeordneten Termin einfach abzusagen. Und sich dann noch wundert, dass der Vater aufgebracht ist.
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10.10.2008, 16:52
AW: Umgangsverbot
Mir auch nicht. Palme2008, daß es Ärger gibt, war doch vorhersehbar.
Zitat von Inaktiver User
Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
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10.10.2008, 17:02Inaktiver User
AW: Umgangsverbot
weil palme nie die vaterschaft annerkannt hat ist das ganze verfahren gesetzlich unbrauchbar... da es auf keine wahrheitsgemäßen Tatsachen beruht
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10.10.2008, 17:06Inaktiver User
AW: Umgangsverbot
findest Du nicht auch daß das Haarspalterei ist im Hinblick auf die Vorgeschichte (kein Unterhalt-hee,wofür denn?...)
Ohne Gespräch mit dem Nicht-Vater (evtl mit dem Jugensamt?)wird es wohl nicht gehen (in der Praxis).
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10.10.2008, 17:07
AW: Umgangsverbot
Maxime08, das entscheidet aber nicht ihr. Bevor man so etwas macht, ist doch wohl klar, daß man den normalen rechtlich korrekten Weg geht. Und bevor das Gericht nicht darüber in Kenntnis gesetzt ist und die Umgangstermine aussetzt bzw. der Beendigung dieser Termine zustimmt, ist das nicht okay.
Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.


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