Zitat von Inaktiver User
Was bringe ich denn durcheinander?? Hä?
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Thema: Umgangsverbot
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08.10.2008, 16:02
AW: Umgangsverbot
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08.10.2008, 16:03Inaktiver User
AW: Umgangsverbot
er kann eine feststellung beantragen!!! das ist rechtlich möglcih aber ich glaube sie bleibt trotzdem unwirksam sollange die mutter nicht anerkennt...
Zitat von Inaktiver User
jetzt bleibt nur die frage ist es möglich das palme aus dem fehelr des gerichts wieder raus kommt???
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08.10.2008, 16:04
AW: Umgangsverbot
Zitat von Inaktiver User
Bingo!!! Und selbst wenn, ich würde liebend gerne einen riesen Haufen...
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08.10.2008, 16:04Inaktiver User
AW: Umgangsverbot
eben!!!
Zitat von Inaktiver User
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08.10.2008, 16:05Inaktiver User
AW: Umgangsverbot
Dass die Richterin einen Antrag auf Vaterschaftsfeststellung machen sollte.
Beantragen müsstest du das wenn du das wolltest. Oder der Vater (nützt aber nix, s. Maxima)
Richterinnen beschliessen (auch Richter
)
Arbeitest du nicht mit Juristen zusammen?
Schieb es einfach auf Schwangerschaft und Säugling.
Da verblödet man. Ich war nicht die Erste und du wirst sicher nicht die Letzte sein.
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08.10.2008, 16:06Inaktiver User
AW: Umgangsverbot
Gut, Maxime!
Zitat von Inaktiver User
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08.10.2008, 16:07Inaktiver User
AW: Umgangsverbot
WER stellt den Antrag?
Zitat von Palme2008
Zitat von Palme2008
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08.10.2008, 16:07Inaktiver User
AW: Umgangsverbot
ja klar stimmt schon... aber irgendwann wird er es verstehen und dann hat palme keine chance mehr ihn los zu werden!Aber du bist nicht KleinPalme. Der ordnet das Gelaber seines Vaters nach dem Gefühl ein, nicht nach dem Wortlaut.
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08.10.2008, 16:08
AW: Umgangsverbot
ahaaaaaaaa!!
Zitat von Inaktiver User
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08.10.2008, 16:08Inaktiver User
AW: Umgangsverbot
Man! Natürlich ist sie dann rechtlich wirksam. Auch ohne Anerkennung der Mutter!
Zitat von Inaktiver User


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