Zitat von Inaktiver User
Hier ist mehrfach geschrieben wurden das dies nicht gehen würde und es geht doch !!! Da kann dann auch jeder kommen!
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Thema: Umgangsverbot
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07.10.2008, 16:35Inaktiver User
AW: Umgangsverbot
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07.10.2008, 16:35
AW: Umgangsverbot
Geändert von knuddelik (08.10.2008 um 07:14 Uhr)
"Menschen die wir lieben, ruhen nicht in der Erde, sondern in unseren Herzen."
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07.10.2008, 16:37Inaktiver User
AW: Umgangsverbot
Also da er es ja haben kann aber ohne rechtliche Wirkung... beweist ja schon mal das Palme in diesen Fall nicht spinnt!
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07.10.2008, 16:40
AW: Umgangsverbot
Nein, es geht eben nicht, Maxime08. *Kopf schüttel, so begriffsstutzig kann man doch gar nicht sein*.
Zitat von Inaktiver User
Diese Anerkennung durch den Vater ist weder rechtsgültig noch hat sie sonst irgendwelche Bedeutung. Schön, soll er halt zum JA gehen. Aber Du glaubst doch nicht im Ernst, daß die nichts anderes zu tun haben, als Vaterschaftsanerkennungen zu beurkunden, ohne zum einen bei der Mutter nachzuhaken und daß diese gar nicht keinen rechtlichen Bestand haben.Geändert von Tahnee (07.10.2008 um 16:45 Uhr)
Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
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07.10.2008, 16:44
AW: Umgangsverbot
Ich komme mir echt langsam vor wie in diesem Film *Und täglich grüßt das Murmeltier*.
Zitat von knuddelik
Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
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07.10.2008, 16:44Inaktiver User
AW: Umgangsverbot
liebe tahnee,
ersten habe ich den link im post geschriben kannst es gerne selber nachlesen.
zweitens habe ich eben selber beim JA angerufen und sie haben das selbige gesagt.
das diese urkunde rechtlich nicht wirksam ist haben sie auch gesagt und steht auch auf der verlinkten seite...
vll solltet ihr euch auch mal infos einholen ... bevor ihr das gegenteil schreibt
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07.10.2008, 16:46Inaktiver User
AW: Umgangsverbot
Die Österreicher sind da eindeutiger.
Zitat von Inaktiver User
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07.10.2008, 16:48Inaktiver User
AW: Umgangsverbot
Ja, also der Gockl spuckt dazu wirklich nichts anderes aus. Jeder Depp kann also hin gehen und sich das Teil holen. Hmm, mal schaun, vielleicht find ich so ne alleinstehende Superfrau, die dafür sogar dankbar ist.
Zitat von Inaktiver User
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07.10.2008, 16:49Inaktiver User
AW: Umgangsverbot
Das beweist es nun leider nicht. Wenn Du diesen Beweis führen möchtest, wäre ein Fachmann vor Ort sinnvoller als ein anonymes Forum.
Zitat von Inaktiver User
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07.10.2008, 16:50Inaktiver User
AW: Umgangsverbot
Es kann nicht sein, da das Teil weder in dieser Form ausgehändigt werden kann noch die Ausstellung vollständig ist. Das ist dann nur ein Stück Papier und keine Urkunde, die belegt, dass das Kind einen rechtlich anerkannten Vater hat.
Zitat von Inaktiver User


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