Palme2008, und auch dem Anwalt Deines Ex und dem Familiengericht ist nie aufgefallen, daß Du nicht zugestimmt hast? Jetzt reichts langsam aber wirklich.Zitat von Palme2008
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Thema: Umgangsverbot
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07.10.2008, 16:14
AW: Umgangsverbot
Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
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07.10.2008, 16:14Inaktiver User
AW: Umgangsverbot
Ich hatte ein Komma vergessen
Zitat von Tahnee
. Sollte in längerer Form heißen: "Palme, wurdest Du dann über die Ausstellung informiert?".
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07.10.2008, 16:15Inaktiver User
AW: Umgangsverbot
WURDEST DU VOOOOOOOOOR DER AUSSTELLUNG AN DEN VATER INFORMIERT?
Zitat von Palme2008
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07.10.2008, 16:23
AW: Umgangsverbot
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Geändert von BRIGITTE Community-Team (18.12.2008 um 12:01 Uhr) Grund: Auf Wunsch der Userin editiert
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07.10.2008, 16:25
AW: Umgangsverbot
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Geändert von BRIGITTE Community-Team (18.12.2008 um 12:01 Uhr) Grund: Auf Wunsch der Userin editiert
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07.10.2008, 16:27Inaktiver User
AW: Umgangsverbot
Dann gebe ich die Frage an Vita zurück, wie das sein kann. Oder Du bist in allen 3 Bereichen (JA, Familiengericht, RA) an Vollidioten geraten. Hast Du schon mal Lotto gespielt?
Zitat von Palme2008
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07.10.2008, 16:28Inaktiver User
AW: Umgangsverbot
@ALL: Wo verbleibt denn im Normalfall das Original?
Zitat von Palme2008
(Sorry, daß ich das nicht weiß, um diesen Behördenscheiß hab ich mich nicht gekümmert.)
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07.10.2008, 16:29Inaktiver User
AW: Umgangsverbot
Ich habe es gefunden!
Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung
Zur wirksamen Vaterschaftsanerkennung ist die Zustimmung der Mutter erforderlich (bei Minderjährigen mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter, für das Kind mit Zustimmung des gesetzlichen Vormunds), wenn das Kind nach dem 1. Juli 1998 geboren ist. Gegen den Willen der Mutter könnte zwar ein Mann die Vaterschaft zu dem Kind anerkennen, diese Erklärung bliebe aber ohne rechtliche Wirkungen. (http://www.landkreis-verden.de/index...aterschaft.cfm)
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07.10.2008, 16:30
AW: Umgangsverbot
Bei mir gibt es 2 ausgefertigte Originale. Eins liegt bei mir, eins beim Vater.
Zitat von Inaktiver User
Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
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07.10.2008, 16:32Inaktiver User
AW: Umgangsverbot
Was denn? Das, was hier schon seitenlang angemerkt und verlinkt wurde? Oder willst Du auf was anderes hinaus?
Zitat von Inaktiver User


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