Eben. Irgendwie scheint Palme das nicht zu kapieren.Zitat von Inaktiver User
Antworten
Ergebnis 211 bis 220 von 583
Thema: Umgangsverbot
-
07.10.2008, 12:37
AW: Umgangsverbot
Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
-
07.10.2008, 12:44Inaktiver User
AW: Umgangsverbot
Wenn der Anwalt in einer solch heiklen und weiteren Ärger bereits andeutenden Situation nicht eine Dienstaufsichtsbeschwerde empfiehlt, die nun die Behörde für einige Zeit beschäftigen und die Sache wieder zurecht rücken dürfte, ist er sein Geld nicht wert.
Zitat von Inaktiver User
Die Beschwerde dürfte ohne Probleme durch gehen, denn schließlich hat das Amt, wie ich hier mehrfach las, ohne weiteres Einbeziehen der ledigen Kindsmutter gehandelt.
Es hat die Kindsmutter, die in keiner nachgewiesenen Verbindung zu dem sich als Vater ausgebenden Mann steht oder stand, übergangen.
Es hat die Vaterschaft beurkundet.
Es hat Gelder weiter geleitet und Umgangspfleger wie auch Psychologen, die das Kind, das noch kein Jahr als ist, scheinbar beim Umgang betreuen (wie diese Leute ins Spiel kommen, ist auch noch ein Punkt, den man mit der Beschwerde klären sollte!), eingesetzt.
Das ist ein so dicker Hund, dass der Anwalt vermutlich sogar jemanden bei der Presse informieren dürfte, die sich für so übergriffiges Verhalten bestimmt interessiert.
Ich habe bis heute nichts vergleichbares gehört oder gelesen, dass ich ohne weiteres auf eine solche Vorgehensweise drängen würde für meine Mandantschaft, da die Unterlagen bestimmt das gleiche belegen.
Nun hab ich es wahrscheinlich verstanden und werde in Kürze von der Geschichte in der Presse lesen.
Gruss
vita
-
07.10.2008, 12:51
AW: Umgangsverbot
Zitat von Inaktiver User
Angeblich!!!
-
07.10.2008, 12:53Inaktiver User
AW: Umgangsverbot
Das war die Dokumentation meines "Lernerfolgs"
Zitat von Rafiffi
-
07.10.2008, 13:16Inaktiver User
AW: Umgangsverbot
Jetzt habe ich solange auf meinen Fingern gesessen, aber da muss ich doch nochmal nachfragen.
Zitat von Palme2008
Zahlt er denn jetzt Unterhalt oder nicht? Ich dachte, Unterhaltsvorschuss gibt es vom Jugendamt gerade dann, wenn der Vater nicht zahlt?
Was noch eine Erklärung wäre: Warst du mal mit dem Kindesvater verheiratet? Dann gilt das Kind als sein eheliches Kind, auch wenn es erst nach der Scheidung geboren wurde.
-
07.10.2008, 13:44
AW: Umgangsverbot
...
Geändert von BRIGITTE Community-Team (18.12.2008 um 12:00 Uhr) Grund: Auf Wunsch der Userin editiert
-
07.10.2008, 14:49Inaktiver User
AW: Umgangsverbot
Und Dein RA muß ne Vollpfeife sein, oder Du hast es ihm nicht in aller Deutlichkeit gesagt. Denn der RA hätte sich zurück lehnen können, Dir einen Tee anbieten und sich die Hände reiben können. Der Fall ist doch klar. Ich kapier immer noch nicht, warum da so ein Häckmäck statt fand und Dein RA nicht tätig wurde.
Zitat von Palme2008
-
07.10.2008, 14:59
AW: Umgangsverbot
maddin, nicht nur, daß der RA 'ne Vollpfeife zu sein scheint, so kommt mir Palmes Argumentation immer noch absolut nicht schlüssig vor.
Kein JA-Mitarbeiter stellt eine Urkunde der Vaterschaftsanerkennung aus und händigt diese ohne Unterschrift der Mutter dem Vater aus. Des weiteren frage ich mich, warum die Nicht-Gültigkeit der Anerkennung aufgrund der fehlenden Unterschrift der Mutter weder beim Familiengericht noch sonst irgendwo beanstandet wurde.
Sorry, aber das hinkt immer noch ganz gewaltig.Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
-
07.10.2008, 15:16Inaktiver User
AW: Umgangsverbot
Halte ich durchaus für glaubhaft. Ich habe immer wieder mal beruflich bedingt, allerdings nur aus der Entfernung, Einblick in Polizeiarbeit und weiß, dass so labile Typen gerne engagiert werden. Und interessante Kontakte hat er ja offenbar.Hat aber angeblich einen Undercoverjob bei Polizei!
Ja! ihr habt richtig gelesen!
Ob er davon leben und Unterhalt bezahlen kann, bezweifle ich aber.
-
07.10.2008, 15:20
AW: Umgangsverbot
Es gibt doch zwei Anwälte, wenn ich mich nicht irre!
Zitat von Tahnee
Sind also zwei Vollpfeifen!?!?!?!
Können als Duo im Fernsehen auftreten.
Hinken ist schon gar kein Ausdruck mehr.
VG
Rafiffi


Zitieren
