Hallo,
wer hätte gedacht, dass ich jemals hier poste ;o) .. aber ich frage nicht für mich:
Meine Schwägerin hat sich vor rd. 5 Monaten von meinem Bruder getrennt, die Töchter (10 und 6 Jahre) bleiben auf eigenen Wunsch und mit Einverständnis der Mutter bei meinem Bruder. Die Scheidung läuft bereits. Da er Schichtdienst arbeitet, kommt die Mutter immer zur Betreuung der Kinder in die Wohnung, was bislang gut klappt. Es ist eine friedliche Trennung, um die Kinder gibt es keinen Streit, sie arbeiten sozusagen Hand in Hand im Bemühen, es für die Kinder so einfach wie möglich zu machen.
Jetzt ist sie im 3. Monat schwanger. Damit wird sich in absehbarer Zeit ein sehr großes Betreuungsproblem ergeben, denn mit einem Neugeborenen wird sie künftig kaum morgens ab 4.30 Uhr (wenn mein Bruder Frühschicht hat) die Betreuung der Kinder übernehmen können. In der Spätschicht muss er oft bis spät nachts (logisch) arbeiten, da wird sie mit Neugeborenem auch kaum ständig vorbeikommen können.
Ihr neuer Partner ist derzeit arbeitslos, sucht aber nach Arbeit, ob er langfristig die Betreuung des Neugeborenen übernehmen kann (und will) ist fraglich. Nach der Scheidung plant sie die Heirat mit ihrem neuen Partner, ist aber noch nicht sicher.
Sämtliche Kosten für die Kinder trägt mein Bruder allein, da sie mit ihrer Aushilfstätigkeit nicht viel verdient; derzeit bekommt sie wohl sogar noch das Kindergeld.
Soweit die Situation - wenn noch Fragen offen sind, bitte her damit, damit ich sie nach bestem Wissen beantworten kann.
Nun meine Fragen:
Wenn die Kinder weiterhin bei meinem Bruder leben und er sämtliche Kosten für sie trägt - hat die Mutter dann noch irgendeinen finanziellen Anspruch? Sorgerecht wird geteilt, aber wohnen tun die Kinder von regelmäßigen Wochenendbesuchen abgesehen bei ihm. Müsste er im Fall eines Falles Unterhaltspflichten ihr gegenüber wahrnehmen? Sie hat während der 8jährigen Ehe immer mal wieder halbtags als Schulbusfahrerin oder aushilfsweise in einer Pizzeria gearbeitet, war aber auch oft über lange Zeit hinweg arbeitslos bzw. im Erziehungsurlaub.
Wenn sich das Betreuungsproblem so entwickelt, wie es derzeit für mich aussieht, wird er seinen langjährigen Job kündigen bzw. sich kündigen lassen, da laufen bereits die Verhandlungen mit Vorgesetzten und Betriebsrat, da die Kinder keineswegs über Stunden hinweg allein bleiben können bzw. der 10jährigen nicht die Verantwortung für die 6jährige aufgebürdet werden kann. Sie ist ja selber noch ein Kind, auch wenn sie sehr reif und gefasst wirkt.
In einem Jahr würden er und die Kinder demnach unter Hartz IV fallen (was mein Bruder nicht will, aber derzeit wegen der Betreuungsprobleme keine anderen Möglichkeiten sieht) - welche Ansprüche hat er mit zwei Kindern, die bei ihm leben und nur gelegentlich zu Wochenendbesuchen der Mutter fahren?
Ein Umzug in eine günstigere Wohnung ist bereits geplant, ich werde ihm nahe legen, sich eine "Hartz-IV-geeignete" Wohnung von der Größe / dem Preis her zu suchen - wie groß dürfte sie maximal sein? Wie teuer?
Mein Bruder geht davon aus, dass in 4 - 5 Jahren die Kinder soweit sind, dass er wieder arbeiten gehen kann; dann ist die Kleine alt genug, um auch einige Stunden vor oder nach der Schule allein zurechtzukommen. Er will sich nicht faul in die "soziale Hängematte" legen, sieht aber derzeit wenig andere Chancen. Halbtags arbeiten gehen wird schwierig, da er ohne Auto recht dörflich wohnt und dort die Stellen für Lagerfacharbeiter - o. ä. - rar gesät sein dürften. Die Kinder sind dort seit 6 Jahren in ein großes soziales Umfeld mit vielen Freundschaftsbanden eingebunden, zudem gerade eingeschult worden bzw. aufs Gymnasium gewechselt, haben die Trennung von der Mutter zu verkraften, da mag er sie jetzt nicht wg. Umzug in größere Stadt belasten. Vielleicht ändert sich an der Einstellung wieder was, derzeit aber eher nicht. Verwandtschaft wohnt dort in der Nähe nicht, die bei der Betreuung aushelfen könnte. Würde er in meine Nähe ziehen (ca. 35 km entfernt), könnte ich sicher gelegentlich einspringen, wegen einem Vollzeitjob aber auch nicht immer.
Ein langer Roman, sorryaber wenn jmd mir Ratschläge geben kann, wäre das super. Vor allem was das Finanzielle angeht.
Vielen Dank![]()
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27.09.2008, 11:34
Bitte um Rat wg. Unterhaltspflicht / Hartz IV eines Alleinerziehenden
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27.09.2008, 13:56Inaktiver User
AW: Bitte um Rat wg. Unterhaltspflicht / Hartz IV eines Alleinerziehenden
Dein Bruder soll so schnell wie möglich zum Jugendamt gehen und sich dort beraten lassen.
Noch steht er sich ja friedlich mit seiner Frau, also sollte er sie bitten, ihm schriftlich zu bestätigen, das sie die Kinder bei ihm lässt, nicht mehr bei ihm lebt, keinen Job hat und bereits wieder schwanger ist. Aber nicht von ihm!!!
Solange die Scheidung nicht rechtskräftig ist, zählt dieses Kind als sein ehelich geborenes Kind und er muss Unterhalt zahlen.
Das Kindergeld steht ihr schon nicht mehr zu, das bekommen sie anteilig, aber da sie keinen Unterhalt zahlt bekommt er das komplett ausgezahlt und nicht mit Unterhalt verrechnet.
Sie wird bei JA nachweisen müssen, das sie nicht für die Kinder aufkommen kann.
Mach deinem Bruder Feuer unterm Arxxx, Unterhaltsvorschuss von der Kommune gibt es nur für Kinder bis 12 und das längstens 6 Jahre lang.
Ich würde an seiner Stelle nirgendwo Hartz 4 oder in Kauf genommene Arbeitslosigkeit erwähnen. Er muss jetzt schon anfangen sich um eine Stelle mit Normalschicht zu bemühen.
Dahingehend solte er durchaus mit dem Betriebsrat mal reden!!!
Da er während der Ehe immer gearbeitet hat, ist er verpflichtet seiner Exfrau bis sie wieder Fuß fasst Unterhalt zu zahlen, ihm steht nix zu. Es sei denn sie verzichtet und der neue Partner übernimmt komplett die Verantwortung.
In Hartz 4 wirds nicht besser. Eltern sind verpflichtet für den Unterhalt ihrer Kinder zu sorgen. Da wird dann in den Regelsatz für die Kinder sogar Unterhalt + Kindergeld verrechnet. Dh. sie haben zu dritt ein Einkommen von 351 € für Papa und 2x 269 € pro Kind. Kaltmiete und eine Heizkostenpauschale trägt das Amt/bzw. die Kommune. Krankenversichern muss er sich dann selbst. Sein monatlicher maximaler Zuverdienst darf 164,99 € nicht überschreiten.
Allerdings ist er berechtigt in Sozialkaufhäusern und an der Tafel *einzukaufen*
Wenn er meint, damit leben zu können...
das ist ein scheixxding was ihm da passiert.
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27.09.2008, 14:38
AW: Bitte um Rat wg. Unterhaltspflicht / Hartz IV eines Alleinerziehenden
Danke, Hillary, das hilft schon mal weiter (ich werde ihm diesen Link zukommen lassen).
Hast Du - für alle Fälle - Angaben darüber, wie groß eine vom Amt zu übernehmende Wohnung mit 2 Kindern sein darf bzw. wie teuer?
Die Mutter arbeitet derzeit in einer Pizzeria als Fahrerin mit inoffiziellem Titel der "Stellvertretenden Geschäftsführerin" (glaub ich, hab erst seit der Trennung wieder vermehrten Kontakt). Ihr Verdienst wird dennoch mager sein, ist nur ein sehr kleiner Laden. Dieser Tätigkeit ging sie bereits in den letzten 2 Jahren nach - kann man davon ausgehen, dass sie dann bereits "Fuß gefasst" hat und er doch nicht unterhaltspflichtig sein wird? Bislang verzichtete sie auf Unterhalt, aber ich weiß (noch!) nicht, ob es da was Schriftliches gibt. Er verzichtete aber auch auf Kindesunterhalt von ihr, vielleicht hebt sich das ja auf?
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27.09.2008, 14:43
AW: Bitte um Rat wg. Unterhaltspflicht / Hartz IV eines Alleinerziehenden
Ehrlich gesagt, die einzige Chance diese Familie ohne Harz4 geregelt zu bekommen, wird sein, daß ein Elternteil die Kinder betreut und der andere Elternteil arbeiten geht.
Das klassische Modell eben.
Da die Mutter über kurz oder lang noch ein Baby zu versorgen haben wird, bietet es sich doch an, daß sie die Kinderbetreuung übernimmt und die Väter der jeweiligen Kinder arbeiten ... blöd halt, daß der werdende Vater gar keinen Job hat !!!
2 Erwachsene Vollzeit zu Hause betreuen 3 Kinder ... das ist Luxus ... den muß man sich leisten können.
Wahrscheinlich kommt Dein Bruder nicht drumrum, es anders zu organisieren ...
die Kinder von der Mutter betreuen zu lassen und selbst einen Vollzeitjob zu machen ...
ansonsten sieht es für alle beteiligten finanziell mau aus ...
es sei denn, er übernimmt dann auch die Betreuung des Babies und seine Ex geht arbeiten ...
Aber, ich denke mal nicht, daß dies eine Lösung ist, die in Frage kommt.
ich pers. würde nach einer Lösung suchen, bei der 2 Erwachsene arbeiten können ... auch wenn sich dadurch das leben der Mädchen ändert, sie umziehen müssen ...
Alles besser als jahrelang von Harz4 abhängig zu sein.
Gruß, B.Geändert von Blondine (27.09.2008 um 14:52 Uhr)
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27.09.2008, 14:48Inaktiver User
AW: Bitte um Rat wg. Unterhaltspflicht / Hartz IV eines Alleinerziehenden
Ehegattenunterhalt und Kindsunterhalt lassen sich nicht verrechnen.
Sie kann auf Ehegattenunterhalt verzichten, das sollte er aber schriftlich von ihr haben, auf KU kann man nicht verzichten
War er denn schon mal bei einem Anwalt?
würde ich ihm schleunigst empfehlen und zwar einen Fachanwalt für Familienrecht.
Wohnungsgröße dürfte bei 70 m² liegen, ist aber von Kommune zu Kommune unterschiedlich, Miete in etwa bis 500 € warm. Aber das sage ich nur unter Vorbehalt, das handhaben die Kommunen individuell.
Guck mal bei mir im Trennungsforum unter den Hinweisen zu Ansprüchen für Getrennte/ Geschiedene.Männer und Frauen haben übrigens die gleichen Rechte.
Geschäftsführerin, oha das wird böse für sie, da nimmt man gern auch mal ein Geschäftsführergehalt an.
Er soll zum Anwalt, die Erstberatung liegt unter 100 € und die sind in seinem Fall nicht fehlinvestiert.
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27.09.2008, 14:49
AW: Bitte um Rat wg. Unterhaltspflicht / Hartz IV eines Alleinerziehenden
Ja, das wäre am einfachsten und besten für alle Beteiligten. Wird sich aber schwierig gestalten wegen der räumlich getrennten Wohnungen und weil mein Bruder sehr unregelmäßige Schichten (Früh-, Spät-, Nachtschichten) arbeitet. Er sagt, aus dem Schichtdienst käme er nicht raus. Hm.Da die Mutter über kurz oder lang noch ein Baby zu versorgen haben wird, bietet es sich doch an, daß sie die Kinderbetreuung übernimmt und die Väter der jeweiligen Kinder arbeiten.
Außerdem bezweifle ich, dass die Mutter sich dauerhaft diesen Stress antun wird, 3 Kinder aus 2 Familien zu betreuen, deswegen ständig hin- und herzufahren (sind nur wenige km und sie hat das Auto bekommen). Aber OK, da stecke ich nicht drin, ich mag auch nicht (ver)urteilen. Stell ich mir halt nur sehr schwierig vor sowas jahrelang durchzuhalten - zumal sie auch noch arbeiten will um eigenes Geld zu verdienen.
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27.09.2008, 14:53
AW: Bitte um Rat wg. Unterhaltspflicht / Hartz IV eines Alleinerziehenden
Nein, beim Anwalt war er noch nicht - solange alles so friedlich ablief, sah er darin keine Notwendigkeit *seufz* durch die sehr überraschende Schwangerschaft und die zu erwartenden Betreuungsprobleme spitzt sich jetzt alles zu bzw. wird sich alles zuspitzen.
Zitat von Inaktiver User
Passenderweise arbeite ich in einer Wirtschaftskanzlei und da haben wir auch eine Fachanwältin für Familienrecht, da werd ich mal anklopfen und schauen, ob sich eine Beratung nicht sehr günstig realisieren lässt ;o)
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29.09.2008, 11:58
AW: Bitte um Rat wg. Unterhaltspflicht / Hartz IV eines Alleinerziehenden
So, der Ball rollt, sehr fein. Termin bei einer Familienrechtlerin am Mittwochmorgen, div. Ämter - u. a. Jugendamt - werden diese Woche auch noch drankommen. Suche nach weiteren Betreuungsmöglichkeiten ist im vollen Gang, der Betriebsrat kümmert sich um Alternativen. Mein Bruder fängt jetzt an um seine Rechte zu kämpfen.
Ich hoffe, es wendet sich alles noch halbwegs zum Guten, so dass alle Parteien relativ unkompliziert leben können.
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29.09.2008, 12:16
AW: Bitte um Rat wg. Unterhaltspflicht / Hartz IV eines Alleinerziehenden
Sehr gut, Poison.
Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
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29.09.2008, 12:24
AW: Bitte um Rat wg. Unterhaltspflicht / Hartz IV eines Alleinerziehenden
gibt es denn keine betreuung fuer die kinder? die vorstellung, dass eine familie zum sozialfall werden muss, damit die kinder nicht ohne betreuung bleiben, ist doch schauderhaft! und dann umzug in eine hartz-4-geeignete wohnung, also auch hinsichtlich des milieus ein abstieg - das kann's doch nicht sein ?! im heutigen klima ist die chance, nach mehreren jahren hartz-4 wieder in den beruf einzusteigen, auch alles andere als goldig.
meiner ansicht nach muss eine betreuung her, kindergarten, hort oder tagesmutter. alles ist besser als hartz-4.


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