Liebe BriCom,
mein Freund hat eine neunjährige Tochter. Mit der Mutter des Kindes war er nie zusammen, seit dem die Kleine auf der Welt ist, gibt es immer mal wieder Konflikte. Meistens geht es um das liebe Geld. Vor allem - gerade in letzter Zeit - ärgert sich mein Freund aber auch maßlos darüber, dass sich die Mutter seiner Tochter nicht vernünftig um die Kleine kümmert. Aktuelles Beispiel: Die Mutter tritt eine viertägige Reis an. Klar war, dass die Kleine in dieser Zeit bei ihm lebt. Die Mutter "vergisst" ihm Kleidung, Schuhe usw. mitzugeben. Er bat/ erinnerte sie vorher daran. Hätte er, bzw. seine Tochter nicht die Möglichkeit gehabt, in die Wohnung ihrer Mutter gehen zu können, hätte sie fünf Tage in den selben Schuhen herumlaufen müssen ...
Die Kleine ist - wir habe es für die kletzten drei Monate genauestens gezählt - zur Hälfte der Zeit bei ihm. Er zahlt aber von Beginn an den vollen Unterhalt an die Mutter. Da es immer wieder vorkommt, dass die Kleine am Wochenende ohne Kleidung zum Wechseln zu ihm kommt, oder sie seit Wochen in den selben Schuhen herumläuft, weil die Mutter einfach keine neuen Schuhe kauft, geht er oft mit ihr los und kauft zusätzlich zum Unterhalt noch Schuhe, Kleidung usw. Zusätzlich zahlt er z. B. den Flötenunterricht.
Nicht falsch verstehen: Er macht alles für sein Kind! Er kümmert sich jederzeit um sie, sie kann immer zu ihm kommen, er würde ihr nie etwas ausschlagen!!
Ich kenne die Mutter jetzt selber lange genug, um wirklich objetiv sagen zu können, dass sie sich nicht halb so viel emotional als auch finanziell kümmert!!
Mein Freund hat sich bisher realativ ruhig verhalten, vor allem zum Wohle des Kindes, um sie nicht mit in einen offenen Konflikt rein zu ziehen. In der Vergangenheit bat er die Mutter mehrfach um das gemeinsame Sorgerecht, was sie abwies.
Nun will sie auch noch mehr Unterhalt!!!!
Zur Erinnerung, die Kleine ist die Hälfte der Zeit bei ihm!!!
Es reicht!
Nun meine Frage: Hat er als Vater ohne Sorgerecht tatsächlich kein Recht??? Die Sorge ist: Wenn er der Mutter jetzt den Unterhalt kürzt (er kann beweisen, wieviel Geld er neben des Unterhalts für die Kleine noch ausgibt), wird sie - mal wieder sagen - "Dann kriegst du sie eben nicht mehr!" -
Hat er dem nichts entgegen zu setzen?
Wie groß siind seine Chancen, dass er, wenn er zum Jugendamt geht, gegen den Willen der Mutter, Rechte als Vater bekommt???
Viele liebe Grüße,
Nicella
Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 10
Thema: Umgangsrecht des Vaters
-
17.09.2008, 09:21
Umgangsrecht des Vaters
Ich muss nicht so sein wie andere, denn Andere gibt es schon genug!
-
17.09.2008, 09:38Inaktiver User
AW: Umgangsrecht des Vaters
wieviel unterhalt bezahlt er denn? ist dieser unterhalt per gericht festgelegt worden?
-
17.09.2008, 09:48
AW: Umgangsrecht des Vaters
Hey vertraumich,
er zahlt 241 € im Monat zzgl. der ganzen anderen Ausgaben. Es ist nicht gerichtlich festgesetzt worden, sondern das Jugendamt hat den Betrag bestimmt.
Gruß, Nicella
Ich muss nicht so sein wie andere, denn Andere gibt es schon genug!
-
17.09.2008, 10:12Inaktiver User
AW: Umgangsrecht des Vaters
wenn ich richtig informiert bin, ist dieses der unterste satz(düsseldorfer tabelle) in der altersklasse 6-11 jahre, bei einem selbstbehalt von 770/900 euro.
Zitat von Nicella
das bedeutet, dass dein lebensgefährte entweder sehr wenig verdient, mehreren anderen personen unterhaltsverpflichtet ist, oder eben nur den mindestsatz bezahlt.
die tabellen, nach denen der unterhalt häufig festgesetzt wird, erfahren immer wieder anpassungen -> die beiträge werden erhöht.
von außen hört sich manches sehr viel an, ist es meißt nicht, wenn man damit haushalten muss. auch kommt das geld, welches er nebenher ausgibt, ja dem kind zugute.
ich würde mich um ein nettes verhältnis zu der mutter des kindes bemühen. auch wenn sie nie zusammen waren, sie sind beide eltern. als unehelicher vater hat er kaum möglichkeiten etwas an dem sorgerecht zu ändern.
für dich ist es vielleicht besser etwas zurück zu stecken. es ist halt nicht deine baustelle und birgt eine menge streitpotential, wenn du dich dort auch noch einbringst. letzten endes geht es immer auf kosten des kindes, egal wer nun im recht ist.
lg,
Geändert von Inaktiver User (17.09.2008 um 10:28 Uhr)
-
18.09.2008, 09:39
AW: Umgangsrecht des Vaters
Hey vertraumich,
er zahlt 241 €, weil das Kindergeld angerechnet wird. Und hinzu kommen ja noch die ganzen anderen Ausgaben, die er nebenbei für seine Tochter tätigt - und das ja gerne.
Er will nicht weniger Unterhalt zahlen, sondern den Betrag, den er zahlen muss. Aber er will sich auch nicht mehr schröpfen und erpressen lassen ...
Als er der Mutter seiner tochter jetzt Vorhaltungen machte, dass diese die Kleine für fünf Tage zu ihm schickt, ohne Kleidung und Schuhe mitzugeben, reagierte sie prompt wie immer: Gestern - Mittwoch - ist Papa-Tag und als er die Kleine von der Mutter abholen wollte, war sie nicht da. Über Stunden war sie auch nicht zu erreichen. Erst gestern Abend rief sie zurück und teilte ihm mit, dass seine Tochter den Rest der Woche auch keine Zeit mehr habe, zu kommen. Aber am Montag, wenn sie Abends etwas vorhat, dann kann sie wieder kommen ...
Das kann doch nicht sein, oder? Er geht heute zum JA und läßt sich beraten. Wir machen uns beide große Sorgen, dass die Mutter etwas von diesem Besuch mitbekommt. Wir wollen gemeinsam mit seiner Tochter in eineinhalb Wochen in Urlaub fahren - wenn die Mutter vom Jugendamt erfährt, kann es gut passieren, dass die Kleine nicht mit in den Urlaub fährt - weil sie plötzlich krank ist oder so ...
Wie kann sich ein Vater ohne Rechte - im Sinner seines Kindes, welches einen Anspruch auf Verlässichkeit hat - dagegen wehren???
Liebe Grüße,
Nicella
Ich muss nicht so sein wie andere, denn Andere gibt es schon genug!
-
18.09.2008, 10:04Inaktiver User
AW: Umgangsrecht des Vaters
die düsseldorfer tabelle ist auf einen erwachsenen unterhaltsbedürftigen mit zwei kindern ausgerichtet. soweit ich es kenne wird bei einer höheren/niedrigeren zahl der unterhaltsbedürftigen die jeweils höhere/niedrigere einkommensstufe genommen.
die unterste einkommensgruppe der düsseldorfer tabelle betrifft die unterhaltsverpflichteten, die ein nettoeinkommen bis zu 1.500 euro beziehen.
von dieser untersten einkommensgruppe ist bei der altersstufe der 6-11 jährigen ein unterhalt von 322 euro abzüglich des hälftigen kindergeldes zu entrichten. das bedeutet: 245 euro.
die aktuelle düsseldorfer tabelle gilt seit märz 2008.
für die übrigen probleme, die der vater sieht, ist das jugendamt sein richtiger ansprechpartner, wenn er meint mit der mutter nicht reden zu können. die mutter hat bei allem ein recht auf eine stellungnahme und wird unter umständen vom jugendamt angeschrieben.
-
18.09.2008, 10:11
AW: Umgangsrecht des Vaters
Hallo Nicella,
Zitat von Nicella
ich empfehle dir, diese Frage auf pappa.com, vatersein.de und/oder ISUV.de (jeweils www. davor) zu stellen.
Alles Gute wünscht
Herbstanfang.
-
18.09.2008, 10:48
AW: Umgangsrecht des Vaters
Hallo!
vielen Dank für eure Tipps
Ich werde die Infos an meinen reund weitergeben ... auf den Internetseiten kann er sich dann selber umsehen, dass ist wirklich nicht mehr meine Baustelle!!!
Gruß Nicella
Ich muss nicht so sein wie andere, denn Andere gibt es schon genug!
-
18.09.2008, 16:05
AW: Umgangsrecht des Vaters
Bitte nicht falsch verstehen aber der Unterhalt fürs Kind ist nicht nur dafür da um Schuhe zukaufen. Es ist ja auch so, das es einen Unterschied macht ab man eine 2Raumwohnung benötigt oder eine 3Raumwohnung (Kinderzimmer) dieses sind ja nun mal alles Mehrausgaben. Viele Mütter sind auch gezwungen das se nur Teilzeit arbeiten können das Sie die Kinderbetreuung organisieren müssen...wodurch natürlich weniger Verdienst besteht.
Was die anderen Dinge betrifft wie Unzuverlässlichkeit und Kindesentzug glaube ich auch das, dass JA der richtige Ansprechpartner ist. Wenn es denn wirklich keine Möglichkeit gibt mit der Mutter vernünftig zu sprechen allerdings sollte der Vater das erledigen in Ruhe.
Ihr könntet dem Kind natürlich auch Kleidung kaufen welche Sie nur bei euch trägt......aber ich denke das wäre dann noch Oel ins Feuer gegossen.
-
18.09.2008, 19:15Inaktiver User
AW: Umgangsrecht des Vaters
Nicella,
das mit der Kleidung finde ich ohne mich um Gesetze zu kümmern überhaupt nicht fürsorglich von der Mutter.
Aber, da wurde dir ja schon eine Lösung vorgeschlagen.
Ansonsten, ich will mal so sagen: wenn ich einen Kindesvater hätte der sich so zeitintensiv um unser Kind kümmern würde, offensichtlich sehr gute Absichten hat und bereit ist sich zu kümmern, hätte ich mich auch viel entgegenkommender benommen.
Die Frau mag sich vielleicht gesetzlich im legalen Rahmen bewegen, aber rein menschlich ist es weder besonders mütterlich geschweige denn fürsorglich ihrem Kind gegenüber.
Sie scheint die Situation auszunutzen und wird es wohl auch weiterhin tun.
Macht doch irgendwie euer Ding, schafft Klamotten an, die halten ja ne Weile und seht zu, dass ihr möglichst viel Freude miteinander verbringt.
Das Aufrechnen bringt meiner Meinung nach nix.
Logisch fallen für ein Kind noch mehr Sachen an, da ist der Zoobesuch, das Schwimmbad etc....
Vielleicht könnt ihr da manches runterfahren - und würdet bei der Gelegenheit ne Menge Normalität in euer Leben bringen.
Der Vater kann seinem Kind übrigens auch verklicken, dass ihm das oder dies zu kostspielig ist.
Alles Gute und viel Spass miteinander wünscht die Virusgrippe


Zitieren
