Zu der Psychologin mal --> ich würde ganz ehrlich mit der Dame gar nicht diskutieren. Eine Psychologin, die weiß, daß es bereits monatelangen Kontaktabbruch gab plus Kindesentführung der jüngeren Halbschwester, und dann trotzdem noch zu einem Umgang rät, ist für mich persönlich *um es ganz vorsichtig zu formulieren* fachlich unter aller Kanone. Krasser ausgedrückt würde ich ernsthaft fragen, wo es bei der Dame hakt oder ob sie den Schuß nicht gehört hat.Zitat von FrannieAdams
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Im übrigen frage ich mich nach wie vor, warum er Deine Tochter nicht anerkennt.![]()
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Antworten
Ergebnis 21 bis 27 von 27
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17.09.2008, 11:47
AW: Umgang mit Kindsvater nach Kindesentzug
Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
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17.09.2008, 12:21
AW: Umgang mit Kindsvater nach Kindesentzug
Ganz einfach, er hat es nicht akzeptieren können, dass sie dann trotzdem nicht seinen Nachnamen tragen würde! Er hatte sich das nämlich so vorgestellt: er erkennt sie an, sie trägt seinen Namen, er hat das Sorgerecht, zahlt auch für sie, und hat dann kostenlos Kost und Logis bei mir, weil "dann sind wir ja eine Familie"!
Zitat von Tahnee
Aber nicht mit mir!!!
Da war mir dann doch der Unterhalt, den ich für die Kleine bekommen hätte, nicht wichtig genug. Und da ich mir schon damals ganz gut vorstellen konnte, dass er, wenn es denn nicht so laufen würde, wie ER das wollte, wohl total ausflippen würde und evtl. grosse Probleme auf mich zukommen würden, hab' ich ihn auch nicht beim JA als Vater genannt. Im Endeffekt war er ganz froh nicht zahlen zu müssen und ich ganz froh alleine für meine Tochter zuständig zu sein.
Stell Dir nur mal vor, ich Böse hätte ihn trotz Anerkennung und Zahlens nicht bei mir wohnen lassen!
Nee im Ernst, ich hatte auch Angst, dass Zahlen gleich Anteil am Sorgerecht ist und das wollte ich nun unter allen Umständen vermeiden!
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17.09.2008, 14:11Inaktiver User
AW: Umgang mit Kindsvater nach Kindesentzug
Nunja..die Tochter wirst Du da eh nicht raushalten können auf lange Sicht.
Meiner Meinung nach verdient sie schon die Wahrheit in kindgerechter Form.
Was hat sie davon, wenn sie sich von ihrem Vater irgend ein Idealbild macht, das eh nicht existiert, früher oder später kommt sie ohnehin dahinter.
Dieser Mann nimmt sich überall die Rosinen raus, eine Verpflichtung nimmt er keine an.
Wenn die Tochter nicht anerkannt ist, hat er rein rechtlich nichts zu melden, aber so wie Du ihn beschreibst nützt Dir das nichts, er setzt sich ohnehin über alles hinweg.
Du musst selber wissen, wie lange Du das mitmachen willst und alles nach seinem Willen gehen soll....bis jetzt hatte er Dich doch ziemlich in seiner sagen wir mal Gewalt... er stellt die Bedingungen und Du machst nichts aus Angst vor Deiner Tochter.
Meiner Ansicht nach der falsche Weg.
Das läuft doch so: er sagt was zu tun ist und Du hast Angst vor Rabbatz. Wie lange soll das gehen?
Ich würde die Polizei informieren. Hast Du Freunde, die Dir im Notfall helfen können?
Sollte er wirklich Rabbatz machen, dann sieht Deine Tochter halt auch nur sein wahres Gesicht und überdenkt vielleicht ihre Meinung, bringt ja auch nichts, ewig irgendwelchen Luftschlössern nachzuträumen...
Schnappen kann er sie sich eh wenn er will, nur hast Du dann getan was Du konntest.
Was weisst Du über seine Familie in Nordafrika?
Hat er dort auch eine Frau?
Ach ja, und vergiss die Psychologin....
MonsoonGeändert von Inaktiver User (17.09.2008 um 14:14 Uhr)
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17.09.2008, 14:28
AW: Umgang mit Kindsvater nach Kindesentzug
seh ich genauso. wäre mein ex unzuverlässig, gäb es keine umgangsregelung mehr.
Zitat von muenchnerin1973
müsst ich dann echt nicht haben. vielleicht pädagogisch unwertvoll, aber hier liesse ich mein gefühl entscheiden.
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17.09.2008, 14:30Inaktiver User
AW: Umgang mit Kindsvater nach Kindesentzug
kann mir mal kurz wer erklären, was es eigentlich mit diesem 'anerkennen' auf sich hat? ich dachte, das gab's nur an adeligenhöfen zu mittel- und neuzeit.
Zitat von FrannieAdams
heute ist es doch eher: vater ist vater und unterhaltspflichtig, sagt der baterschaftstest.
dachte ich jedenfalls ...
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17.09.2008, 14:43
AW: Umgang mit Kindsvater nach Kindesentzug
Nach der Geburt kam jemand vom Standesamt, um die Geburt zu registrieren und die Namen aufzunehmen, dabei wird auch nach dem Vater gefragt. Da habe ich schon aus gutem Grund geschwiegen. Wir hatten uns schon vor der Geburt getrennt, weil es mit ihm nicht auszuhalten war. Als es dann auch noch dramatisch wurde, weil das Baby acht Wochen zu früh kam (natürlich auch meine Schuld), war mit ihm gar nicht mehr zu reden. Ich meine, man kann sich ja trennen und trotzdem gemeinsam für das gemeinsame Kind da sein. Aber er konnte das nie trennen und hat allen Frust an mir ausgelassen.
Also ich hab' ihn nicht als Vater genannt und er hat sich auch nicht die Mühe gemacht, zum Standesamt zu gehen und mitzuteilen, dass er der Vater ist (das wäre nämlich möglich gewesen). Ich hab' es dann aus den schon genannten Gründen dabei belassen.
Und Monsoon: bei einer knapp 5-Jährigen kann man wohl kaum von "überdenken" und "Luftschlössern" sprechen, so kleine Kinder lieben ihre Eltern und punkt. Da muss schon viel passieren, dass sie den Eltern ihre Liebe entziehen. Und zu ihr war er ja immer nett, auch wenn seine Bedürfnisser natürlich immer wichtiger waren als ihre.
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17.09.2008, 14:50Inaktiver User
AW: Umgang mit Kindsvater nach Kindesentzug
Das heisst so in der Schweiz.kann mir mal kurz wer erklären, was es eigentlich mit diesem 'anerkennen' auf sich hat? ich dachte, das gab's nur an adeligenhöfen zu mittel- und neuzeit.
Sind die Eltern nicht verheiratet, kann der Vater das Kind anerkennen und wird dann auch Unterhaltspflichtig und das ganze drum und dran.
Tut er es nicht, liegt es an der Mutter was sie macht. Vaterschaftsklage, oder eben nichts und dann auch keinen Unterhalt.
@Frannie
Die Entscheidung liegt bei Dir.
Aber 5 Jährige sind schon in der Lage auf ihre Art Dinge zu erkennen...wenn man ihnen die Möglichkeit dazu lässt....
Hab ich mehrfach erlebt, dass mir kleine Kinder auf ihre Art die Welt erklärt haben....
Monsoon


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