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    AW: Umgang mit Kindsvater nach Kindesentzug

    Zitat Zitat von FrannieAdams
    Schon klar, aber ich mach' das ja auch nicht ihm zuliebe sondern meiner Tochter zuliebe. Die hat ihn ja trotzdem lieb, egal was er für ein Idiot ist. Wenn sie erst mal mitkriegt, dass er wieder da ist, möchte sie ihn sicher sehen. ICH würde ihn ja auch lieber heute als morgen auf den Mond schiessen....
    Manchmal hoffe ich direkt, dass sich mein Problem dadurch löst, dass diese Strafanzeige der Stiefmutter noch Wirkung hat und er sich erstmal für den Kindesentzug verantworten muss und in den Bau wandert.

    Ich hatte ja fast gehofft, er bleibt in seiner Heimat.
    Dann könnte ich jetzt beruhigt schlafen und würde nicht morgens um Drei durch die Wohnung tigern vor Schlaflosigkeit.

    Fast bin ich ja erstaunt, dass noch keiner der "Vater hat immer ein Recht auf sein Kind"-Vertreter hier seine Meinung kundgetan hat

    Danke schon mal für Eure Meinungen.

    Frannie
    was ist, wenn sich deine wünsche erfüllen oder der vater wieder in seine heimat geht - was erklärst du dann deiner tochter?

    besser einen klaren cut als ein "hinundher" - mal sehen, mal nicht sehen.

    kann auch aus psychologinnen-sicht nicht erwünscht sein?
    das gegenteil von gut ist gut gemeint....

    ***der vorwand derer, die andere unglücklich machen, lautet gewöhnlich nur das beste im sinn zu haben***

    ***vertrauen in die freundschaft besteht darin, dass einem die freundschaft wichtiger ist als das, was man erlangen könnte, wenn man sie verrät. ***

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    AW: Umgang mit Kindsvater nach Kindesentzug

    Auch wenn die Lütte ihn lieb hat, bist Du hier die verantwortliche Person für das kleine Mäuschen. Und bei dem, was er sich bisher geleistet hat, soll er sich gefälligst erstmal ordentlich bemühen.

    Hat Deine Tochter einen Beistand beim JA?
    Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

  3. Inaktiver User

    AW: Umgang mit Kindsvater nach Kindesentzug

    Zitat Zitat von FrannieAdams
    Hm, natürlich kann mich keiner dazu zwingen, aber mir wäre irgendwie "kontrollierter Umgang" lieber, als dass er dann plötzlich vor der Tür steht. Wenn ich ihm dann nicht öffne, macht er sicher Rabbatz. Und was sage ich meiner Tochter? Ich möchte es nicht soweit kommen lassen, die Polizei rufen zu müssen, schon aus Rücksicht auf sie.
    frannie - du befürchtest, dass er plötzlich und unangemeldet vor deiner tür steht und er, wenn ihm nicht geöffnet wird, 'rabatz' macht - soweit, dass du eventuell die polizei holen musst.

    entschuldige, aber wie kannst du da von 'kontrolliertem umgang' mit deiner tochter reden? was ist denn, wenn sie sagt, sie will nach hause und ihn dass wütend macht, macht er dann auch 'rabatz'?

    die psychologin könnte mich mal. ehrlich.

    der mann hat schon mal ein kind entführt, in zusammenhang mit deinen befürchtungen würde ich ihn also durchaus als 'nicht berechenbar' einstufen. deine tochter lebt jetzt außerdem seit fünf jahren offenbar schon ganz gut ohne 'wurzeln'. so groß kann der seelische schaden, wenn das so bleibt nicht sein - im gegensatz gesehen. also im gegensatz zu einem nicht kontrollierbaren vater, der schon mal ein kind entführt hat.

    wieso fällt ihm seine älteste tochter übrigens jetzt plötzlich wieder ein? sie anerkennen und unterhalt zahlen nicht, aber jetz umgang?

    ich würde ihm mitteilen, er möge dich in ruhe lassen.

    was ich mich auch frage: es lag hier, schreibst du, ein kindesentzug vor - die entführung einer deutschen staatsbürgerin. kann der mann so einfach wieder in die bundesrepublik einreisen?

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    AW: Umgang mit Kindsvater nach Kindesentzug

    Zitat Zitat von muenchnerin1973

    besser einen klaren cut als ein "hinundher" - mal sehen, mal nicht sehen.
    Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

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    AW: Umgang mit Kindsvater nach Kindesentzug

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    ich würde ihm mitteilen, er möge dich in ruhe lassen.

    was ich mich auch frage: es lag hier, schreibst du, ein kindesentzug vor - die entführung einer deutschen staatsbürgerin. kann der mann so einfach wieder in die bundesrepublik einreisen?
    ja, die frage habe ich mir auch schon gestellt.

    wenn ich aber in meinem bekanntenkreis mitbekomme, wie lange es dauert, D verlassen zu müssen, wundert mich bald nix mehr.

    schließe mich an: "lass uns in ruhe!" ist für mich in deinem fall die einzige alternative.

    und macht er 'rabatz' - nix wie eine anzeige bei der polizei. er hat ja noch nicht mal das kind anerkannt - was berechtigt ihn, 'rabatz' zu machen. es bestehen doch keine 'verwandtschaftlichen verhältnisse', als dass er berechtigt wäre, auch nur einen mucks zu tun.
    das gegenteil von gut ist gut gemeint....

    ***der vorwand derer, die andere unglücklich machen, lautet gewöhnlich nur das beste im sinn zu haben***

    ***vertrauen in die freundschaft besteht darin, dass einem die freundschaft wichtiger ist als das, was man erlangen könnte, wenn man sie verrät. ***

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    AW: Umgang mit Kindsvater nach Kindesentzug

    Dem ist nichts hinzuzufügen. FrannieAdams, denke bitte in erster Linie an Dich und die Kleine.
    Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

  7. Inaktiver User

    AW: Umgang mit Kindsvater nach Kindesentzug

    Ist die Aussage der Psychologin überhaupt aktuell? Also: Wusste sie von der Entführung der jüngeren Tochter und dem monatelangen Kontaktabbruch?
    Ansonsten kann sie ja eigentlich keine zutreffende Beurteilung darstellen.

  8. VIP

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    AW: Umgang mit Kindsvater nach Kindesentzug

    die psychologin beurteilt die psychische situation - und da wäre ein geregelter kontakt im sinne des kindes.

    aufgrund der umstände würde ich das jugendamt und die polizei darüber informieren, dass er wieder in deutschland ist.
    und bei beiden stellen nachfragen, was es für möglichkeiten des sicheren umgangs, bzw. eines sicheren abruchs dessen, gibt.

    sollte er sich auf deine absprachen, sei es 'lass uns in ruhe' oder 'nur telefonischen kontakt' nicht einlassen, kannst du z. b. auch eine einstweilige verfügung erwirken.
    Immer nur zu meckern auf das blöde Scheißsystem, das ist schön bequem, du bist nicht Teil der Lösung, du bist selber das Problem und feige außerdem, sei nicht so unsportlich, es geht nicht ohne dich, so funktioniert das nicht, es geht nicht ohne dich
    Die Ärzte

  9. Inaktiver User

    AW: Umgang mit Kindsvater nach Kindesentzug

    Zitat Zitat von xanidae
    die psychologin beurteilt die psychische situation - und da wäre ein geregelter kontakt im sinne des kindes.

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    aber xanidae, sorry, die situation umfasst hier: monatelangen kontaktabbruch und die -berechtigten- sorgen der mutter wegen des kindesentzungs der halbsschwester.

    meiner ansicht nach kann man da einen umgang mit dem vater nur für gut im sinne des kindes halten wenn man auf dem standpunkt steht: besser noch ein kindesentführer zum vater als gar keiner.

    dieser meinung würde ich mch NICHT anschließen.

    'geregelter kontakt' wäre sicher gut - nur klappt das ja hier aufgrund der persönlichkeit des vaters eben gerade nicht.

    wir alle predigen regelmäßig: besser ein ende mit schrecken als ein schrecken ohne ende. das gilt auch - und eventuell gerade - für kinder. 'wir haben keinen kontakt zu deinem vater' ist allemal besser als 'keine ahnung, ob dein vater mal wieder kommt, und wenn kann es sein, dass er der lärmende mann vor der haustür ist. und übrigens, wenn du ihn triffst und ihr plötzlich auf einem flugplatz landet, dann sag ihm du musst aufs klo und versuch wegzurennen.'

    sorry, das ist doch aberwitzig ....

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    AW: Umgang mit Kindsvater nach Kindesentzug

    Gott, ich krieg das wieder mit mehreren Zitaten nicht hin

    die psychologin beurteilt die psychische situation - und da wäre ein geregelter kontakt im sinne des kindes.

    Genau so ist es, Xanidae. Sie wusste übrigens von der Entführung und Kontaktabbruch und riet mir meiner Tochter zuliebe zur Kontaktaufnahme zumindest zu Onkel und Tante.

    aufgrund der umstände würde ich das jugendamt und die polizei darüber informieren, dass er wieder in deutschland ist.

    Das hat die Stiefmuttter schon gemacht. Die Polizei riet ihr nur, möglichst nicht mit dem Kind nach draussen zu gehen. Bei der Familie väterlicherseits wird die Polizei ja vermutlich zuallererst nach dem Vater gesucht haben, nehme ich mal an.

    und bei beiden stellen nachfragen, was es für möglichkeiten des sicheren umgangs, bzw. eines sicheren abruchs dessen, gibt.

    Genau das ist das Problem. Keine Anerkennung = keine rechtliche Beziehung zwischen Vater und Kind. In dem Falle kann sich das JA nicht einschalten. Wurde mir so vom Beistand der Halbschwester erklärt. Also ist ein durch die Behörden geschützter Umgang nicht möglich (KleinFrannie hat natürlich einen eigenen Beistand beim JA).

    Das Ganze spielt sich im übrigen in der Schweiz ab. Der Vater ist Schweizer mit - wie sagt man so schön in Deutschland - Migrationshintergrund, die Stiefmutter Migrantin, die Halbschwester Schweizer Staatsbürgerin (jedenfalls zum Zeitpunkt ihrer Entführung, ob der Vater da zwischenzeitlich was in seinem Heimatland gedeichselt hat, weiss ich nicht), ich und meine Tochter Deutsche. Aber die Situation müsste doch mit der in Deutschland vergleichbar sein, oder? Dass der Vater trotz bestehenden Haftbefehls jederzeit wieder über die grüne Grenze in die Schweiz einreisen könnte habe ich keine Minute bezweifelt, da hab' ich mir nie Illusionen gemacht.

    Ihr glaubt also alle, ich sollte die harte Tour fahren. Irgendwie scheint mir das wie die Wahl zwischen Pest und Cholera. Meine Tochter wird so oder so in diese abstruse Geschichte hineingezogen. Und genau das wollte ich verhindern.

    Trotzdem vielen Dank für Eure Meinungen.

    Ich hatte mich schon als moralisches A....loch gesehen, weil ich im Grunde den Umgang mit dem Vater mittlerweile sehr skeptisch gegenüberstehe und die Psychologin so auf die Tour kam, ich müsse den Umgang unter allen Umständen aufrechterhalten.

    Frannie

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