Antworten
Seite 4 von 4 ErsteErste ... 234
Ergebnis 31 bis 32 von 32
  1. Inaktiver User

    AW: Kindsunterhalt wenn Kinder zum Vater ziehen

    Ich habe die folgenden Beiträge, die nichts mehr direkt mit gudmags Frage zu tun hatten verschoben.

    Nach da
    es geht um die Rolle, die Kindern und Eltern im staatlichen System einnehmen, Fragen der staatlichen Unterstützung, Erziehung etc.

  2. User Info Menu

    AW: Kindsunterhalt wenn Kinder zum Vater ziehen

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Wenn ich so in die Düsseldorfertabelle sehe wären das ja mindestens 2 * 365 € abzüglich 1 * Kindergeld = 585 €.
    Da ich bei meinen Partner auch Miete zahlen muß bleibt von
    Also, wenn ich das richtig sehe, dann wären es in Stufe 1 dann 576 Euro (Kindergeld schon abgezogen).
    Da du aber für deinen Ex keinen Unterhalt bezahlst, die Tabelle jedoch grundsätzlich von 3 Unterhaltsberechtigten ausgeht, würdest du um eine Stufe höhergestuft werden, also Stufe 2. Das wären dann für die zwei Kinder 614 Euro (Kindergeld schon abgezogen).

    Zitat aus Anmerkung I der Tabelle:




    Die Tabelle...weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf drei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang.

    Bei einer größeren/ geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter können Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in niedrigere/höhere Gruppen angemessen sein.









Antworten
Seite 4 von 4 ErsteErste ... 234

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •