Ich habe die folgenden Beiträge, die nichts mehr direkt mit gudmags Frage zu tun hatten verschoben.
Nach da
es geht um die Rolle, die Kindern und Eltern im staatlichen System einnehmen, Fragen der staatlichen Unterstützung, Erziehung etc.
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Ergebnis 31 bis 32 von 32
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14.09.2008, 20:16Inaktiver User
AW: Kindsunterhalt wenn Kinder zum Vater ziehen
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14.09.2008, 20:57
AW: Kindsunterhalt wenn Kinder zum Vater ziehen
Also, wenn ich das richtig sehe, dann wären es in Stufe 1 dann 576 Euro (Kindergeld schon abgezogen).
Zitat von Inaktiver User
Da du aber für deinen Ex keinen Unterhalt bezahlst, die Tabelle jedoch grundsätzlich von 3 Unterhaltsberechtigten ausgeht, würdest du um eine Stufe höhergestuft werden, also Stufe 2. Das wären dann für die zwei Kinder 614 Euro (Kindergeld schon abgezogen).
Zitat aus Anmerkung I der Tabelle:
Die Tabelle...weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf drei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang.
Bei einer größeren/ geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter können Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in niedrigere/höhere Gruppen angemessen sein.


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