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  1. gesperrt

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    AW: Kindsunterhalt wenn Kinder zum Vater ziehen

    ich denke, wenn es erst in 2 Jahren soweit sein soll ... dann hast du doch eine Menge Zeit Dir bis dahin einen Job zu suchen, der es dir ermöglicht den vollen Unterhalt zu zahlen ...

    Manche Eltern möchten ihre Kinder ja auch nicht nach Liste und Mindestsatz sondern gut und voll versorgt wissen, eben auch Extras ermöglichen.

    Bis dahin kannst du dich doch beruflich in alle Richtungen verändern.

    Im Interesse Deiner Kinder würde ich das schon in Erwägung ziehen.

    Gruß, B.
    Geändert von Blondine (04.09.2008 um 17:20 Uhr)

  2. Inaktiver User

    AW: Kindsunterhalt wenn Kinder zum Vater ziehen

    Zitat Zitat von Blondine
    Im Interesse Deiner Kinder würde ich das schon in Erwägung ziehen.

    Gruß, B.
    Ich würde Artikel wie diesen zur Illustration empfehlen. Es geht um die Kinder und wenn ich es mir recht überlege fänd ich ein solches Teilzeitanliegen wegen des Zusammenzugs mit der neuen LG des Vaters ähnlich abwegig, wie diese Idee einer Mutter.

    Das ganze nennt sich "verschärfte Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern" und sieht nicht vor, dass einer sich um die Verantwortung für die Kinder herum laviert, indem er/sie sich mit Teilzeit zufrieden gibt und die finanzielle Sorge weitestgehend auf den anderen Elternteil verlagert.

    Gruss

    vita

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    AW: Kindsunterhalt wenn Kinder zum Vater ziehen

    Hallo,
    schon merkwürdig, dass du anführst, dass der Vater mehr als du verdienst. Das hat mit Kindesunterhalt gar nichts zu tun. Warum sollte der Vater auf Kindesunterhalt verzichten und selbst mehr haushalten müssen als du?? Selbst wenn er viel mehr hat, geht es um den Unterhalt der KINDER, den er z.B. für die Kiddis sparen könnte...what ever.
    Frauen, die *Spenden*der Kindesväter erwarten und/oder auch nach der Trennung noch meinen, dass der Vater der Kinder ihnen etwas schuldet verstehe ich nicht.
    Also: Du bist verpflichtet deiner Unterhaltspflicht nachzukommen und zwar in voller Höhe. Wenn du teilzeit arbeitest, kann von dir erwartet werden, dass du ganztagss arbeitest um den Unterhalt in voller Höhe zahlen zu können!
    Vielleicht möchte Vaddi ja reduzieren?!
    Nichts für ungut, aber mich machen solche Statements echt fassungslos.
    Birgit-Sabine
    _______________________

    Achte auf deine Gedanken, denn sie sind der Anfang deiner Taten

    Wer zu allen Seiten offen ist, kann nicht ganz dicht sein!

  4. Inaktiver User

    AW: Kindsunterhalt wenn Kinder zum Vater ziehen

    Vaddi hatte schon reduziert, indem er sobald daß er wußte, daß er sich von mir trennen will, von ganztags auf halbtags reduziert hat. Bei seiner Selbstständigkeit, die er nebenher machte, war natürlich zu dieser Zeit keinerlei Einkommen vorhanden.
    Der Kindsunterhalt war also nie sehr hoch und ich kam mit dem Geld auch nur deshalb hin, weil ich gottseidank ein Teilzeitjob fand und Betreuung organisiert habe,wenn ich Nachmittagsschicht hatte. Nach der Scheidung lief die Selbstständigkeit wieder "super". Ich habe aber keine neue Berechnung "erkämpft", weil ich froh war daß er sich um die Kinder gekümmert hat. Fakt ist, daß er finanziell wieder sehr gut dasteht. Möchten die Kinder (dann werden sie ja als Teenager keine wirkliche Betreuung mehr brauchen; meine Mutter ist auch arbeiten gegangen als ich Teenager war) also bei ihren Vater leben, wird sich dieser freuen, daß er nun das Kindergeld bekommt, Unterhalt nicht mehr bezahlen muß und von mir eben auch noch das entspr. errechnete Unterhalt bekommt. Natürlich würde ich zusehen, daß ich eine Ganztagsstelle bekomme.

  5. Inaktiver User

    AW: Kindsunterhalt wenn Kinder zum Vater ziehen

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Vaddi hatte schon reduziert, indem er sobald daß er wußte, daß er sich von mir trennen will, von ganztags auf halbtags reduziert hat. Bei seiner Selbstständigkeit, die er nebenher machte, war natürlich zu dieser Zeit keinerlei Einkommen vorhanden.
    Der Kindsunterhalt war also nie sehr hoch und ich kam mit dem Geld auch nur deshalb hin, weil ich gottseidank ein Teilzeitjob fand und Betreuung organisiert habe,wenn ich Nachmittagsschicht hatte. Nach der Scheidung lief die Selbstständigkeit wieder "super". Ich habe aber keine neue Berechnung "erkämpft", weil ich froh war daß er sich um die Kinder gekümmert hat. Fakt ist, daß er finanziell wieder sehr gut dasteht. Möchten die Kinder (dann werden sie ja als Teenager keine wirkliche Betreuung mehr brauchen; meine Mutter ist auch arbeiten gegangen als ich Teenager war) also bei ihren Vater leben, wird sich dieser freuen, daß er nun das Kindergeld bekommt, Unterhalt nicht mehr bezahlen muß und von mir eben auch noch das entspr. errechnete Unterhalt bekommt. Natürlich würde ich zusehen, daß ich eine Ganztagsstelle bekomme.
    Das liest sich nach "wie Du mir ...." und ist gänzlich unangebracht.

  6. User Info Menu

    AW: Kindsunterhalt wenn Kinder zum Vater ziehen

    Hallo Gudmag

    Ja, deine Überlegung ist soweit richtig. Du musst theoretisch 585 € zahlen. Allerdings nur, wenn dir dann noch der Selbstbehalt von 770 bzw. 900 € verbleibt. (Welcher Selbstbehalt für dich gilt, weiss ich nicht genau - da wirst du dich erkundigen müssen).

    Der Selbstbehalt hat dir allerdings zu verbleiben. Wenn nicht, bist du ein sogenannter Mangelfall und zahlst, soviel ich weiss, nur die Differenz.

    Allerdings könnte ein Richter bestimmen, dass du Vollzeit arbeiten musst, um deiner Unterhaltspflicht nachzukommen. Dann müsstest du wiederum belegen, warum das unmöglich ist.

    Am besten lässt du dich tatsächlich mal beraten.

    Viele Grüsse

    annapaulemax

    PS. Und ansonsten finde ich es relativ normal, dass man sich informiert, welche finanziellen Verpflichtungen man wann haben wird und wie man die leisten kann
    The aim of life is to live, and to live means to be aware, joyously, drunkenly, serenely, divinely aware (Henry Miller)

    ▬|████|▬

  7. Inaktiver User

    AW: Kindsunterhalt wenn Kinder zum Vater ziehen

    Ich werde mich beraten lassen. Aber ich habe es ja frühestens in 2 Jahren vor und auch nur dann, wenn es für die Kinder O.K. ist bei ihren Vater zu leben. Falls ich nicht mehr Stunden arbeiten kann, werd ich eben versuchen zusätzlich einen 400 € Job zu finden. Übrigens zahlt mein Ex aktuell weniger als das, was ich offensichtlich zu zahlen habe; wie gesagt, ich habe nie erstritten, daß er sein wirkliches Gehalt offenbart, weil es mir wichtiger war, daß er sich um die Kinder kümmert und nicht ein Unterhaltskrieg entsteht.

    Grüße Gudmag



    Zitat Zitat von annapaulemax
    Hallo Gudmag

    Ja, deine Überlegung ist soweit richtig. Du musst theoretisch 585 € zahlen. Allerdings nur, wenn dir dann noch der Selbstbehalt von 770 bzw. 900 € verbleibt. (Welcher Selbstbehalt für dich gilt, weiss ich nicht genau - da wirst du dich erkundigen müssen).

    Der Selbstbehalt hat dir allerdings zu verbleiben. Wenn nicht, bist du ein sogenannter Mangelfall und zahlst, soviel ich weiss, nur die Differenz.

    Allerdings könnte ein Richter bestimmen, dass du Vollzeit arbeiten musst, um deiner Unterhaltspflicht nachzukommen. Dann müsstest du wiederum belegen, warum das unmöglich ist.

    Am besten lässt du dich tatsächlich mal beraten.

    Viele Grüsse

    annapaulemax

    PS. Und ansonsten finde ich es relativ normal, dass man sich informiert, welche finanziellen Verpflichtungen man wann haben wird und wie man die leisten kann

  8. gesperrt

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    AW: Kindsunterhalt wenn Kinder zum Vater ziehen

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Mir ging es um die Berechnung des Kindsunterhaltes.
    Da ich deutlich weniger verdiene als mein Ex würde mich nach dem Bezahlen des Kindsunterhaltes auch deutlich weniger "übrigbleiben" als das was meinen Exmann (im Moment) übrigbleibt.
    Nutze doch die Zeit ( 2 Jahre?) um dir einen Vollzeitjob zu suchen. Und wenn du keinen Krieg mit deinem Ex hast, könnt ihr euch doch einigen?

  9. Inaktiver User

    AW: Kindsunterhalt wenn Kinder zum Vater ziehen

    Zitat Zitat von LorenzM
    Nutze doch die Zeit ( 2 Jahre?) um dir einen Vollzeitjob zu suchen. Und wenn du keinen Krieg mit deinem Ex hast, könnt ihr euch doch einigen?
    Bisher gab es keinen "Krieg" und ich denke auch daß ich eine Einigung mit meinen Exmann finden kann. Wichtig war uns beiden immer, daß es unseren gemeinsamen Kindern gut geht und das war bisher der Fall und soll auch so bleiben.
    LG
    Gudmag

  10. Inaktiver User

    AW: Kindsunterhalt wenn Kinder zum Vater ziehen

    Ich kenne mich damit nicht aus, da ich ich keinen Unterhalt für das Kind bekomme, aber beim Unterhalt wird auch das Kindergeld hälftig berechnet, d.h. 50% des Kindergeldes wird jeweils in der Unterhaltssumme einberehcnet, das zahlst Du dann weniger. Bzw. Dein Ex zurzeit.

    Denn beiden Eltern (egal, wo die Kinder leben) steht auch - auch nach der Trennung - 50% des Kindergeldes bzw. 50% des Steuerfreibetrages zu, das wird dann in der Praxis mit dem Unterhalt verrechnet, damit das nicht so umständlich wird.

    Hoffe, mein Statement ist halbwegs verständlich...

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