@yeli,Zitat von Inaktiver User
das ist schön das man es auch mal von dieser Seite hört.
Ich weiß noch, als der Vater meiner Kinder die Unterhaltszahlung zum 18. Geburtstag, damals machte Kind Nr.1 grad Abitur, einstellte mit der Bemerkung, das der Titel jetzt ende und sich das Kind bitte selbst bemühen möge, wie traurig die Große war. Sie ist nicht zum Anwalt, sondern gemeinsam mit mir zum JA, das volljährigen Schülern in diesen Fällen noch beisteht.
Das JA forderte im Namen meines Kindes den Vater zur weiteren und mich zur Zahlung auf.
Wir haben nie gesehn, was der Vater verdient. Wir glaubten ihm, das es ihm nicht sonderlich gut geht.
Erst als es ums Bafög ging und meine Kinder plötzlich Gehaltsabrechnungen in den Händen hielten sahen wir, das der gute Mann jährlich 15.000 € mehr verdiente als ich. Dennoch bezahlte ich bis zum Eintritt meiner Arbeitslosigkeit doppelt soviel Unterhalt, wie er.
Wir haben nicht mehr nachgehakt, hing sicher damit zusammen, das er in zweiter Beziehung auch Nachwuchs hat.
Meine Kinder und ich vertreten die Ansicht, was er nicht freiwillig gibt, gibt er nicht von Herzen, also kann ers stecken lassen.
Heut springt der Staat für mich ein, weil ich eh dem Staat derzeit auf der Tasche liege. Deswegen gebe ich nach wie vor das komplette Kindergeld an meine Kinder weiter. Es ist für sie, also sollen sie es auch haben.
Antworten
Ergebnis 41 bis 42 von 42
-
21.10.2008, 22:03Inaktiver User
AW: Unterhalt - Volljährig - Ausbildung
-
06.07.2010, 12:35
AW: Unterhalt - Volljährig - Ausbildung
Hallo hexchen
Ansonsten kann ich Dir auch noch den Unterhaltsrechner von [edit: Werbelink entfernt] zum Berechnen des Unterhalts empfehlen. Kostet zwar 9 Euro aber ist sehr einfach und trozdem professionell.Geändert von Inaktiver User (06.07.2010 um 12:58 Uhr) Grund: Links zu kommerziellen Seiten/Shops sind lt. AGB nicht erlaubt


Zitieren
