Mit der Ausbildung bzw. dem Gehalt beginnt wirtschaftliche Selbständigkeit, die minderjährige Privilegierung ist beendet unabhängig vom Alter.
Minderjährig ist man unter 18 und minderjährig privilegiert ist man über 18 aber noch in der schulischen Ausbildung also max. ABI inklusive Ehrenrunden.
V.G.
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Ergebnis 21 bis 30 von 42
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09.08.2008, 06:48Inaktiver User
AW: Unterhalt - Volljährig - Ausbildung
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09.08.2008, 07:55Inaktiver User
AW: Unterhalt - Volljährig - Ausbildung
hmm... wie sich "privilegiert" nun genau definiert weiß ich nicht... aber die wirtschaftliche Selbstständigkeit ist bei minderjährigen noch eingeschränkt. Der eigene verdienst wird nur zur Hälfte auf den Unterhaltsbedarf angerechnet.
Zitat von Inaktiver User
Voll angerechnet wird erst ab 18 jahren.
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09.08.2008, 09:07
AW: Unterhalt - Volljährig - Ausbildung
hallo max *zurückknuddel*,
Zitat von Inaktiver User
du hast absolut recht, es wird sich wieder einspielen und für ein halbes jahr lohnt sich kein derartiger stress, den wir zum glück eh' nicht haben.
es ist halt nur ein klein wenig ungerecht...
aber wir kommen klar und ein leben ohne streit ist auch was wert.
mein ex beißt sich sowieso täglich in den hintern, weil er seine joblosigkeit selbst verschuldet hat, tja, da muss er nun durch.
hallo frank,
auch dir dank für deine erläuterung, so isses wohl!
So wie die Schere und der Wasserkrug des sorgsamen Gärtners den Baum in die Höhe treiben, so lassen die Schmerzen und die Tränen vom vergangenen Jahr des Menschen Seele reifen. (chinesisches Sprichwort)
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09.08.2008, 12:12Inaktiver User
AW: Unterhalt - Volljährig - Ausbildung
Guten Morgen Henne

na ja... so wirklich gerecht geht es wohl beim Thema Unterhalt nie zu... irgend jemand fühlt sich immer ungerecht behandelt...
Zitat von Henne65

Ist bei mir auch gerade so... wir rechnen ja nun gerade am Unterhaltsanteil für unsere Große rum... da finde ich es schon ungerecht, dass der Papa den Unterhalt für die "Kleine" auf seinen Selbstbehalt von 1100€ aufschlagen kann (weil er ihn bar bezahlt)... ich aber nicht (ich zahle ja schließlich nichts...
... dabei spielt es dann auch keine Rolle, das er nicht einmal den Mindestsatz zahlt)!
Das heißt ja im Grunde, das "mein Selbstbehalt" für uns beide reichen muß... "sein Selbstbehalt" aber nur für sich...
Na ja... egal.... *schulterzuck* ... irgendwann werden meine beiden auf eigenen Füßen stehen... und dann hat sich das ganze sowieso erledigt...
ich persönlich finde das wertvoller als eine pingelig durchgeführte Abrechnung!!... Ich freue mich immer wieder wenn ich von Paaren lese oder höre, die eine Trennung ohne großartige "Kriege" hinbekommen!...
Zitat von Henne65
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09.08.2008, 18:47
AW: Unterhalt - Volljährig - Ausbildung
Hallo Hillary,
Warum hast du eigentlich so eine Angst vor dem Ex?
Wie lang ist denn die Trennung her?
Das ist eine gute Frage. Mir persönlich ist es völlig egal, wie mein Ex auf mich zu sprechen ist. Aber da er seinen Frust auf mich immer noch (seit 5!!! Jahren) an die Kids weitergibt, möchte ich natürlich so wenig Angriffsfläche wie möglich bieten.
Oft genug haben die Kids mir nach einem Papa-Wochenende vorgeworfen, was ich alles schlimmes getan haben soll, wieviel Unterhalt (auf den Cent genau) ich von Papa für sie bekomme und was er alles für mich zahlen muss (das Haus gehörte nun mal uns beiden - da wird dann eben der, der das Haus verlässt (ich) ausgezahlt...). Das es aber fast nur Reaktionen auf seine vorangeganen Aktionen waren, das wußten sie leider nicht!
So ist das mit den Halbwahrheiten.
Einen UH-Titel gibt es nicht. Mein Sohn ist nach einer Eskalation eines pupertätsbedingten Streits im letzten September zu seinem Vater gezogen - im ersten Augenblick war ich einfach nur froh. Ich zahle den durch seinen Anwalt errechneten Mindestunterhalt - ohne Gericht und Klage.
Aber seitdem versucht mein Ex mich hintenrum immer wieder bei den Kids reinzureißen.
Er schreibt einen Brief, ich antworte ihm und die Antwort wird dann teilweise den Kids vorgelesen. Ich bin die Blöde und versuche die Sache jedesmal gerade zu rücken. Inzwischen erzählt mein Sohn mir fast gar nichts mehr - was unser Verhältnis auch nicht gerade bessert....
Ich komme gerade völlig vom Thema ab, sorry....
Ich habe mich jedenfalls nach vielem Hin- und Her dazu entschlossen, einen Anwalt aufzusuchen und die genauen Zahlen ausrechnen zu lassen.
Gerne würde ich mehr zahlen, wenn das Geld direkt an meinen Sohn ginge. Aber da mein Ex dieses "einstecken" will - mit dem Verständnis meines Sohnes - muss ich nicht unbedingt mehr geben als nötig... Das KG bekommt der EX auch weiterhin, sowie 130 Euro Kostgeld von Kind....
LG hexchen
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10.08.2008, 15:54Inaktiver User
AW: Unterhalt - Volljährig - Ausbildung
Zitat von hexchen07
unschöne Situation...
der Bursche braucht ja aber füs Lehrlingsgehalt ein eigenes Konto, also überweist du ihm die Summe dahin.
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11.08.2008, 11:47Inaktiver User
AW: Unterhalt - Volljährig - Ausbildung
Wenn Du Deinem Sohn gerne etwas mehr Geld zukommen lassen würdest, dann überweis doch den Unterhalt an den Kindsvater und gesondert davon Deinem Sohn sein "Taschengeld".
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11.08.2008, 12:17
AW: Unterhalt - Volljährig - Ausbildung
Hallo Inara,
wieso bin eigentlich nicht selbst drauf gekommen????
ZZt. habe ich mich entschlossen, die Berechnung in der Tat durch einen Anwalt (auf meine Kosten) durchrechnen zu lassen. Ich weiß, dass es kostenlos wäre (PKH), wenn mein Sohn die Berechnungen beauftragt. Aber ich vermute, dass es ihm zuwider ist, einen Anwalt aufzusuchen um seine Forderungen gegenüber seinen Eltern ausrechnen zu lassen. Und nach reiflicher Überlegung sind mir die RA-Kosten mein und meines Sohnes Seelenheil wert. (Huch, wie poetisch....
)
Da mein Ex möchte, dass alles über ihn geregelt wird, werde ich die Unterlagen von meinem Sohn (Azubivertrag, Gehaltsabrechnung usw.) auch bei meinem Ex anfordern. Vermutlich schriftlich...
- bin ein bisserl feige, aber ich habe keine Lust auf ein beleidigendes und unkonstruktives Gespräch!
Nach Abschluss der Berechnungen werde ich mich an den gesetzlichen Unterhalt halten und meinem Sohn lieber persönlich etwas zustecken - sonst muss er das auch noch weiterleiten....
Ich danke euch allen für eure Unterstützung....
Wenn es etwas neues gibt - und das wird es geben - füge ich es gerne hinzu.
Liebe Grüße
das hexchen07
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11.08.2008, 13:24
AW: Unterhalt - Volljährig - Ausbildung
Dein Sohn hat doch aber hoffentlich ein eigenes Konto, auf das sein Azubi-Lohn überwiesen wird?
Zitat von hexchen07
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11.08.2008, 14:38
AW: Unterhalt - Volljährig - Ausbildung
ICH HOFFE ES!!!!


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