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  1. Inaktiver User

    Stirnrunzeln noch eine Frage...

    Guten Morgen an alle

    ich weiß nicht genau, ob mein neues Problem in dieses Forum passt (hillary, du kannst mich ja notfalls verschieben ) ... aber ich versuche es trotzdem mal...


    also ich schildere mal kurz...

    ich habe letzten Monat eine Rechnung (für meine Tochter) mit der Frage um direkte Bezahlung oder Rückerstattung an mich an die Krankenkasse geschickt.

    Nach kurzer telefonischer Rücksprache meinte die Mitarbeiterin ich sollte die Rechnung erst mal bezahlen und sie würde mir den Betrag erstatten. Sie fragte ob mein Kto. immer noch bei der XY-Bank wäre, dann würde sie die Überweisung sofort vornehmen.

    Ich hatte gerade letztes Jahr eine Rückerstattung wegen abgeschlossener Kiefergbehandlung meiner Tochter also bin ich davon ausgegangen, das es seine Richtigkeit hat und habe das das ohne große Nachfrage so bestätigt. Eine Bestätigung, dass der Betrag überwiesen wurde hatte ich am nächsten Tag in der Post.

    So... nun kam aber das Geld nicht...

    Nach 3 Wochen (ich bin ja ein geduldiger Mensch) habe ich dann bei der KK angerufen und nachgefragt...

    so... und nun kommt es...

    der Betrag wurde irrtümlich auf das Konto meines Ex (gleiche Bank!) überwiesen!!...

    Ich hatte ihn darauf hin gleich angeschrieben (anders kommuniziert er ja nicht mit mir), habe ihn auf den Irrtum aufmerksam gemacht und ihn gebeten mir das Geld auf mein Konto zu überweisen.

    Aber es passiert NICHTS... ... er stellt sich "Tod" ... das macht er eigentlich immer... wenn ich ihn um irgend etwas bitte ignoriert er das solange bis ich nachgebe... es hätte mir eigentlich klar sein können, dass da nichts kommt... *seufz*

    Was mache ich denn nun???... muß (oder kann) ich irgendwie rechtlich gegen ihn vorgehen?...

    Ratlose Grüße, Max

  2. Inaktiver User

    AW: noch eine Frage...

    @Max

    Weiß jetzt nicht, ob ihr getrennt (wie lange) oder sogar schon geschieden seid. Weiß die KK dies nicht auch schon längst?

    Ich meine, es ist ein Fehler der KK, wenn sie von dir unterrichtet wurden, daß du getrennt bist. KK soll das Geld von Ex zurückholen und dir überweisen.

    Anderenfalls kannst du nur deinen Ex schriftlich mit Fristsetzung binnen einer Woche mahnen und muß danach wohl zum Anwalt.Oder du holst dir im Schreibwarenhandel einen Mahnbescheid und füllst ihn selbst aus, kostet dir dann nur die Gerichtskosten je nach Höhe deiner Forderung.

    Ich würde aber erstmal bei der KK Druck machen, sie sollen von ihm das Geld zurückfordern und zwar dalli.

  3. Inaktiver User

    AW: noch eine Frage...

    Hallo chanikki,

    danke für deine Antwort...

    Eigentlich weiß die KK schon länger, dass ich geschieden bin.

    Ich hatte die Kinder vor längerer Zeit "auf dem kleinen Dienstweg" auf meine Versicherung überschreiben lassen. Damals hatte ich mal so nebenbei erfahren das meine große Tochter schon monatelang mit einer ungültigen Chip-Karte rumläuft weil mein Ex die Fragebögen der KK ignoriert hatte. Darauf hin hatte ich darum gebeten die beiden bei mir zu versichern. Das ging auch alles problemlos, weil es sich um die gleiche KK handelt.

    Damals ist aber offensichtlich versäumt worden auch bei den Kindern die Bankverbindung zu ändern. Und weil diese Rechnung nun auf meine Tochter ausgestellt wurde, hat die KK auf die hinter ihrem Namen hinterlegte Bankverbindung zurückgegriffen.

    Ich mache der KK nicht einmal einen Vorwurf... denn ich hätte ja auch genauer nachfragen können...

    Was mich aber wirklich total aufregt ist die Tatsache, dass mein Ex ja nun genau weiß das er sich niemals an irgendwelchen Sonderzahlungen beteiligt und deshalb logischerweise auch keinen Anspruch auf eine Rückerstattung von entstandenen Kosten hat!

    Ich denke, er hätte doch auch mal bei der KK nachfragen und evtl. dorthin zurücküberweisen können...

    Na ja... ich habe jetzt noch einmal ein Schreiben aufgesetzt in dem ich ihm eine Frist zur Überweisung an mich gesetzt habe.

    Und dann?... Tja... mal weitersehen...

    Liebe Grüße, Max

  4. User Info Menu

    AW: noch eine Frage...

    Mh.. ich kenne so einen Fall von eine ehemaligen Arbeitskollegin.
    Da lief das auch so in der Art ab. Sie hat die KK gebeten, die Überweisung rückgängig zu machen und das Geld dann bei ihr zu überweisen. Hat auch wunderbar funktioniert, allerdings weiss ich jetzt nicht welche Fristen es da vielleicht einzuhalten gilt? "Ewig" kann man Überweisungen ja auch nicht rückgänig machen.

    Aber wenn Deine Tochter bei Dir versichert ist, liegt der Fehler ganz eindeutig bei der KK.. und denen würde ich auch Dampf machen, das die den Fehler wieder grade bügeln.

  5. Inaktiver User

    AW: noch eine Frage...

    Hallo Satyr,

    auch dir vielen Dank für die Antwort...

    Zitat Zitat von Satyr
    Aber wenn Deine Tochter bei Dir versichert ist, liegt der Fehler ganz eindeutig bei der KK.. und denen würde ich auch Dampf machen, das die den Fehler wieder grade bügeln.
    ich sehe den Fehler nicht sooooo eindeutig bei der KK. Wie gesagt... ich hätte ja bei dem Telefongespräch die Bankverbindung abgleichen können... das habe ich aber, im guten Glauben daran das es schon stimmen würde, nicht getan...

    Ich habe gerade mal ein bisschen im Internet rumgelesen...

    Eine Überweisung kann man nur so lange rückgängig machen, bis der Betrag dem Empfänger auf seinem Konto gutgeschrieben ist... das heißt ja, dass eine Stornierung (nach nunmehr 4 Wochen) nicht mehr in Frage kommt.

    Die KK könnte im Moment auch nicht mehr machen als ich... nämlich auf den Irrtum aufmerksam machen, ihn darum bitten den Betrag zurück zu erstatten, und darauf hoffen das er es auch freiwillig tut.

    Liebe Grüße, Max

  6. User Info Menu

    AW: noch eine Frage...

    Naja ich würde wohl die KK wechseln, wenn ich dort immer meine Kontonummer abgleichen müsste. Ihr (Du und Dein Ex) werden doch sicher unter getrennten Kundennummern geführt. Zu diesen Kundennummern sollten die Bankdaten dann ja auch getrennt zugeführt sein. Wenn also Deine Tochter unter Deiner Kundennummer läuft, wüsste ich nicht wie da die Bankdaten Deines Ex reinkommen sollten?
    Wenn sie da reinkommen, müsste das ein Fehler der KK sein. Anders kann ich mir das zumindest nicht vorstellen.

    Aber vielleicht hilft es wirklich, wenn die offiziell das Geld zurück fordern. Ob das "berechtigt" ist weiß ich nicht, da sollen sich Juristen streiten. Aber "theoretisch", dürfte Dir das egal sein. Dir steht Geld von der KK zu und Du hast es nicht bekommen. Also würde ich es fordern.
    Wenn die es durch ihren Fehler 2 mal auszahlen, sollten die auch selbst gucken wie sie den Fehler wieder gut machen. Das sollte EIGENTLICH nicht Deine Sorge sein.

    Jeh nach Höhe des Betrages, würde ich da vielleicht wirklich zum Anwalt gehen und mal nachfragen, wie das offiziell aussieht.

  7. Inaktiver User

    AW: noch eine Frage...

    @Max

    Also ich würde trotz allem von der KK -evtl. sogar schriftlich- verlangen, daß sie das Geld von Ex zurückholen. Die Kinder sind doch mit Adresse und allem bei dir versichert. Es ist für mich eindeutig deren Fehler. Und daß du bei einem Telefonat nicht nochmal ganz genau deine Kontonummer sagst, ist nicht dein Fehler. Du hattest die Frage nach der Bank ja richtig beantwortet.

    Und selbst wenn müssen die doch nach schriftlich hinterlegten Bankverbindungen zahlen und nicht nach telefonisch angegebenen. Die sind doch da sonst immer so genau.

    Ich glaube auch, daß dein Ex eher an die KK zahlt, als an dich.

    So kannst du dich auch gut raushalten und es ist das Problem der KK.

  8. Inaktiver User

    AW: noch eine Frage...

    Hallo Satyr, Hallo chanikki,

    Zitat Zitat von Satyr
    Naja ich würde wohl die KK wechseln, wenn ich dort immer meine Kontonummer abgleichen müsste. Ihr (Du und Dein Ex) werden doch sicher unter getrennten Kundennummern geführt. Zu diesen Kundennummern sollten die Bankdaten dann ja auch getrennt zugeführt sein. Wenn also Deine Tochter unter Deiner Kundennummer läuft, wüsste ich nicht wie da die Bankdaten Deines Ex reinkommen sollten?
    sicher haben wir eigene Nummern. Aber meine Tochter hat (trotzdem sie bei mir mitversichert ist) eine eigene Nummer. Offensichtlich ist zu jeder einzelnen Nummer eine Bankverbindung hinterlegt... und bei dem Wechsel vom Ex zu mir ist eben vergessen worden, die Bankverbindung bei den Kindern zu ändern...

    "der kurze Dienstweg" ist eben doch nicht immer kurz!...

    Ein Wechsel zu einer anderen Krankenkasse ist aber trotzdem für mich überhaupt kein Thema... es gab schon sooooo viele Situationen in denen mir ganz schnell und problemlos geholfen wurde... ich bin nach wie vor sehr zufrieden dort!

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Also ich würde trotz allem von der KK -evtl. sogar schriftlich- verlangen, daß sie das Geld von Ex zurückholen.
    ich habe - unabhängig davon das ich meinem Ex jetzt eine Frist eingeräumt habe das Geld an mich zu überweisen - gerade mit einem sehr netten Mitarbeiter der KK gesprochen. Er meinte auch das es allein deren Fehler war... ... und das sie selbstverständlich versuchen den Betrag zurück zu bekommen um ihn dann an mich auszuzahlen...

    und (das kam von ihm!)... klar könnte ich jetzt bitterböse Briefe an die KK schreiben und Forderungen stellen... und so weiter... das wäre mein gutes Recht!

    Aber so richtig helfen würde das ja nun auch nicht... weil sich das dann ellenlang hinziehen könnte...

    er meinte man könnte das evtl. etwas abkürzen und auch eine Menge Stress vermeiden, in dem er persönlich mal mit dem Ex spricht...

    Na ja... vermutlich hat er Recht... und bin mit ihm jetzt so verblieben, dass ich die Frist abwarte und wir dann noch einmal miteinander sprechen wie wir weiter vorgehen...

    Haach... ich hasse solche Dinge!... ich habe einfach keine Lust mehr mich ewig wegen solcher oder ähnlicher Sachen über den Ex zu ärgern...

  9. Inaktiver User

    AW: noch eine Frage...

    sooo... das habe ich jetzt davon... wie komme ich denn auch auf die saublöde Idee mein Geld zu wollen... sowas fieses aber auch!... ...

    Heute stand die Polizei vor der Tür... ich habe jetzt eine Anzeige am Hals... wegen einer Sache, die zwar schon länger zurückliegt... und auch jeder rechtlichen Grundlage entbehrt!!! ... aber jetzt erst einmal meine Tochter, Mich, zwei Anwälte und die Statsanwaltschaft beschäftigen dürfte... *seufz* ...

    netter Kerl... echt!...

  10. Inaktiver User

    AW: noch eine Frage...

    Mäxchen???
    Ich versteh Bahnhof.

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