Naja, die andere Variante der möglichen Gesetzgebung wäre ja die gewesen, dass unehel. Mütter denselben Regelungen wie die Ex-Ehefrauen zugebilligt worden wäre.Zitat von Inaktiver User
Klar, dass man sich anders entschieden hat.
Verständlich sogar, angesichts der jahrzehntelangen starken Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt. Finde ich ok. Eigenverantwortlichkeit ist gut... und jeder sollte ne Chance auf weitere Kinder haben (für Frauen oft theoretisch... aber naja...)
Man sollte aber Gesetzeslage nicht mit Rechtsprechung verwechseln. RS ist kein Korrektiv, sondern sorgt für die Auslegung der Rechtsnormen. Daher war schon klar, dass in Fällen der langjährigen Partnerschadft, mit beiderseitig einverständlicher Rollenverteilung (!), ein solches Urteil zustande kommen kann... (und muss...).
Da wäre eine Ehe mit derselben Konstellation, aber z.B. gegen der ganz erklärten Wunsch des Mannes (beweisbar, versteht sich) mit einer anderen Unterhaltsregelung ausgegangen. Womöglich!
Ansonsten halte ich es vernünftig, dass man Teilzeit zubilligt und dann steigert. Nicht jeder hat Idealbedingungen (sorgende Großeltern , z.B.) zur Verfügung, die tatsächlich das AE-Leben (übrigens auch bei Vollzeit-Arbeit!) netter machen können als ein traditionelles Eheleben (mit 2 Vollzeitjobs...). Aber darum geht es nicht.
Ein Durchschnittsmensch wird beispielsweise auch mal krank. Wenn Du AE bist und keine Versorgungskraft neben Dir hast... musst Du vll. nicht zur Arbeit (Krankschreibung), aber Dich dennoch darum kümmern, dass der Laden läuft... da ist selten Erholung drin (vielleicht erst mit Teenies ...)... und diese Anstrengungen zermürben eben... v.a. bei kleinen Kindern.
Die Erholungsphasen sind fast nicht/nie gegeben (anders als in einer Ehe... z.Bsp.)
Dies haben die Richter in Erwägung gezogen.
Fakt ist natürlich: "Es gibt keinen Normfall."
Aber Tendenzen... und eine gewisse Messbarkeit der Belastung(sgrenzen). Vernünftige Richter, dass sie dies ansprachen.
(Übrigens gibt es das alles auch bei alleinerziehenden Vätern... ich kenne einen, der durchaus mal in den Seilen hängt ob der Neverendingstroy...)
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17.07.2008, 21:20Inaktiver User
AW: wiedermal zu schnell gesetzelt?
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18.07.2008, 08:42
AW: wiedermal zu schnell gesetzelt?
Es ist mal wieder so typisch, das der BGH mit seiner Rechtssprechung "mal eben" das aushebelt, was der Gesetzgeber sich so gedacht hat.
Wofür macht man Gesetze, wenn Richter dann doch keine Lust haben sich daran zu halten?
Versteht mich nicht falsch, in Bezug auf die 3fache Mutter, kann ich das Urteil verstehen. Mich ärgert diese "Signalwirkung" die daraus abgeleitet wird.
Davon mal abgesehen, verstehe ich sowieso nicht, was nun anders sein soll. Steht im "Orginalgesetz" nicht schon drin, das der Einzelfall geprüft werden soll und die Vollzeiterwerbstätigkeit nur bei wirklichen Möglichkeiten verlangt wird? Wenn 3 Kinder die Möglichkeiten so einschränken das es nicht machbar ist, dachte ich eh das dann nix verlangt werden kann - verständlicherweise.
Wenn daraus jetzt aber für alle Mütter, also auch die mit einem Kind (das sogar gute Unterbringungsmöglichkeiten hat, keine Behinderung usw. usw.) ein Gesetz wird, wo die Mutter (oder eben der alleinerziehede Vater) nur "ich bin dann soooo überfordert" sagen muss damit sich nichts ändert.. dann hat der BGH einfach mal so entschieden das ihn nicht interessiert, was der Gesetzgeber wollte.
Klasse Deutschland.. Gesetze braucht eh keiner wirklich.
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18.07.2008, 18:41Inaktiver User
AW: wiedermal zu schnell gesetzelt?
Hier geht es aber um die Dreifachbelastung Arbeit, Haushalt UND Kinder...letztere hat der andere Part nun mal nicht und das ist m.E. der größte, nerven- und zeitaufwendigste.
Zitat von Amphib
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18.07.2008, 18:43Inaktiver User
AW: wiedermal zu schnell gesetzelt?
Das kommt noch hinzu...
Zitat von Inaktiver User
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18.07.2008, 19:25Inaktiver User
AW: wiedermal zu schnell gesetzelt?
Ich zitiere mich ja sehr ungern.
Zitat von Inaktiver User
Es regt mich halt nur auf, das wir hier schon ziemlich heftige Diskussionen, die mir persönlich sehr nahe gingen, gerade zu diesem Thema hatten und dann kommt wieder so etwas.
Gut, ich werde demnächst wohl viel Tagesfreizeit haben, dann gehe ich das Problem einfach noch mal an.
Bei mir entsteht immer mehr der Eindruck, das irgendwie viele Beschlüsse an der Realität scheitern. Wird der Bürger überhaupt noch gefragt?
Naja, der Aufschwung kommt bei den Menschen an, mich erwischt grad die Abwärtswelle, vielleicht bin ich deshalb so empfindlich.
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18.07.2008, 21:58Inaktiver User
AW: wiedermal zu schnell gesetzelt?
Hilly, ganz ruhig.
Verfassungsgericht MUSSTE entscheiden.
a) alte Regelung wie bei Ex-Ehegatten für ALLE Kindererziehenden Alleinstehenden...
oder
b) alte Regelung wie bei getrennten, NICHT verheiratet gewesenden Kinderverosrgenden.
Mehr Wahl war nicht!
Ich finde die Entscheidung des BVerfG ok, da der instabilen Erwerbsstruktur und finanz. Überbelastung der Ex-Partner (nicht Kind versorgend) im Laufe unserer Modern Times entsprechend.
DENNOCH muss und wird im Einzelfall entschieden werden, um bestimmte Kriterien herauszuarbeiten ... FallBEISPIELE... die dann die Rechtsprechung prägen werden. Muss sein. Sonst sind die Buchstaben nur mechanische Richtwerte. Das Leben ist aber nicht mechanisch. (Schade... manchmal...)
Lies mal dies dazu. Finde ich ganz zutreffend.
Denn nicht nur den *möglicherweise prekären* Lebensbedingungen der Unterhaltszahlenden muss die Rechtsprechung gerecht werden, sondern auch denen, die die Kinder (alleine) versorgen und ebenfalls prekrären Arbeitsverhältnissen ausgesetzt sein *können*. (Wir wissen, wie klasse es ist, sich mit Kindern zu bewerben...als Frau...)
Anmerkung meinerseits:
Und, ehrlich gesagt, wenn man wegen Überlastung zusammenbricht, hilft dies weder Kind noch Staat ;-) - auf Dauer.
Realisten wissen um die häufigen Krankheitsfälle in den Kleinkinderjahren, die es auch in "normalen" Vollfamilien gibt... und selbst dort Kinderbetreuung zum Problem macht. Was sich über Steuerklasse III natürlich weitaus simpler lösen lässt.
Gut, dass man im Urteil auf die Temporärität von Regelungen anlässlicher unterschiedlicher Lebensrealitäten hinweist... Die Richter scheinen eine Ahnung vom Leben zu haben.
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19.07.2008, 00:59
AW: wiedermal zu schnell gesetzelt?
Nur Kurz: War das Urteil nicht im BGH gefallen? Ich muss zugeben, das ich von den Instanzen wenig Ahnung hab. Aber gibts da nen Unterschied zum Verfassungsgericht? Glaub das ist nicht das selbe, oder?
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19.07.2008, 06:39
AW: wiedermal zu schnell gesetzelt?
Hillary, sorry, ich wollte weder Dir was noch anderen alleinerziehenden Eltern.
Ich hab nur im Moment in der Verwandtschaft einen Fall, wo der Mann total von der Frau hereingelegt wurde, emotional und finanziell, und diese jetzt auch noch versucht, ihm mehr Geld "herauszuleiern", u.a. auch durch Druck über das Kind.
Mehr kann und will ich hier nicht schreiben.
Bin deshalb vielleicht auch ein bisschen empfindlich in der Beziehung, weil ich sehe, wie der Vater leidet.Life's just a game I believe - the longer you play it, the harder it gets.
(Skyclad, Building a Ruin)
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19.07.2008, 08:57Inaktiver User
AW: wiedermal zu schnell gesetzelt?
Nee, definitiv nicht.
Zitat von Satyr
Aber die Änderung der Gesetzesnorm wurde durch ein BVerfG-Urteil verursacht. Das ist normal und passiert öfter. Normenkontrollfunktion des BVerfG! Das haben andere Gerichte nicht. (Deshalb wird ja auch DORT die Penderpauschale entschieden!)
BGH- ist Rechtsprechung, also Füllung der (neuen und alten) Gesetze mit Leben.
Ist alles ein langer Prozess, Satyr... und keinesfalls die Rückkehr zur alten Rechstprehcung oder "Aushebelung" des neuen Gesetzes. Möglicherweise Aushebelung Deiner Interpretation des Gesetzes. Aber das wundert mich nicht ernsthaft.
Die Medien haben ja auch sehr einseitig über die neue Gesetzeslage berichtet (bzw. eine zu flache Interpretation verbreitet)... wie in Fachkreisen regelmäßig hervorgehoben wurde.
Hat man ja auch in der Bri gemerkt, dass das gar nicht richtig ankam...!
P.S. Nachlesen, vor mir aus in der Wikipedia, stichwort "Gerichtsbarkeiten". Aber bitte mehr als 5 Minuten Zeit nehmen.
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19.07.2008, 09:15
AW: wiedermal zu schnell gesetzelt?
Eine bekannte AEe hat gestern auch triumphierend zu mir gesagt, dass das neue Gesetzt sie nun doch nicht zum Arbeiten zwingen würde und sie ruhig noch länger Zuhause bleiben könnte. Sie hat ein Kind (7), betreut bis 15h in der Ganztagsschule und einen 400 Euro Job. Den Rest zahlt Ex. Sie hat zur Zeit ein bequemes Leben, das durchaus mehr Arbeit ermöglichen würde, was sicher jeder Richter genauso sehen würde.
Zitat von Inaktiver User
Da sieht man mal. wie jeder aus Berichten das herausließt, was er gerne hätte.


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können sich das unsere Gesetzgeber nicht mal vorher durchrechnen?

