Hallo ihr lieben,
ich habe gerade irgendwie eine Gedankenblockade...... könnt ihr mir vielleicht mal ein bisschen helfen mich zu sortieren??
folgendes....
Meine Tochter fängt jetzt im September mit einer Ausbildung an…nachdem mein Ex seiner älteren nun seit knapp einem Jahr keinen Unterhalt zahlt (sie macht derzeit ein EQJ und er ist trotz noch vorhandenem Titel der Meinung sie hat keinen Anspruch) geht es jetzt gerade darum einen eventuellen Anspruch für die Zeit der Ausbildung herauszufinden.
Na ja... das es deswegen mal wieder zu Unstimmigkeiten kommt war mir völlig klar... unklar ist mir aber die Grundlage auf die er sich bezieht...
In der Unterhaltsrichtlinie für Volljährige steht:
Der Unterhalt für volljährige Kinder, die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen,richtet sich in der Regel nach der 4. Altersstufe der DDT. Ihr Bedarf bemisst sich, falls beide Eltern leistungsfähig sind, nach dem zusammengerechneten Einkommen beider Eltern in der Regel ohne Höhergruppierung (wegen mehr oder weniger Unterhaltsberechtigter) der DDT
Ein Elternteil hat jedoch höchstens den Unterhalt zu leisten, der sich allein nach seinem Einkommen ergibt.
Das heißt doch eigentlich (angenommene Werte!!!!)
Beide Einkommen - Anspruch Kind = 550 €
Einkommen Kind = 350€
Ergibt:
Restanspruch = 200€
Davon:
Anteil Vater = 150€
Anteil Mutter = 50€
So... nun beruft er sich aber auf den letzten Satz der Richtlinie und rechnet so:
Sein Einkommen / Anspruch Kind = 400€
Einkommen Kind = 350€
Ergibt:
Restanspruch = 50€
Diese Summe wäre er bereit zu zahlen, alles was darüber hinausgeht lehnt er ab.
Das verstehe ich nicht so richtig, heißt das nun es ist eigentlich ganz egal wie hoch das gemeinsame Einkommen der Eltern ist, man muß sowieso eine Berechnung machen, die allein von einem Nettoeinkommen ausgeht, von diesem Betrag dann das Einkommen des Kindes (volles Kindergeld + Einkommen) abziehen und schauen was dabei rauskommt?... und bei zwei pflichtigen Elternteilen? Soll dann jeder für sich das Einkommen des Kindes abziehen... und es wird dann also sozusagen doppelt abgezogen??...![]()
Liebe Grüße,
Max
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17.07.2008, 14:18Inaktiver User
Unterhalt für Volljährige - ich brauche mal Rat!
Geändert von Inaktiver User (17.07.2008 um 14:33 Uhr)
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17.07.2008, 18:04
AW: Unterhalt für Volljährige - ich brauche mal Rat!
ich seh das Problem darin, daß er das komplette Kindereinkommen von seinem Anteil alleine abzieht ...
irgendeinen Anteil daran müßte dann ja auch von Deinem Anteil abgehen ...
ich denke, also wenn dann muß das Kindereinkommen schon anteilsmäßig auf beide Elternanteile eingerechnet werden ... nicht nur auf einen, er rechnet also wohl falsch.
Doppelt abziehen, ist doch unlogisch .
Anrechnen kann man doch nur den betrag, den das Kind auch wirklich zur Verfügung hat, die genaue Summe.
ICH DENKE, DAS WIRD IM VERHÄLTNIS AUFGETEILT: EINEN TEIL BEKOMMT ER ANGERECHNET; EINEN TEIL DU.
Gruß, B.Geändert von Blondine (17.07.2008 um 18:09 Uhr)
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17.07.2008, 20:50Inaktiver User
AW: Unterhalt für Volljährige - ich brauche mal Rat!
Nach Abzug des Azubieinkommens wird auf beide Elternteile hälftig verrechnet! Kann dazu führen, das der Minderverdienende gar keinen Unterhalt an den Volljährigen zahlt.
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17.07.2008, 21:32Inaktiver User
AW: Unterhalt für Volljährige - ich brauche mal Rat!
Hallo ihr beiden,
danke für eure Antworten...
@Blondine
ich denke da genau wie du... irgendwie kann seine Berechnung so nicht stimmen! Ich brauche ihm aber gar nicht erst mit "gefühltem Recht" kommen... nur belegbare Fakten werden akzeptiert - und davon auch nur die, die ihm gerade mal in den Kram passen...
Ich hatte gehofft, dass sich hier jemand findet, der genau sagen kann, wie dieser letzte Satz in den Richtlinien auszulegen ist...
@hillary
hälftig ist nicht richtig! Der anfallende "Restunterhalt" wird anteilmäßig nach Einkommen aufgeschlüsselt...
wobei sich dann auch noch die Frage stellt ob die Bemessungsgrundlage nicht wirklich sinkt (also nur nach einem Einkommen berechnet wird), wenn ein Elternteil wegen eines zu niedrigen Einkommens nicht Unterhaltspflichtig wäre...
das ist aber bei uns nicht der Fall!... also pflichtig wären wir (da es ja zumindest für mich keinen Freibetrag für die kleine gibt) schon beide... strittig ist eben nur die Höhe der Anteile!
ach menno... schwierig alles!
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18.07.2008, 09:48Inaktiver User
AW: Unterhalt für Volljährige - ich brauche mal Rat!
@max,
es ist das Kindergeld was hälftig abgezogen wird. Da war ich wohl voreilig. Ich erbringe am Unterhalt für meine Volljährigen jeweils 2/3, heißt konkret 266 € und der Vater 133 €. Das pro Kind.
Vorrang beim Unterhalt hat immer das minderjährige Kind, falls noch eins da ist. D.h. das wird auch in die Berechnung bei deinem Ex einbezogen, bei dir nicht. Kann also durchaus sein, das er um einiges weniger an die Große bezahlen muss.
Bei mir ist nicht nach Anteil des Einkommens aufgeschlüsselt worden, da wir in etwa gleich verdienen, ich aber nur 2 Kinder zu versorgen habe, er 3.Der Selbstbehalt gegenüber Volljährigen liegt höher als bei minderjährigen.
Vielleicht hast du hier schon geschaut, eigentlich ein recht informatives Forum.
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18.07.2008, 10:34Inaktiver User
AW: Unterhalt für Volljährige - ich brauche mal Rat!
Hallo hillary,
danke für die Info zum Kindergeld! Es war mir nicht klar, das es überhaupt noch irgendwie auf die Unterhaltspflichtigen aufgeteilt wird... ich lese immer nur, dass es voll auf den Unterhaltsbedarf angerechnet wird.
ja, das kenne ich...
Zitat von Inaktiver User
Da habe ich ja auch die Berechnungsbeispiele her...
allerdings ist es in allen dort aufgeführeten Beispielen so, das der Bedarf des Kindes (also nicht das was es am Ende tatsächlich bekommt) aus dem bereinigten Netto der Eltern berechnet wird... in der Bedarfsermittlung ist von weiteren Unterhaltspflichtigen noch nicht die Rede... das wird erst bei der Aufteilung der jeweiligen "Anteile" berücksichtigt.
Hmm... sag mal ehrlich deine Meinung.... meinst du, die Berechnung von meinem Ex - in der er ausschließlich von seinem Netto (von dem er den Unterhalt für Kind 2 auch schon abgezogen hat) ist zutreffend für die Bedarfsermittlung von Kind 1...
oh mann... irgendwie habe ich anscheinend einen Knoten im Hirn...
.... wir haben übrigens seit gestern Abend eine Klage vorliegen... er klagt auf Abänderung des Titels... auf den Betrag, den er errechnet hat...
Na ja... Montag hat mein Weiblein einen Termin bei einer Anwältin... vielleicht sind wir danach schlauer... *seufz*
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18.07.2008, 20:02Inaktiver User
AW: Unterhalt für Volljährige - ich brauche mal Rat!
Du hast 'nen Knoten
Zitat von Inaktiver User
und er nen Knall!.... wir haben übrigens seit gestern Abend eine Klage vorliegen... er klagt auf Abänderung des Titels... auf den Betrag, den er errechnet hat...
Mensch, mensch, mensch und da hat man sich mal geliebt.
Wart den Anwalt ab, bevor wir hier Rechenexperimente und uns verrückt machen.
Auf jeden Fall geht der Unterhalt für das minderjährige Kind vor, dann kommt erst das Große.
Bei mir wurde der Selbstbehalt von 1010 € abgezogen, dann der Rest ermittelt. Ich bin bei beiden Kindern mit 64 % quotiert, obwohl der Vater (36%) ein höheres Einkommen hat als ich. Aber meine Beiden sind volljährig, seine Nummer 3 erst jetzt. Im Prinzip müssen alle Kinder jetzt neu berechnen lassen, zumal ich nicht mehr diese Einkünfte habe. Meine beiden versuchen erst mal Bafög, bisher bekamen sie keins. Das Kindergeld zahle ich ihnen komplett aus.
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18.07.2008, 21:46Inaktiver User
AW: Unterhalt für Volljährige - ich brauche mal Rat!
Hallo hillary
ja... das scheint mir inzwischen auch unglaublich...
Zitat von Inaktiver User
... aber... er war ja nicht immer so!
Es wird nur irgendwie immer schlimmer... ich hätte z.B. niemals gedacht, das er mit seinen Kindern denselben Stress anfängt wie mit mir... *seufz*
ja... du hast ja völlig Recht!...
Zitat von Inaktiver User
... Aber ich bin eben komisch... ich weiß immer schon gern vorher mit was ich im ungünstigsten Fall rechnen muß...
dann kann ich mich wenigstens freuen, wenn der Fall nicht eintritt!!...
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19.07.2008, 09:36Inaktiver User
AW: Unterhalt für Volljährige - ich brauche mal Rat!
Das ist verständlich. Vor einigen Jahren hat man die Gesetzgebung dahingehend geändert, dass Unterhaltstitel von Kindern unbegrenzt gelten und nur durch Abänderung ungültig werden.
Zitat von Inaktiver User
Dieser Schwachsinn wurde damals hart kritisiert und führt nun dahin, dass der Titel geändert werden muss. Das Kind könnte noch in Jahren mit dem Titel die volle Summe vollstrecken und der Gerichtsvollzieher oder die Bank usw., denen dieser Titel vorgelegt wird, sind verpflichtet zu pfänden es sei denn, der Schuldner hat einen Zahlungsnachweis oder eine Abänderung zu diesem Titel in der Hand.
Ist mir so ergangen, ich habe die Titel dann zurückgekauft.
V.G.
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19.07.2008, 09:45Inaktiver User
AW: Unterhalt für Volljährige - ich brauche mal Rat!
Guten Morgen Frank,
ja... das ist verständlich!
Zitat von Inaktiver User
Aber immerhin haben "wir" den Titel jetzt fast ein Jahr weder genutzt noch erwähnt, Sie hat keine weiteren Forderungen gestellt - ich bin während dieser Zeit mit allem was über ihr Einkommen hinausging allein für das Kind aufgekommen.
Und nun kommt ohne vorher wirklich zu versuchen eine Kompromisslösung zu finden eine Klage mit seinen Bedingungen.
Ob nun Recht oder Unrecht... ich find das einfach unterirdisch vom Vater!...


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