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  1. Inaktiver User

    AW: Unterhalt für Volljährige - ich brauche mal Rat!

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Guten Morgen Frank,

    ja... das ist verständlich!

    Aber immerhin haben "wir" den Titel jetzt fast ein Jahr weder genutzt noch erwähnt, Sie hat keine weiteren Forderungen gestellt - ich bin während dieser Zeit mit allem was über ihr Einkommen hinausging allein für das Kind aufgekommen.

    Und nun kommt ohne vorher wirklich zu versuchen eine Kompromisslösung zu finden eine Klage mit seinen Bedingungen.

    Ob nun Recht oder Unrecht... ich find das einfach unterirdisch vom Vater!...
    Klar, man hätte auch zu einer Urkundsbeamtin beim JA gehen können aber wird bei dieser Gelegenheit auch gleich den strittigen Punkt wegen des Unterhalts während der Ausbildung klären wollen.
    Bei mir wurden, nach einem verlorenen Prozess aus Frust und Angst vor der entstandenen Kostenlast über Forderungen ausgegraben, die über 10 Jahre zurücklagen und unberechtigt gewesen sind.
    V.G.

  2. Inaktiver User

    AW: Unterhalt für Volljährige - ich brauche mal Rat!

    Hallo Frank,

    unberechtigte Forderungen zu stellen liegt mir eigentlich sowieso nicht... im Zweifelsfall neige ich dazu nachzugeben... und ich würde meinen Töchtern auch nicht raten zu klagen, wenn nicht klar ist, dass sie mit ihren Forderungen im Recht sind.

    "Wir" hatten ja schon einmal versucht eine Einigung für die Zeit des EQJ - bzw. auch für die Zeit zwischen Schulabbruch und Beginn der Maßnahme (in der sie kein Einkommen hatte) zu finden... aber dazu kam es nicht und von einer Klage haben wir eben abgesehen weil es ja noch kaum Gerichtsurteile für diese Situation gibt... hätte also auch "hinten losgehen können".

    Vor allem deshalb, weil mir gar nicht bewusst war, das der vorliegende Titel noch gültig ist.

    Aber in dem jetzt vorliegenden Fall ist die Rechtsprechung doch ziemlich eindeutig - während der ersten Ausbildung ist das Kind unterhaltsberechtigt!

    Tja... grundsätzlich erkennt er diese Tatsache ja auch an - aber eben nur zu seinen Bedingungen.

    Und jetzt fange ich schon wieder an darüber nachzudenken, ob er nicht vielleicht doch Recht hat, "meine Berechnung" völlig falsch ist... und unsere Tochter diese Änderung lieber doch gleich akzeptieren sollte...

    Ach ich weiß es nicht... ich warte erst einmal ab, was die Anwältin meint.

    Liebe Grüße, Max

  3. Inaktiver User

    AW: Unterhalt für Volljährige - ich brauche mal Rat!

    Unterhalt für ein Kind das die Schule besucht ist juristisch etwas völlig anderes als Unterhalt zur Ausbildung.
    Ein Kind, dass die erste Schulausbildung macht wird unabhängig vom Alter (auch Volljährige) behandelt als wäre es minderjährig.
    Es hat die gleichen uneingeschränkten Rechte wie eine Minderjähriger, das nennt man minderjährig privilegiert.
    Wenn ein Schulbesuchender Unterhaltsberechtigter in den Schulferien Einkommen erzielt, dann bleibt dieses bei der Unterhaltsbemessung unberücksichtigt.
    Wenn ein Auszubildender Einkommen erzielt dann wird das zu 100% bei der Unterhaltsbemessung berücksichtigt. Auch ist es einem Auszubildenden zuzumuten, dass er in Ferienzeit sich eine Tätigkeit sucht.
    Des Weiteren sind beide Elternteile verpflichtet Unterhalt zu leisten, wenn ein Elternteil nicht leisten kann dann muss der andere Elternteil diesen Teil übernehmen ohne irgendwann Anspruch auf Ausgleich zu erhalten.
    Weiterhin, und das ist wichtig, Unterhaltstitel für Minderjährige sind unbegrenzt, Unterhaltstitel für Volljährige sind auf die Ausbildungs- oder Studienzeit begrenzt.
    V.G.

  4. Inaktiver User

    AW: Unterhalt für Volljährige - ich brauche mal Rat!

    Hallo Frank,

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Wenn ein Auszubildender Einkommen erzielt dann wird das zu 100% bei der Unterhaltsbemessung berücksichtigt.
    abzüglich einer Aufwandspauschale (meist 90€)... das ist mir soweit klar! Auch das Kindergeld wird ja zu 100% vom ermittelten Bedarf abgezogen... das ist mir auch klar...
    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Des Weiteren sind beide Elternteile verpflichtet Unterhalt zu leisten
    auch klar!... Das alles habe ich ja in meiner Beispielrechnung berücksichtigt...

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    wenn ein Elternteil nicht leisten kann dann muss der andere Elternteil diesen Teil übernehmen ohne irgendwann Anspruch auf Ausgleich zu erhalten.
    und damit kommen wir zu dem Teil, den ich nicht verstehe...

    Wenn ein Elternteil nicht leistungsfähig ist weil er sonst unter den Selbstbehalt fallen würde müßte man ja vermutlich tatsächlich - so wie mein Ex rechnet - bei dem Unterhaltsbedarf nur von dem Einkommen des Leistungsfähigen Elternteils ausgehen... oder nicht?... ... na ja... das würde ich sogar verstehen!

    Aber wie ist das denn wenn beide Eltern leistungsfähig sind?... kann man dann die "Kontollrechnung" so ausführen wie mein Ex das tut... oder muß man auf jeden Fall von dem vorher ermittelten Bedarf ausgehen?

    Wozu soll denn sonst diese ganze Bedarfsermittlung mit Einkommensnachweisen von beiden Elternteilen und was-weiß-ich-noch-alles gut sein???... das könnte man sich doch dann locker sparen!

  5. User Info Menu

    AW: Unterhalt für Volljährige - ich brauche mal Rat!

    Hallo Max,
    deine Tochter hat als volljährige Anspruch auf Unterhaltsberechnung durch das Jugendamt. Du könntest mit ih gemeinsam dorthin gehen um den Unterhalt ausrechnen zu lassen.
    Birgit-Sabine
    _______________________

    Achte auf deine Gedanken, denn sie sind der Anfang deiner Taten

    Wer zu allen Seiten offen ist, kann nicht ganz dicht sein!

  6. Inaktiver User

    AW: Unterhalt für Volljährige - ich brauche mal Rat!

    Hallo Ihr lieben,

    wir kommen gerade von dem Termin bei der Anwältin.. so wie es aussieht, lag ich mit meinem Berechnungsansatz gar nicht so falsch...

    Mein Ex mit seinem Einwand allerdings auch nicht…


    Er hat bei seiner "Kontollrechnung" allerdings nicht berücksichtigt, dass sich der letzte Satz tatsächlich ausschließlich auf sein Einkommen beziehen würde…


    Das heißt (um mal bei den Zahlen aus meinem Eröffnungsbeitrag zu bleiben):

    Sein bereinigtes Netto = Anspruch Kind = 400€
    Einkommen Kind = 150€ (Kindergeld / kein weiteres Einkommen)

    Ergäbe:
    Restanspruch = 250€


    Nur Beträge, die über diesen Kontrollbetrag hinausgehen würden bräuchte er nicht zu zahlen... mit der korrekten Berechnung liegen "wir" nun ja noch weit darunter!

    Tja… jetzt bleibt nur noch abzuwarten ob er das auch einsieht… aber die Aufgabe ihn zu überzeugen wurde unserer Tochter ja sowieso (mit Einreichen der Klage) aus der Hand genommen… darum müssen sich jetzt ja andere kümmern...


    Danke an alle, die sich zu dieser Sache Gedanken gemacht haben!...

  7. Inaktiver User

    AW: Unterhalt für Volljährige - ich brauche mal Rat!

    Danke Max, für die Erläuterungen.

  8. User Info Menu

    AW: Unterhalt für Volljährige - ich brauche mal Rat!

    Hallo, möchte auch kurz einen Rat.
    Bislang habe ich für meinen Sohn 288 € UH an meinen Ex-Mann gezahlt. Am 01.08.2008 beginnt mein Sohn eine Ausbildung und wird 100 € Kostgeld an seinen Vater zahlen - völlig ok finde ich. Ich darf durch die Ausbildungsvergütung den Unterhalt um 130 € kürzen. Jetzt meint der Vater, wenn ich nicht die 30 € Differenz zahle, holt er sich das von seinen Sohn!!!!!
    Gibt es dafür eine Lösung???? Lasse ich mich erpressen, um meinen Sohn zu schützen oder bleibe ich stur, um anschließend in Ungnade bei meinem Sohn zu fallen???

    Meines Erachtens hat mein Ex ja nun auch geringe Ausgaben (vieles trägt mein Sohn ja nun selber - Friseur, Taschengeld, Kleidung) und mein Ex möchte trotzdem den gleichen Unterhalt wie bisher. Gleichzeitig kommt von ihm der Vorwurf, ich trage meine UH-Kürzung auf dem Rücken des Kindes aus - andersherum wird ja wohl ein Schuh draus.

    Bin echt gespalten in meinen Gefühlen. Den Epressungsversuch meines Ex durchgehen zu lassen oder das Kind auflaufen zu lassen? Zumal es sich ja nur um zwei Monate a 30 Euro handelt - dann ist mein Sohn 18.

    Möchte einfach mal eure Meinungen dazu lesen.

    LG Hexchen 07

  9. Inaktiver User

    AW: Unterhalt für Volljährige - ich brauche mal Rat!

    Zitat Zitat von hexchen07
    Bin echt gespalten in meinen Gefühlen. Den Epressungsversuch meines Ex durchgehen zu lassen oder das Kind auflaufen zu lassen? Zumal es sich ja nur um zwei Monate a 30 Euro handelt - dann ist mein Sohn 18.

    Möchte einfach mal eure Meinungen dazu lesen.

    LG Hexchen 07
    Hallo hexchen,

    meine ehrliche Meinung?... Lass diese 2 Monate alles so weiterlaufen wie bisher!

    Wenn dein Sohn dann volljährig ist wird - dadurch, dass dann beide Elternteile barunterhaltspflichtig sind - sowieso eine neue Berechnung fällig. Und der Unterhaltsanteil von dir geht direkt auf das Konto deines Sohnes!

    Wie die beiden die Kosten für Wohnen, Verpflegung, etc. dann "intern" verteilen ist allein eine Absprache zwichen Vater und Sohn... damit hast du nichts zu tun.

    Wegen der zwei Monate... bzw. der 60€... würde ich jetzt keinen Streit riskieren...

    Liebe Grüße, Max

  10. User Info Menu

    AW: Unterhalt für Volljährige - ich brauche mal Rat!

    Oh, schon eine Antwort

    Ja, das ist auch meine Ansicht. Weh tut mir nur mal wieder, der Ex(diesmal war es übrigens sogar seine Freundin, die mir die nette Nachricht überbrachte) pfeifft, und das Hexchen springt mal wieder.....

    Aber ich denke auch, besser 60 € für den Ex ausgeben als das Unwohlsein meines Kindes riskieren.

    Liebe Grüße

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