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  1. Inaktiver User

    AW: Tochter ruft an und Schock...

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Die Frage ist, ob das Dein Ex alleine machen kann, oder ob Du Deine Einwilligung dazu geben musst.
    soweit ich das weiß geht das nicht!

    Solange das Kind nicht volljährig ist müssen beide Elternteile persönlich (mit Ausweis) zum Meldeamt um den Antrag auf einen Reisepass für das Kind zu unterschreiben!

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    AW: Tochter ruft an und Schock...

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Moooment, ich glaube doch zu wissen, dass ein Kind ab 15 Jahre selber bestimmen kann, bei welchem Elternteil es leben will.
    In einem familiengerichtlichen Verfahren wird das Kind angehört und sein Wunsch sollte möglichst erfüllt werden. Darum geht es hier doch aber (noch?) gar nicht.

    Es kann aber nicht so ohne Weiteres in eine Kommune ziehen. Da mag der Vater zustimmen, so oft er will. Das kann er gar nicht alleine erlauben.

    Frag mal deinen Juristen.

  3. Inaktiver User

    AW: Tochter ruft an und Schock...

    Frag mal deinen Juristen.
    nee, das mit dem Kindesaufenthalt hab ich noch von meinem Scheidungsanwalt in Erinnerung. Mein Ex war zwar "Spezialist" für Einschreiben und Zustellungen, aber eher auf anderem juristischen Gebiet. Nicht umsonst gibts Fachanwälte für Familienrecht, die kennen Sachen, die anderen Juristen ziemlich fern liegen. Daher würde ich für solch eine Sache immer zum Spezialisten gehn!

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    AW: Tochter ruft an und Schock...

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Nicht umsonst gibts Fachanwälte für Familienrecht, die kennen Sachen, die anderen Juristen ziemlich fern liegen. Daher würde ich für solch eine Sache immer zum Spezialisten gehn!
    Selbstverständlich sollte sich die Hexe wenn überhaupt, dann nur einen Fachanwalt für Familienrecht nehmen. Aber, wie gesagt: so weit ist es doch gar nicht!

    Ihr Ex hat Tatsachen geschaffen und sie lässt das mit sich machen. Am Ende wird ihr nämlich genau diese Passivität noch vorgehalten werden!

    Wieviele Kinder hauen tagtäglich von zu Hause ab. Eltern sind da nicht hilflos! Sie haben das Recht, die Kinder wieder zurückzuverlangen. Aber absolut!

    15 Jahre hat das Kind, im Einverständnis von beiden sorgeberechtigten Elternteilen, bei der Hexe gelebt. Und nun bestimmt der Vater alleine, dass das Kind bei seiner Schwester wohnen soll? Dazu ist er nicht befugt. Wenn die Hexe sich aber nicht wehrt, wird die Gewohnheit gegen sie sprechen. Ich würde die Polizei zum Haus schicken, das Mädchen hat gefälligst sofort nach Hause zu kommen.

    Und erst dann kann über einen neuen Aufenthalt gesprochen werden. Bei Nichteinigung wird eine familiengerichtliche Entscheidung eingeholt (und hier, liebe Anemone, kommt dann dein Fachanwalt zum Einsatz ).

    Mensch Chaoshexe, dein Ex wird dich so oder so nicht lieb haben, ob du seinen Befehlen nun gehorchst oder nicht. Denk an deine Tochter und tu endlich was! Boah, ich könnt das nicht aushalten. Ich wäre täglich bei dem Haus und würde Rabbatz machen.

    Aber ich war schon immer mehr die Kämpfernatur...

  5. Inaktiver User

    AW: Tochter ruft an und Schock...

    Ääähmm...

    ich fürchte dass diese Geschichte nicht soooo eindeutig... und schon gar nicht einfach ist...

    wenn ich von Anfang an richtig mitgelesen habe (Hexe, bitte berichtige mich wenn ich falsch liege), gehört das Haus in dem die Tochter jetzt wohnt dem Vater... offiziell ist er auch unter dieser Adresse gemeldet... das heißt ja (auch wieder offiziell!)...

    Kind lebt jetzt beim Vater!

    Der Vater hat nun - genau wie die Mutter - das Sorgerecht... und ich vermute mal... auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht?...


    rein rechtlich scheint mir hier nicht so sehr viel machbar... man müßte erst einmal nachweisen, das der Vater nicht in dem Haus lebt... und sich auch nicht darum kümmert was die Tochter so tut... das ist aber sehr schwierig!!...

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    AW: Tochter ruft an und Schock...

    Zitat Zitat von Heureka
    Selbstverständlich sollte sich die Hexe wenn überhaupt, dann nur einen Fachanwalt für Familienrecht nehmen. Aber, wie gesagt: so weit ist es doch gar nicht!

    Ihr Ex hat Tatsachen geschaffen und sie lässt das mit sich machen. Am Ende wird ihr nämlich genau diese Passivität noch vorgehalten werden!

    Wieviele Kinder hauen tagtäglich von zu Hause ab. Eltern sind da nicht hilflos! Sie haben das Recht, die Kinder wieder zurückzuverlangen. Aber absolut!

    15 Jahre hat das Kind, im Einverständnis von beiden sorgeberechtigten Elternteilen, bei der Hexe gelebt. Und nun bestimmt der Vater alleine, dass das Kind bei seiner Schwester wohnen soll? Dazu ist er nicht befugt. Wenn die Hexe sich aber nicht wehrt, wird die Gewohnheit gegen sie sprechen. Ich würde die Polizei zum Haus schicken, das Mädchen hat gefälligst sofort nach Hause zu kommen.

    Und erst dann kann über einen neuen Aufenthalt gesprochen werden. Bei Nichteinigung wird eine familiengerichtliche Entscheidung eingeholt (und hier, liebe Anemone, kommt dann dein Fachanwalt zum Einsatz ).

    Mensch Chaoshexe, dein Ex wird dich so oder so nicht lieb haben, ob du seinen Befehlen nun gehorchst oder nicht. Denk an deine Tochter und tu endlich was! Boah, ich könnt das nicht aushalten. Ich wäre täglich bei dem Haus und würde Rabbatz machen.

    Aber ich war schon immer mehr die Kämpfernatur...
    Hallo Heureka

    Bin auch eine Kämpfernatur, das ist ja das Problem (für Ex und für Tochter) und für mich auch vermutlich, sonst würd ich es mir einfach machen und Tochter abhaken unter "die wills nicht anders im Moment".
    Kann eigentlich auch nicht viel mehr machen im Augenblick, zumindest nichts das sie nicht noch weiter von mir wegtreibt.

    Es stimmt, sie wohnt im Haus das mein Exmann untervermietet hat, er selbst ist dort auch gemeldet.
    Offiziell wohnt er dort, in Realität lebt er bei seiner Freundin und ist auch mindestens 2 bis 3 Tage die Woche unterwegs in ganz D und im nahen Ausland (Geschäftsreisen).
    D.h. sie lebt wirklich dort unter "Aufsicht" seiner Schwester (so hat er es beim JA auch angegeben, wobei er dort natürlich nicht sagte das er im Haus nur kurz weilt um sein Lager aufzusuchen das sich auch dort befindet.

    So gesehen wohnt sie offiziell beim Papa.

    Habe mich hier gerade schlau gemacht, ich darf der Tochter den Pass nicht vorenthalten.
    Tu ich auch nicht.
    Aber ich werde hier nicht weiter für das "arme "Kind das es nicht fertigbringt der Mama in die Augen zu sehen nach dem TEil suchen um es dann ohne das sie meinen Anblick ertragen muss in der Garage zu deponieren oder ihr zuzusenden.
    Nein.

    Sie soll gefälligst herkommen und ihn selbst suchen (angeblich weiss sie wo er ist teilte mir der Ex gestern nacht noch mit).

    Auch wenn er mich dann beschimpfen wird was ich dem Kind antu.
    Sie soll herkommen und ihre Mutter konfrontieren und ihn selbst holen und mir vor allen Dingen selbst sagen wofür sie ihn benötigt.

    So einfach mach ich es ihr nicht.

    Apropos
    Für Ex bin ich sowieso schon seit Fünf Jahren das Allerletzte weil ich seine SEitensprünge und Affären nicht einfach weggesteckt habe, und als ich dann noch Unterhalt fürs Kind wollte schlug das bei ihm dem Fass den Boden aus.
    Da kam ja die Drohung genau dies zu machen was er jetzt tut.
    Da kann ich nichts schlimmer machen, der hasst mich schon lange und versucht seitdem nur mir wehzutun soweit es in seiner MAcht steht, meistens hat er dazu die Tochter benutzt und dies ist nun halt die Krönung des Ganzen für ihn.

    Also so gesehen hab ich nichts zu verlieren, ausser mein Kind, und das habe ich zumindest räumlich auch gerade verloren.

    Traurige Grüsse

    Chaoshexe
    Der Verstand ist wie ein Fallschirm, um zu funktionieren muss er geöffnet sein

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    AW: Tochter ruft an und Schock...

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    nee, das mit dem Kindesaufenthalt hab ich noch von meinem Scheidungsanwalt in Erinnerung. Mein Ex war zwar "Spezialist" für Einschreiben und Zustellungen, aber eher auf anderem juristischen Gebiet. Nicht umsonst gibts Fachanwälte für Familienrecht, die kennen Sachen, die anderen Juristen ziemlich fern liegen. Daher würde ich für solch eine Sache immer zum Spezialisten gehn!

    Hallo Anemone

    das mach ich zusätzlich noch, denn ich habe keine Lust später noch ÄRger zu beklommen weil ich irgendwelche Möglichkeiten versäumt habe (weiss ich was gerade geschieht? Nein).

    Danke dir

    Chaoshexe
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    AW: Tochter ruft an und Schock...

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Ääähmm...

    ich fürchte dass diese Geschichte nicht soooo eindeutig... und schon gar nicht einfach ist...

    wenn ich von Anfang an richtig mitgelesen habe (Hexe, bitte berichtige mich wenn ich falsch liege), gehört das Haus in dem die Tochter jetzt wohnt dem Vater... offiziell ist er auch unter dieser Adresse gemeldet... das heißt ja (auch wieder offiziell!)...

    Kind lebt jetzt beim Vater!

    Der Vater hat nun - genau wie die Mutter - das Sorgerecht... und ich vermute mal... auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht?...


    rein rechtlich scheint mir hier nicht so sehr viel machbar... man müßte erst einmal nachweisen, das der Vater nicht in dem Haus lebt... und sich auch nicht darum kümmert was die Tochter so tut... das ist aber sehr schwierig!!...
    Du hast es genau richtig verstanden Max

    Der Nachweiss des wirklichen Aufenthaltsortes vom Ex ist schwer, aber ich arbeite dran, irgendwann find ich was.

    Danke dir

    Chaoshexe
    Der Verstand ist wie ein Fallschirm, um zu funktionieren muss er geöffnet sein

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    AW: Tochter ruft an und Schock...

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Kind lebt jetzt beim Vater!
    Und genau DAS kann der Vater eben nicht alleine bestimmen.


    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Der Vater hat nun - genau wie die Mutter - das Sorgerecht... und ich vermute mal... auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht?...
    Das hat er eben nicht. Ich hatte es zwar bereits verlinkt, aber ich setze es gerne ausführlich rein:
    § 1687 BGB Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben
    (1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich. Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteils aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung. § 1629 Abs. 1 Satz 4 und § 1684 Abs. 2 Satz 1 gelten entsprechend.
    (2) Das Familiengericht kann die Befugnisse nach Absatz 1 Satz 2 und 4 einschränken oder ausschließen, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist.
    Abs. 2: DAS FAMILIENGERICHT kann Änderungen vornehmen, nicht der Vater (alleine).


    Warum glaubt ihr alle, dass der Vater so viel mehr Rechte hat als die Mutter? Das erstaunt mich nun aber doch.

    Und: SELBSTVERSTÄNDLICH kann er nicht alleine einen neuen Pass beantragen!

    Aber Max, ich gebe dir insoweit Recht, als das die Geschichte ganz und gar nicht einfach ist. Leider hat die TE ihre Füße schon viel zu lange aus falscher Angst vorm Nichtgeliebtwerden still gehalten. Der Ex könnte jetzt glatt behaupten, sie habe doch seit bereits einem Monat nichts dagegen, dass das Mädchen bei der Tante wohnt.

    Und dass eine 15jährige nicht selbst bestimmen kann wo sie wohnt, dürfte doch wohl wirklich keiner ernsthaft glauben wollen, oder? Sonst gäbe es keine Vermisstenanzeigen wegen weggelaufenen Kindern mehr. Und die gibt es leider immer noch sehr sehr oft. Wenn die aber dann gefunden werden, werden sie schnurstracks nach Hause gebracht, es sei denn, die Polizei hat Bedenken. Aber auch dann können die Kinder nur vorübergehend woanders untergebracht werden und das (von mir oft erwähnte) Familiengericht entscheidet, wie es weitergeht.

    Jedenfalls nicht das Kind und auch nicht ein Elternteil, wenn er nicht das alleinige Sorgerecht hat.

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    AW: Tochter ruft an und Schock...

    Zitat Zitat von Chaoshexe
    So gesehen wohnt sie offiziell beim Papa.
    Ohne deine Zustimmung kann er das eben nicht alleine so einfach bestimmen!

    Zitat Zitat von Chaoshexe
    Habe mich hier gerade schlau gemacht, ich darf der Tochter den Pass nicht vorenthalten.
    Natürlich darfst du das! Wo hast du dich denn schlau gemacht? Wenn du nicht einverstanden bist, dass sie ins Ausland reist, darfst du das verbieten!

    Nee, ich versteh dich nicht.

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