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    AW: Tochter ruft an und Schock...

    @Hillary und
    @Tahnee

    ich hoffe das ich das Teil nicht finde und ansonsten das ich mit meiner Vermutung daneben liege (und sowas wünsch ich mir nicht oft)

    Danke euch

    Chaoshexe
    Der Verstand ist wie ein Fallschirm, um zu funktionieren muss er geöffnet sein

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    AW: Tochter ruft an und Schock...

    Zitat Zitat von geeeischkater
    http://de.wikipedia.org/wiki/Aufenth...stimmungsrecht
    Versuch es einfach mal her..wenn du weiter forschst bekommst du 1000 infos über sorgerecht etc.
    Bin da mittlerweile recht fit..es hilft zu wissen, wo was steht!
    Merci vielmals Kater, kann ich mir heute nacht mal zu Gemüte führen, an Schlaf ist im Augenblick sowieso nicht zu denken, mein Kopf fährt Achterbahn.

    SMS vor einer Stunde vom Ex
    "Wir benötigen den Reisepass, Danke"

    nicht mehr und nicht weniger.


    Habe inzwischen herausgefunden das eine 15 jährige OHNE Erlaubniss der Erziehungsberechtigten in ganz Europa rumreisen darf (wie sich das darstellt weiss ich aber nicht), aber für Reisen ausserhalb des Kontinents eine Einverständnisserklärung BEIDER Erziehungsberechtigter benötigt.

    Wenns nur um einen Urlaubstrip ginge ....aber warum hab ich dann ein so komisches Bauchgefühl bei der Sache

    Egal, ich hab morgen einiges zu tun und nun les ich mich mal durch die REchtslage ect. durch, danke

    Chaoshexe
    Der Verstand ist wie ein Fallschirm, um zu funktionieren muss er geöffnet sein

  3. Inaktiver User

    AW: Tochter ruft an und Schock...

    Also, wenn Du Deine Erlaubnis nicht geben musst und Dir Sorgen machst, was ich aufgrund der Vorkommnisse verständlich finde, gibst Du sie nicht und damit basta. Den Pass auch nicht.


    Dann würde ich es ihm schreiben (Rückschein). Das Gesimse bringt doch in der Regel nichts. Das würde ich mit ihm ablegen. Überhaupt, wäre es nicht schriftlich besser? Ich meine, zur Not hättest Du dann etwas in der Hand und überhaupt wäre eine gewisse Distanz da.

    Es könnte allerdings sein, dass Du dann bis zur Volljährigkeit Deiner Tochter, auch nie mit ihr mehr ins Ausland kannst. Aber frau kann auch im Inland mit Kind was unternehmen.

    Liebe Grüße herbstblatt2

  4. gesperrt

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    AW: Tochter ruft an und Schock...

    Und warum Smst du nicht kurz und bündig zurück : Wofür ???
    Gruß, B.

  5. Moderation

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    AW: Tochter ruft an und Schock...

    Meines Wissens bekommst du bei gemeinsamen Sorgerecht nur einen Reisepass für eine Minderjährige, wenn beide Elternteile unterschreiben. So schnell bekommt sie also keinen neuen Pass, wenn du ihren jetzt nicht findest.
    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Es könnte allerdings sein, dass Du dann bis zur Volljährigkeit Deiner Tochter, auch nie mit ihr mehr ins Ausland kannst.
    Sie hat doch einen Personalausweis, da gibt es noch jede Menge Möglichkeiten.

    Chaoshexe, kannst du irgendwie rauskriegen (evtl. über Arbeitsstelle), ob dein Ex konkrete Pläne hat, sich nach Brasilien abzusetzen?
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    (George R. R. Martin)

    Moderation von:
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  6. Inaktiver User

    AW: Tochter ruft an und Schock...

    Falls er sich mit der Tochter nach Brasilien absetzen will...müsste sie ja bei der Schule und bei den Ämtern abgemeldet werden....oder wär sie dann einfach verschwunden oder wie stellt sich das dein Ex vor?

    Und er selber, kann er einfach so abhauen? Job, Wohnung etc?

    Monsoon

  7. Moderation

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    AW: Tochter ruft an und Schock...

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Falls er sich mit der Tochter nach Brasilien absetzen will...müsste sie ja bei der Schule und bei den Ämtern abgemeldet werden....oder wär sie dann einfach verschwunden oder wie stellt sich das dein Ex vor?
    Tja, sie müsste abgemeldet werden - aber wenn weg, dann weg
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    Moderation von:
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  8. Inaktiver User

    AW: Tochter ruft an und Schock...

    Falls dieser Pass nun nicht auftaucht...
    Wie ist da die Rechtslage....wenn das gemeinsame Sorgerecht besteht...

    Dann wird eben ein neuer Reisepass beantragt und der alte als gestohlen gemeldet
    Die Frage ist, ob das Dein Ex alleine machen kann, oder ob Du Deine Einwilligung dazu geben musst.
    Ich kenne Fälle, da werden bei Ausübung des Besuchsrechts wegen Fluchtgefahr die Ausweise hinterlegt, erkundige Dich mal ob er da einfach ohne Deine Einwilligung schalten und walten kann.

    Das Problem ist allerdings, dass sie Dich offentlichtlich - aus welchen Gründen auch immer - abgeschrieben hat, zumindest auf unbestimmte Zeit.
    Rechtlich wär wohl einiges möglich, in der Praxis wird es halt an ihrem Widerstand scheitern.

    Liebe Grüsse
    Monsoon
    Geändert von Inaktiver User (04.08.2008 um 11:20 Uhr)

  9. User Info Menu

    AW: Tochter ruft an und Schock...

    Zitat Zitat von Blondine
    Und warum Smst du nicht kurz und bündig zurück : Wofür ???
    Gruß, B.
    Oder auch schlicht: "Niemals!"

    Liebe Hexe, ich verstehe nicht, warum du so viel "redest". Deine Tochter ist 15, also noch ne Weile weg bis zur Volljährigkeit. Warum haust du nicht auf den Tisch, sie soll endlich nach Hause kommen? Der Vater kann nicht einfach so entscheiden, dass sie bei seiner Schwester wohnen darf. Er hat weder das alleinige Sorgerecht noch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das hast nämlich du: § 1687 BGB

    Ich würde meine Tochter rausverlangen, notfalls gerichtlich (geht auch ohne Anwalt).

    Ob deine Tochter dich dann weniger lieb hat oder nicht, sollte dir dabei egal sein. Du bist verpflichtet, dich um ihr Wohl zu kümmern und wenn du meinst, ihr plan- und zielloses WG-Leben mit Tantchen und Cousine entspricht nicht ihrem Wohl (was ich allerdings auch so sehe), ist es deine Pflicht als ihre Mutter, sie zu ihrem Glück zu zwingen.

    Wo hast du eigentlich recherchiert, dass sie ohne deine Erlaubnis in Europa alleine rumreisen darf? Sie darf noch nicht mal ein Bier in einer Kneipe trinken, geschweige denn in der Gegend rumreisen, wenn du es nicht erlaubst.

    Lass dir doch nicht so auf der Nase rumtanzen, menno.

  10. Inaktiver User

    AW: Tochter ruft an und Schock...

    Moooment, ich glaube doch zu wissen, dass ein Kind ab 15 Jahre selber bestimmen kann, bei welchem Elternteil es leben will. Ob dies dann eine kind/jugendgerechte Unterbringung ist, ist eine andere Frage. U.U. sollte der Anwalt da mal überlegen, ob ein alleiniges Sorgerecht der Mutter nicht angesagt wäre. Und ob die junge Dame sauer ist oder nicht, ich würde alle Ämter, Anwälte und sonstigen Stellen nutzen, damit da nicht noch mehr Einflussmöglichkeiten des Vaters bestehen.
    Und übrigens fände ich es auch gut, alle Korrespondenz künftig per Einschreiben MIT Rückschein zu tätigen, der Belegbarkeit halber. Geht auch unter Zeugen in den ensprechenden Briefkasten einzuwerfen, zählt auch juristisch als zugestellt.
    (schon für irgendwas gut, meine langjährige Ehe mit nem Juristen,hihi)

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