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  1. Inaktiver User

    AW: Kein Unterhalt vom Erzeuger

    Ich schrieb doch folgendes:
    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Soweit mir bekannt ist bekommt deine Tochter keine Quote sondern wird bedient von dem was da ist. Deine Tochter wird nicht mit den anderen Gläubigern gleich behandelt.
    Dazu schreibt Hilly:
    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Mein lieber Frank,
    du irrst Kindsunterhalt verfällt auch nicht mit der PI. Er ist sogar vorrangig zu bedienen.
    Willste mich vera……… oder nur mein Geschriebenes wiederholen?
    V.G.

  2. Inaktiver User

    AW: Kein Unterhalt vom Erzeuger

    Zitat Zitat von Mandelbluete
    Hallo Frank,

    wenn der Unterhaltsschuldner sich in Verbraucherinsolvenz befindet, ist wohl kaum davon auszugehen, dass er über Immobilien- oder sonstiges Vermögen verfügt, von dem er gemütlich lebt (das würde im übrigen ohnehin der Treuhänder gleich mal verwerten und daraus gleich die Verbindlichkeiten, wozu auch die alten Unterhaltsverbindlichkeiten gehören, bedienen). Stattdessen trifft ihn eine Erwerbsobliegenheit (oh mein Gott, arbeiten !!!), die dann regelmäßig auch dazu führt, dass er Unterhalt bezahlen muss.
    Ist klar wobei es bei Minderjährigenunterhalt eine erhöhte Erwerbsobliegenheit gibt.
    Zitat Zitat von Mandelbluete
    Und weil ich es immer noch nicht weiss - wo ist geregelt, in welchem Verfahren in welcher Form auf welchem Formular eine Behörde Anfragen an eine andere Behörde zu stellen hat? Ich sehe immer noch nichts Falsches oder von Dir vollmundig als strafbar Bezeichnetes am "kleinen Dienstweg".
    Mandelblüte
    Mandelblüte, als Advokat solltest du schon wissen, dass es Daten und Informationen zu Bürgern gibt, die dem Datenschutz unterliegen.
    Wie viel Auskunft zu deinen Mandanten erteilst du denn so dem Amtsmenschen am Telefon, wenn er mal kurz bei dir anruft?
    Das dürfte sich sogar dem Rechtsunkundigen erschließen, dass die ARGE Mitarbeiter nicht befugt sind telefonisch Auskunft darüber zu erteilen, ob jemand Harz IV bezieht oder nicht.
    Dabei spielt es keine Rolle wofür die Info benötigt wird.
    Mein Anwalt dürfte solch eine Einstellung zu sensiblen Infos nicht an den Tag legen.
    V.G.

  3. User Info Menu

    AW: Kein Unterhalt vom Erzeuger

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Mandelblüte, als Advokat solltest du schon wissen, dass es Daten und Informationen zu Bürgern gibt, die dem Datenschutz unterliegen.
    Wie viel Auskunft zu deinen Mandanten erteilst du denn so dem Amtsmenschen am Telefon, wenn er mal kurz bei dir anruft?
    Das dürfte sich sogar dem Rechtsunkundigen erschließen, dass die ARGE Mitarbeiter nicht befugt sind telefonisch Auskunft darüber zu erteilen, ob jemand Harz IV bezieht oder nicht.
    Dabei spielt es keine Rolle wofür die Info benötigt wird.
    Mein Anwalt dürfte solch eine Einstellung zu sensiblen Infos nicht an den Tag legen.
    V.G.
    Hallo Frank,

    ich selbst bekomme regelmäßig (nicht immer) von Behörden auch ohne Vorlage einer schriftlichen Vollmacht Auskünfte, wenn ich mich durch entsprechende Sachkenntnis ausweise.

    Ich selber gebe keine Auskünfte ohne das OK meiner Mandanten, weil ich mich dadurch ganz schnell strafbar machen kann (wenn auch das praktische Risiko verschwindend gering ist), wobei bei mir der Datenschutz nun wirklich das geringste Problem ist (ehrlich gesagt habe ich mir darüber noch nie den Kopf zerbrochen).

    Die von Dir behauptete Strafbarkeit soll sich also schlicht aus sich von selbst verstehenden Gründen und nicht aus einer Rechtsnorm ergeben (Nullum crimen sine lege)?

  4. Moderation

    User Info Menu

    AW: Kein Unterhalt vom Erzeuger

    Wäre es möglich, die Diskussion, welche Behörde wem unter welchen Voraussetzungen Auskünfte erteilen darf, sollte oder eben nicht sollte, in einem separaten Strang zu führen. Dann könnten wir in diesem Strang wieder zum eigentlichen Thema zurückkehren.
    A reader lives a thousand lives before he dies... The man who never reads lives only one.
    (George R. R. Martin)

    Moderation von:
    Alle Jahre wieder... ---------- -Rezeptideen und Rezepte für Kinder----
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  5. Inaktiver User

    AW: Kein Unterhalt vom Erzeuger

    Zitat Zitat von izzie
    Wäre es möglich, die Diskussion, welche Behörde wem unter welchen Voraussetzungen Auskünfte erteilen darf, sollte oder eben nicht sollte, in einem separaten Strang zu führen. Dann könnten wir in diesem Strang wieder zum eigentlichen Thema zurückkehren.
    Geht klar Chefin und was war jetzt dein Beitrag?
    V.G.

  6. Inaktiver User

    AW: Kein Unterhalt vom Erzeuger

    Lt. Gesetz hat ein unterhaltsverpflichteter Vater alles dafür zu tun bzw sich zu bemühen, eine Arbeit zu finden, damit er Unterhalt leisten kann...leider ist das in der Realität meistens graue Theorie, weil da (auch von den Ämtern) nicht hintergesessen wird. Und wenn er wirklich schwarz arbeitet, wird sich das schwerlich nachweisen lassen.

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